Was tun, wenn ein Vermieter immer wieder unangemeldet vorbeikommt und sogar an die Türe hämmert, obwohl wir ihn schriftl gebeten haben, einen Termin zu machen?

6 Antworten

Naja, prinzipiell darf natürlich jeder zu einer normalen Tageszeit anläuten; ich glaub nicht, dass man das verbieten kann. An die Tür hämmern ist schon was anderes, das könnte eine Belästigung sein. Sollte das wieder vorkommen, wäre es eine Überlegung wert, Anzeige zu erstatten.

Um in Zukunft beim Webinar ungestört zu sein, hätte ich folgende Idee: Vorher einen Zettel an die Tür hängen, auf dem gebeten wird, bis zu einer bestimmten Uhrzeit nicht zu stören.

ignorieren, ihr bestimmt wen ihr wann in die wohnung lasst, der Vermieter kann sich einen termin geben lassen

Hyperionn 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 21:44

Danke, er will nicht in die Wohnung. Er will rumstänkern, dass ihm wieder irgendwas nicht passt! Und stört unsere Arbeit, von der wir leben.

Im Grunde kann man nichts machen, wenn dumme Kinder an die Türen hämmern und da würde ich mal Deinen Vermieter hinzu zählen.

Allerdings kann man, im Gegensatz zu dummen, wirklichen Kindern, davon ausgehen, dass er ein Schild lesen kann. Wenn ihr also wieder ein webinar abhaltet, bei dem ihr keinesfalls gestört werden dürft, dann macht es doch folgendermaßen:

1. Klingel abstellen.

2. Schild an die Wohnungstür: Bitte nicht stören. In dringenden Fällen bitte eine SMS an ... Ab xx Uhr wieder für Sie da.

Von einigermaßen Vernunft begabten Menschen sollte man entsprechende Rücksicht erwarten können.

Hyperionn 
Beitragsersteller
 17.03.2017, 16:30

ganz herzlichen Dank. Ich bin immer noch so wütend, dass ich leider auf diese einfache Lösung nicht gekommen bin. Das ist genau das, was ich gebraucht habe.

1. Klingel aus, dann ist Ruhe

2. schriftliche Mitteilung - und wenn dann immer noch was kommt, dann wahrscheinlich Anwalt.

Ohne berechtigten die Wohnung betreffenden Grund und mindestens 24 h vorheriger Anmeldung hat der Vermieter kein Recht auf Zutritt.

Wegen der strittigen BK-Abrechnung jedenfalls nicht.

Fordert ihn schriftlich per Einwurfeinschreiben zur Unterlassung auf und kündigt ansonsten rechtliche Schritte an. Euer RA könnte ganz schnell eine Unterlassungsklage vornehmen mit Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung.

Wichtig: Beweise sichern (Protokoll führen, Tonaufnahmen).

Hyperionn 
Beitragsersteller
 17.03.2017, 08:19

Danke für Deine Antwort - ich gebe Dir voll recht, dass man es so machen kann - er kommt aber nicht, um IN die Wohnung zu wollen, er kommt, weil ihm was nicht passt, obwohl wir ihn schriftlich gebeten haben, das ohne Vorankündigung einfach bleiben zu lassen.

Er müßte das wissen, ihn regt aber wieder irgend eine lächerliche Kleinigkeit auf und die will er uns reindrücken.

Und das wollen wir abstellen, wissen aber nicht wie...

albatros  17.03.2017, 09:59
@Hyperionn

Genau das habe ich dir aufgezeigt! Androhung einer Unterlassungsklage (wegen der Belästigung, nicht wegen Zutrittsverlangens). Lies meine Antwort noch mal.

Wegen der strittigen BK-Abrechnung jedenfalls nicht.

Fordert ihn schriftlich per Einwurfeinschreiben zur Unterlassung auf und kündigt ansonsten rechtliche Schritte an. Euer RA könnte ganz schnell eine Unterlassungsklage vornehmen mit Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung.

Wichtig: Beweise sichern (Protokoll führen, Tonaufnahmen).

Hyperionn 
Beitragsersteller
 17.03.2017, 12:51
@albatros

Dann entschuldige bitte, ich dachte, das gilt nur, wenn er rein will und nicht nur fürs Läuten und Klopfen. Er wollte - so wie wir ihn inzwischen kennen, mal wieder wegen irgendwas meckern. --- Tut mir leid, dass ich das nicht gleich verstanden habe.

albatros  17.03.2017, 13:29
@Hyperionn

Ist ja nicht tragisch, hab halt versucht dir das noch mal zu erklären.

Zumal hier von vielen Usern von Hausfriedensbruch ausgegangen wurde, das natürlich fälschlicherweise. Also: Nichts für Ungut, Hab gern geholfen.

Fordert ihn per Einwurfeinschreiben auf unangemeldete Besuche zu unterlassen ind das Ihr im Wiederholungsfall rechtliche Schritte einleitet.