Welche zuschläge steht gesetzlich einen Wachmann zu?
Guten Abend, ich habe mal eine Frage und zwar arbeite ich als Wachmann in einem Autohaus in Vollzeit (beträgt im Monat 200 Stunden und in der Woche 46 Std). Und arbeite in verschiedenen Zeiten ( Mo-Do von 20.00-06.00Uhr/ Fr 20.00-9.00/ Sa 18.00-06.00Uhr/ So 18.00-06.00uhr es gibt Sonntag auch eine Tagschicht die geht von 06.00 bis 18.00Uhr)
Welche Zuschläge stehen gesetzlich jemanden zu? Seihen es Nachzuschläge, Sonntagszuschläge oder Feiertagszuschläge. Welche Zuschläge muss der Arbeitgeber gesetzlich bezahlen?
5 Antworten
Welche Zuschläge stehen gesetzlich jemanden zu?
Gesetzlich geregelt ist nur die Nachtarbeit.
Im § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz steht:
"Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der AG dem Nacht Arbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren".
Für Sonn- und Feiertagsarbeit sieht der Gesetzgeber im § 11 Arbeitszeitgesetz einen Freizeitausgleich (Ersatzruhetag) vor. Bei Sonntagsarbeit muss dieser Ersatzruhetag innerhalb von zwei, bei Feiertagsarbeit innerhalb von acht Wochen gewährt werden.
Werden Zuschläge für Schicht-, Sonn- und Feiertagsarbeit gezahlt, ist dies tariflich, arbeitsvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt.
Grundsätzlich herrscht Vertragsfreiheit. Du hast einen Arbeitsvertrag in dem deine Bezahlung geregelt ist. Der Arbeitgeber muss sich an die gesetzlichen Auflagen halten. Nacht- und Sonntagszulage sind gesetzlich geregelt.
Gesetzlich gibt es nur ein Anrecht auf Nachtschichtzulage entweder in Form von Geld oder durch zusätzliche freie Tage (ArbZG §6 Abs. 5). Für Sonn- und Feiertage sieht der Gesetzgeber keine monetäre Extravergütung vor. Wenn also in deinem Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung, in einem für dich gültigen Tarifvertrag oder ähnlichem nichts extra dafür geregelt ist steht dir nur etwas für dich Nachtschichten zu.
Die Rechtslage ist in deinem Bereich relativ komplex. Ich gehe davon aus, dass es sich um das Sicherheitsgewerbe handelt. Hier ist ein buntes Durcheinander von Tarifverträgen enthalten. Angefangen mit einem Rahmentarifvertrag, verschiedene Ländertarifverträgen, Gehaltstarifverträgen und Lohntarifverträgen. Diese sind in Teilen allgemeinverbindlich, in anderen Teilen nicht. Die Frage ist also erst einmal, ob und gegebenenfalls auf welchen Tarifvertrag dein Arbeitsvertrag Bezug nimmt. Wird auf keinen Tarifvertrag Bezug genommen kommt es darauf an in welchem Bundesland du deine Tätigkeit erbringst und ob der dort bestehende Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist.
Hallo.
Erst gilt der Arbeitsvertrag. Dann das ArbZG. § 6 Abs 5.+ Betriebsvereinbahrung.
Da schau mal rein, und durchlesen.
Mit Gruß
Bley 1914
Wo bitte gibt es eine gesetzliche Regelung dass bei Sonntagsarbeit eine Zulage bezahlt werden muss?