Was tun, wenn ein Vermieter immer wieder unangemeldet vorbeikommt und sogar an die Türe hämmert, obwohl wir ihn schriftl gebeten haben, einen Termin zu machen?
Hallo, wir haben leider einen vermeintlich sehr korrekten Vermieter, der von sich glaubt, dass alles was er macht in Ordnung ist, und alles was er als falsch sieht immer die schlußendliche Wahrheit ist. Mietrecht ist egal.
Wir haben einen Konflikt wegen zweier Nebenkostenabrechnung bei denen nach Erstellung rauskam, dass er im DG Räumlichkeiten hat, die er beheizt, aber diese Kosten auf die 2 Hausparteien abwälzt genauso wie alle anderen Kosten der Nebenkostenabrechnung. Wir haben seinem Anwalt die Sachlage geschildert und er hat zugegeben, dass all die monierten FEhler FEhler sind und wir werden jetzt bald eine neue NKAbr. erhalten.
Aufgrund dieses Vorfalls (Wir reden hier über einen Schaden von 1.400 € in 18 Monaten) möchten wir mit diesem Herrn persönlich nichts mehr zu tun haben, er soll sich schriftlich an uns wenden, wenn er was will. Dies wurde seinem Anwalt auch schriftlich freundlich deutlich und eindeutig mitgeteilt. Da wir uns gerade selbständig machen, sind wir sehr beschäftigt, unsere Tage sind über Wochen hin völlig mit Terminen ausgeplant.
Trotz der o.g. Aufforderung stand der Herr gestern wieder vor unserer Wohnungstür, und läutet drei Mal und hat dann die Frechheit auch noch gegen unsere Tür zu hämmern. Ich bin gerade mitten als Dozent in einem 2.500 € Webinar und meine Frau macht die Assistenz.
Es ist für uns extrem belastend, wenn da in so einer Veranstaltung so eine Störung reinkommt - Wir werden bezahlt dafür, dass wir dieses Webinar halten und der meint da einfach reinplatzen zu können. Ich kann doch nicht mein WEbinar unterbrechen, bloß weil der alte Herr meint, er sei Lehensherr und seine "Leibeigenen" seien ja da.
Wir haben keine Ahnung, was wir da tun können, wir haben es doch schriftlich ganz klar dargelegt. Hat hier jemand vielleicht eine pragmatische Idee? Es geht nicht darum, das irgendwie rechtlich zu lösen, es geht darum eine Lösung zu finden, dass er es nicht mehr tut oder tun will.
Vielen Dank fürs Eindenken in diesen doch etwas komplexen Sachverhalt! E.
6 Antworten
Naja, prinzipiell darf natürlich jeder zu einer normalen Tageszeit anläuten; ich glaub nicht, dass man das verbieten kann. An die Tür hämmern ist schon was anderes, das könnte eine Belästigung sein. Sollte das wieder vorkommen, wäre es eine Überlegung wert, Anzeige zu erstatten.
Um in Zukunft beim Webinar ungestört zu sein, hätte ich folgende Idee: Vorher einen Zettel an die Tür hängen, auf dem gebeten wird, bis zu einer bestimmten Uhrzeit nicht zu stören.
ignorieren, ihr bestimmt wen ihr wann in die wohnung lasst, der Vermieter kann sich einen termin geben lassen
Danke, er will nicht in die Wohnung. Er will rumstänkern, dass ihm wieder irgendwas nicht passt! Und stört unsere Arbeit, von der wir leben.
Im Grunde kann man nichts machen, wenn dumme Kinder an die Türen hämmern und da würde ich mal Deinen Vermieter hinzu zählen.
Allerdings kann man, im Gegensatz zu dummen, wirklichen Kindern, davon ausgehen, dass er ein Schild lesen kann. Wenn ihr also wieder ein webinar abhaltet, bei dem ihr keinesfalls gestört werden dürft, dann macht es doch folgendermaßen:
1. Klingel abstellen.
2. Schild an die Wohnungstür: Bitte nicht stören. In dringenden Fällen bitte eine SMS an ... Ab xx Uhr wieder für Sie da.
Von einigermaßen Vernunft begabten Menschen sollte man entsprechende Rücksicht erwarten können.
ganz herzlichen Dank. Ich bin immer noch so wütend, dass ich leider auf diese einfache Lösung nicht gekommen bin. Das ist genau das, was ich gebraucht habe.
1. Klingel aus, dann ist Ruhe
2. schriftliche Mitteilung - und wenn dann immer noch was kommt, dann wahrscheinlich Anwalt.
Ohne berechtigten die Wohnung betreffenden Grund und mindestens 24 h vorheriger Anmeldung hat der Vermieter kein Recht auf Zutritt.
Wegen der strittigen BK-Abrechnung jedenfalls nicht.
Fordert ihn schriftlich per Einwurfeinschreiben zur Unterlassung auf und kündigt ansonsten rechtliche Schritte an. Euer RA könnte ganz schnell eine Unterlassungsklage vornehmen mit Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung.
Wichtig: Beweise sichern (Protokoll führen, Tonaufnahmen).
Genau das habe ich dir aufgezeigt! Androhung einer Unterlassungsklage (wegen der Belästigung, nicht wegen Zutrittsverlangens). Lies meine Antwort noch mal.
Wegen der strittigen BK-Abrechnung jedenfalls nicht.
Fordert ihn schriftlich per Einwurfeinschreiben zur Unterlassung auf und kündigt ansonsten rechtliche Schritte an. Euer RA könnte ganz schnell eine Unterlassungsklage vornehmen mit Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung.
Wichtig: Beweise sichern (Protokoll führen, Tonaufnahmen).
Dann entschuldige bitte, ich dachte, das gilt nur, wenn er rein will und nicht nur fürs Läuten und Klopfen. Er wollte - so wie wir ihn inzwischen kennen, mal wieder wegen irgendwas meckern. --- Tut mir leid, dass ich das nicht gleich verstanden habe.
Ist ja nicht tragisch, hab halt versucht dir das noch mal zu erklären.
Zumal hier von vielen Usern von Hausfriedensbruch ausgegangen wurde, das natürlich fälschlicherweise. Also: Nichts für Ungut, Hab gern geholfen.
Fordert ihn per Einwurfeinschreiben auf unangemeldete Besuche zu unterlassen ind das Ihr im Wiederholungsfall rechtliche Schritte einleitet.
Danke für Deine Antwort - ich gebe Dir voll recht, dass man es so machen kann - er kommt aber nicht, um IN die Wohnung zu wollen, er kommt, weil ihm was nicht passt, obwohl wir ihn schriftlich gebeten haben, das ohne Vorankündigung einfach bleiben zu lassen.
Er müßte das wissen, ihn regt aber wieder irgend eine lächerliche Kleinigkeit auf und die will er uns reindrücken.
Und das wollen wir abstellen, wissen aber nicht wie...