Vermieter versucht zu Betrügen?
Kurze Beschreibung: Unser Vermieter hat sich mit seiner Frau getrennt.
Er fordert immer wieder von uns das die Miete von deren Gemeinsamen Konto auf sein Konto verändert wird.
Über Gespräche (mündlich) zu uns erwähnt er immer wieder das sie Ausgezogen ist und somit kein Anspruch mehr auf das Haus hat.(Und das es auch so sein wüde, Ehe und rechtlich).
Nach dem ersten mal schon Forderten wir von ihm das er uns einen begläubigten schriftlichen Beweis das er allein der Inhaber von der Hütte ist. Sonst würden wir us Strafbar machen.
Nach 3 Monaten warten und privaten Briefen von Ihm kam jetzt endlich ein Brief von seinem Anwalt.. Leider entteuschend :D ... Dort steht drin das er Mitinhaber ist und so.. Uns schreibt er dann per Handy.... steht doch drin das ich Vermieter bin.
Und das die ganze Zeit so, jetzt will er wieder mit seinem Anwalt reden. Wir riefen seinen Anwalt an und der sagte er wüsste nicht was im Mietvertrag steht und wir könnten das auch mit dem Anwalt von ihr klären ...haaa haaa
So ... langsam hab ich kein Bock mehr und würde gern fristlos raus... Bekomme ich dahingehend irgendwo hilfe oder unterstützung damit der endlich Ruhe gibt ? Sind das schon Betrugsversuche?
8 Antworten
- Gibt die Diskussion über das Mietenkonto keine fristlose Kündigung her
- Könnt ihr jederzeit ordentlich kündigen, wenn euch das nervt
- Gilt solange der bestehende Mietvertrag mit den dort genannten beiden Vermietern und das bekannte Mietenkonto solange, bis beide eine Änderung schriftlich mitteilen
G imager761
Sehr exakt und hilfreich für den Fragesteller erklärt.
Frag mal beim Mieterverein nach, wie das üblicherweise gehandhabt wird. Wenn beide Eigentümer sind, müssen die das unter sich ausmachen und das dann nachweisen durch Vollmacht, Abtretungserklörung, Grundbuchauszug oder was auch immer. Der Mieterbund oder verein, kennt sich damit besser aus. aber kündigen würde ich deshalb nicht.
So lange Ihr die Miete auf das bisher angegebene Konto überweist und damit Euren Zahlungsverpflichtungen nachkommt, verstößt Ihr nicht gegen den Mietvertrag. Ist das Konto, auf das die Zahlungen gehen sollen, im Mietvertrag genannt, so wäre die Angabe eines anderen Kontos eine Änderung des Mietvertrags, die schriftlich abzufassen und von allen Beteiligten zu unterschreiben wäre.
Häufig ist es so, dass bei Mietverträgen von Eheleuten, die beide als Vermieter genannt sind und auch beide unterschrieben haben. Ist das in Eurem Mietvertrag auch so, dann ist dazu auch die Zustimmung der Ehefrau erforderlich. Noch dazu, wo Ihr wisst, dass sich die Eheleute getrennt haben.
Ist aber nur der Ehemann als Vermieter im Mietvertrag genannt und hat auch nur er unterschrieben, steht es ihm natürlich zu, das Konto für die Mietüberweisung allein und ohne Zutun seiner Frau zu ändern. Ihr solltet Euch dann auch nicht weiter in die Angelegenheiten dieser kaputten Ehe einmischen, sondern dem zustimmen, was der Vermieter verlangt.
Schicke dem Anwalt, von dem das Schreiben kam, eine Kopie des Mietvertrags mit der Bitte, eindeutig Auskunft zu erteilen, an wen ihr in Zukunft und auf welches konkrete Bankkonto ihr zahlen sollt. Daran halten.
Denke das hat der jetzt mitbekommen. Der wusste nicht worums wirklich geht scheinbar. Das Schreiben war nur das er Mitinhaber ist. Wenn der wüsste worums gehts hätten die das nicht gemacht weil sinnlos. Geht ja darum das die beide mit einem Gemeinsamen konto im Vertrag stehen und er alleine will ein Kontoänderung
Wenn dein Vermieter den Mietvertrag unterschrieben hat (egal ob alleine oder zusammen mit seiner Frau) dann ist er dahingehend weisungsbefugt. Wenn ab dem nächsten ersten die Miete auf ein anderes Konto soll, dann ist das so. Kann dir doch vollkommen schnurz sein.
Wie er und seine Frau das im Innenverhältnis klären, kann dir auch egal sein.
Laut Vertragsklausel darf ein Vertrag nicht nur von einer Partei geändert werden. Wir und Die... jetzt mögen die beiden sich ja nicht mehr... was wegen Grundbuch und und und gemacht wurde keine Ahnung. Aber dann sind es doch jetzt 3 Parteien ?
2 Parteien. Ihr und die beiden. Wie die zueinander stehen, kann dir vollkommen egal sein.
Ja das kann es. Aber da happert es doch, dass wenn Die eine Partei einen Änderungsvertrag vorlegt der nur von der halbem Partei unterschrieben worden ist. Ist der damit dann nicht "nicht Rechtlich" ?
Dieser Vertragsentwurf ist in keiner Weise wirksam.
Naja schon, nur sie wird dann bestimmt was einleiten. Er müsst dann doch Betrogen haben und wir einen Vertragsbruch beganngen haben
Wer hat denn auf dem Mietvertrag unterschrieben? Er? Sie? Beide?
Eine Änderung der Bankverbindung ist ja erstmal nichts ungewöhnliches. Ich würde es aber nur auf einen unterschriebenen Brief hin veranlassen. Nix WhatsApp oder SMS.
Das ist kein Grund für eine Fristlose Kündigung. Kündigt normal innerhalb der 3 Monatsfrist und gut ist.
Der Vermieter soll dir Kontakte seiner ( Ex) Frau geben , damit Ihr Sie anrufen könnt , was diese dazu sagt.
Sie hatte schon Anfangs was dazu gesagt. Nähmlich das wir auf sein Forderugen nicht Reagieren sollen und somit nicht das einverständnis.
Ist doch logisch und ein guter Rat: Ihr habt einen Mietvertrag mit zwei Vermietern und den können nur beide gemeinsam ändern, auch was das Mietenkonto beträfe. Also bleibt man gelassen; ist man von dem Rosenkrieg genervt, kündigt man ordentlich, mehr ist nicht drin.
Das ja, klar. Nur schöner wärs wenn es rascher gehen könnte. Außerdem fühle ich mich mittlerweile Belästigt und in meinem Alltag davon gestört.
Gibt genug andere Gründe... und würde oder könnte uns ja bei der Frist etwas qeiterhelen