Deutsches rotes Kreuz Nacht und Sonntagszuschläge?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Welche Zulagen und wieviel es gibt ist in den verschiedenen Tarifverträgen geregelt. Der DRK-Reformtarifvertrag, dem aber nicht alle Verbände folgen, sieht zB. eine Nachtzulage von 2,50€ pro Stunde von 21 bis 6 Uhr vor, sowie Sonntags- und Feiertagszulage von 25 bzw. 35%. Außerdem gibt es noch extra Einzelfallregelung für die verschiedenen Berufsbilder vom Erziehern, über Pflegedienst bis hin zum Rettungsdienst.

Ob Minijober überhaupt daran anteil haben ist mir nicht bekannt.