Stellplatz KFZ kaufen, warum Hausgeld zahlen?
Ich würde mir gerne einen Stellplatz kaufen. In der Anzeige steht: 9000 Euro Kaufpreis, Hausgeld 13 Euro, derzeit vermietet für 40 Euro.
Da bleibt dem jetzigen Eigentümer ja gerade mal 27 Euro Gewinn!? Und müsste ich dann als "Eigentümer" Steuern zahlen???
4 Antworten
Steiche mal den Begriff Gewinn.. setze dafür steuerpflichtige Einkünfte.. .. Du mußt die Einkünfte der oder des Stellplatzes als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bei der Steuer angeben. Dazu werden die entstandenen Kosten gegengerechnet also das Hausgeld. Entsteht ein rechnerischer Verlust dann wirkt sich der Steuermindernd auf deine Jahreseinkommenssteuererklärung aus . kann sich also rechnen .
Folglich bleiben die 27 Euro rechnereisch als Einküfte wie von dir bezeichnet die steuerpflichtig werden.. Nun kannst Du aber den Kaufbetrag des Stellplatzes sowie eventuelle Nebenkosten , auch Abschreibungskosten , ev Finanzierungskosten und fällige gebühren. ebenfalls als Anschaffungskosten absetzen..
Das sollte jedoch dein Steuerbrerater machen.. damit sich das ganze wirlklich rechnet.
Joachim
Sorry Du hast recht , mein Fehler aber ich bin auch kein Steuerberater . Zahlenmässig jedoch ändert sich da unterm strich nichts...
In diesem Fall geht es aber nicht nur um die Mieteinküfte sondern den Ankauf eines Stellplatzes und dessen Bewertung / berücksichtigung seitens Anschaffungskosten ev sogar finanzierungskosten.
Da sich das Steuerrecht mit regelmässigen Abständen immer wieder Ändert ist ein Steuerberater durchaus eine Sinnvolle Nutzung und wens nur bersatende Funktionen sind..
Man kann den ja mal nehmen und nach dessen Erklärung dann die kommenden Steuererklärungen selbst fertigen. ist jedermanns eigene sache was er macht Ich hab einen Steuerberater und spare dadurch jedes Jahr so einige Tausender .. hab aber auch eine Fa angemeldet und ein Haus gekauft.. Joachim
Wir sind beeindruckt.
Hausgeld setzt sich aus z. B. Verwaltungskosten, Rücklagen für Reparaturen, Hausmeisterkosten, Versicherungen und Grundsteuer zusammen.
Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sind zu versteuern. Dagegen können aber die Betriebskosten geltend gemacht werden.
Da bleibt dem jetzigen Eigentümer ja gerade mal 27 Euro Gewinn!?
Du kannst ja die Miete erhöhen.
Grundsteuer kommt extra, die ist nicht im Hausgeld drin.
Stimmt. Kann aber auf den Mieter umgelegt werden, sofern vertraglich vereinbart. Wie auch Versicherungen, Hausmeister etc.
Genau richtig. Steuern musst du da auch drauf zahlen mit deinem Steuersatz. Den Kaufpreis müsste man aber abschreiben können.
Ja, die 40 Euro pro Monat wären Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung.
Könnte es sich bei den Einkünften auch um solche aus Vermietung (§ 21 EStG) handeln? Und bei einem Überschuss von 27 €/Monat wird sich ein Steuerberater wohl nicht rechnen.