Was tun, wenn der Arbeitgeber zu wenig oder keine Zuschläge bezahlt?
Ich arbeite in der Pflege für eine Firma, die offiziell ein Verein ist, also e.V. Am Ende steht. Und es ist so, dass ich fast ausschließlich nachts arbeite. Es gibt auch tagsüber Dienste, die ich Gelegentlich übernehme. Wir bekamen ganz lange gar keine Zuschläge. Als wir uns mehrfach darüber beschwert haben, bekamen wir in der Zeit von 23-6 Uhr einen Zuschlag von 10%. Das ist aber zu wenig. Da uns mindestens 25% zustehen. Jetzt die Frage. Wie kann ich dagegen vorgehen und kann ich auch rückwirkend nicht gezahlte Zuschläge einfordern? Feiertagszuschläge und sonntagszuschläge werden auch nicht gezahlt. Da weiß ich aber nicht, ob der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist.
4 Antworten
Das kommt auf Deinen Vertrag an, tatsächlich verweigern viele Arbeitgeber diese Zuschläge, was eine Sauerei ist, aber wenn in Deinem Vertrag steht 10% oder gar dass Du keinen Zuschlag bekommst kannst Du nichts machen
Ja das ist echt eine schwierige Situation. So einfach kündigen kann er Dich nicht. Eine Kündigung muß begründet sein. Wenn er schreibt er kündigt Dir weil Du Deine Zuschläge willst hat er die A..Karte. Ich würde Dir raten mit dem Arbeitsamt zu reden die Dir bescheinigen was und wieviele Zuschläge es sein müssen, das kostet Dich nichts nur etwas Zeit. Wenn Du Dieser Schreiben hast sag Deinem Arbeitgeber dass Du gerne Deine Zuschläge auch so bekommen möchtest
Im Vertrag steht darüber gar nichts. Da steht nur, dass Nachtzuschläge gemäß Paragraph was weiß ich berücksichtigt werden.
Dann sind es tatsächlich 25% in der Zeit von 22 oder 23 Uhr bis 6 Uhr.
Nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) "hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren".
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Wendung nun konkretisiert – sofern keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen: Für die Arbeitsstunden zwischen 23 Uhr und 6 Uhr sei regelmäßig ein Zuschlag von 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn beziehungsweise die entsprechende Anzahl freier Tage angemessen. Bei der besonderen Belastung durch Dauernachtarbeit erhöht sich dieser Anspruch in der Regel auf 30 Prozent.
Ja das weiß ich. Aber wie bekomme ich das durchgesetzt, dass er sich daran auch hält?
mit einer Klage beim Arbeitsgericht
Klage beim Arbeitsgericht wäre Privatklage. Besser Anzeige wegen Verstoss gegen das neue Mindestlohngesetz machen. Witzigerweise bei der Zollbehörde
Diese Frage kann dir nur ein Anwalt beantworten, der sich unter anderem im Tarifrecht auskennt, sofern es für eure Branche und deinen AG einen gibt.
Der Anwalt weiß auch über die sogenannten Ausschlußfristen Bescheid. Das ist der Zeitraum, für den nachgefordert werden kann.
In der Pflege gibt es viele Tarifverträge, also wird erst mal herauszufinden sein, ob einer gilt und wenn ja, welcher.
Ein Erstgespräch kostet wenig beim Anwalt, bringt dir aber eine ganz klare Aussage darüber, was zu fordern wäre und ob sich das alles lohnt. Der Anwalt kostet schließlich auch Geld.
Daneben ist zu berücksichtigen, wie gut und schnell dein AG dich ersetzen könnte, wenn er dich rauswirft, weil du unbequem wirst.
Hi,
ich würde mich mit den anderen Angestellten etwas "verbünden" und dort zusammen dann mit dem Arbeitgeber einen Gespräch suchen, wie man eine akzeptable Lösung finden kann.
Falls dies nicht fruchtet, bleibt leider nur der Gang zum Arbeitsgericht / Anwalt.
Lg und alles Gute!
Kann das Arbeitsgericht denn da etwas machen? Und kann ich mich dann auch vor einer Kündigung schützen lassen?
Wie Du Dich vor einer Kündigung schützen kannst, das ist eine gute Frage. Da würde Dir eine juristische Beratung weiterhelfen.
Bezüglich des Arbeitsgerichts, habe ich eine Internetseite gefunden, die das Vorgehen etwas beschreibt:
http://www.zahlungspraxis.de/offene-lohnforderung-vorlagen-arbeitsgericht-pfueb/
Insgesamt wäre aber eine Beratungsstunde beim Anwalt nicht verkehrt.
Lg
Und wie bekomme ich meinen AG dazu, das dann auch zu zahlen? Am liebsten ohne gekündigt zu werden? Denn es kann ja nicht sein, dass die damit einfach durchkommen, weil sie einen sonst kündigen, wenn man sich beschwert. Dafür gibt es ja diese Gesetze.