Warum werden Sonn- und Feiertagszuschläge bei der Hartz4 Berechnung mit abgezogen?
Ich arbeite im Altenheim und bekomme zusätzlich "Hilfe zum Lebensunterhalt". Ich muss regelmäßig auch Sonn- und Feiertage arbeiten. Auch dieses Jahr wieder an Weihnachten. Während sich die Kolleginnen, die nicht alleinerziehend und Hartz4 beziehen über den Zuschlag freuen können, werde ich doppelt "bestraft", ich kann nicht gemütlich Weihnachten mit meinen Kindern verbringen, und die Zuschläge werden mir abgezogen!! Ist das wirklich rechtens?
4 Antworten
Die Anrechnung ist NICHT RECHTENS!!! Du hast gute Aussichten auf Erfolg, wenn du Widerspruch dagegen einlegst.
Nach zum Teil höchstrichterlicher Rechtsprechung(Sozialgericht Lüneburg S 28 AS 1055/07 25.10.2007 in Verbindung mit Bundessozialgerichtsentscheid 17, 242, 244 (nachtarbeit) und zahlreichen Landessozialgerichten) kann davon ausgegangen werden, dass Sonn-, Feiertags und Nachtzuschläge die zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt werden zweckbestimmtes Einkommen sind und somit anrechnungsfrei bleiben müssen. Begründung: Es handelt sich nicht um normales Einkommen sondern um eine Mehraufwandsentschädigung, weil du auch mehr strapaziert wirst als bei Arbeit zu normalen Zeiten.
Erhälst du allerdings für diese Arbeit keinen Zuschlag sondern bekommst an einem anderen Tag frei, gehst du leer aus.
Hast du Erfolg bekommst du RÜCKWIRKEND diese Zuschläge die bereits für Nacht- und Feiertagsarbeit an dich gezahlt und von der Arge einbehalten wurden von der Arge voll ausgezahlt und zusätzlich zu deinem Einkommen/Regelsatz!!!
Um Erfolg zu haben fordere von der Arge diese rückwirkende Auszahlung und für jetzt und die Zukunft, dass diese Zuschläge nicht angerechnet werden (§ 11 Abs 3 Nr 1a SGB II). Lege widerspruch ein, falls die Arge ablehnt und sich weigert (Stichworte: zweckbestimmtes Einkommen, (Mehr-)Aufwandsentschädigung). Sollte der Widerspruch keine "Abhilfe" bringen (Abhilfebescheid)gehe mit dem Ablehnungsbescheid der Arge zum Amtsgericht deines Ortes und beantrage einen Beratungsschein (Annähernd oder ganz kostenlose Beratung durch Anwalt), damit gehst du zu einem Sozialanwalt. Sollte der auch keinen Erfolg haben beantragst du eine Entscheidung durch dein Sozialgericht (Prozesskostenhilfe: Bedürftige müssen hierfür nix zahlen).
Alternativ und zur sofortigen beratung: gehe zu einer Beratungsstelle!
Du bist trotzt der Zuschläge hilfebedürftig und erwartest, dass die Allgemeinheit dich finanziell unterstützt.
Ungerecht - weil willkürlich - wäre es, wenn die Allgemeinheit dir in diesem Fall einen Sonderstatus einräumte, die Zahlungen nicht anrechnete und sie damit implizit übernehmen würde.
Eine Ausnahme für dich oder andere in deiner speziellen Situation bedeutete, die Arbeit von Menschen, die das ganze Jahr ähnlich schwierige Arbeiten unter ähnlich schwierigen Bedingungen machten, weniger wertzuschätzen; d.h. wir wären damit in einer Abgrenzungsdebatte, welche Jobs unter welchen Bedingungen besonders subventionswürdig wären und welche nicht. Das Ergebnis kann m.E. nur ungerechter sein, als alle im Existenzminimun exakt gleich zu behandeln.
Und ja: der Abzug ist rechtens (und gerecht).
Das ist grundlegend falsch und hetzerisch!!!!!! Die Anrechnung ist nicht rechtens und nicht gerecht! Bei Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen (Heiligabend ab 14 Uhr), die zusätzlich zum Grundeinkommen geleistet werden, handelt es sich gemäß § 3b EStG um steuerfreies Einkommen. Dieses Steuergeschenk kostet die Allgemeinheit jährlich 5 Milliarden Euro (!), wobei vor allem Spitzenverdiener am meisten provitieren (soviel zum Thema mit der Algemeinheitslatte argumentieren). Auch für Arbeitgeber ist der Gewinn groß da kaum Lohnnebenkosten entstehen (Sozialversicherungsfreiheit). Teleologisch betrachtet handelt es sich um eine Anreizschaffung und Aufwandsentschädigung. Diese Zuschläge sind also nach § 11 Absatz 3 Nr. 1a SGB II zweckbestimmt. Folgerichtig bleibt solches Einkommen beim ALG I (SGB III) als auch beim ALG II (SGB II) anrechnungsfrei. Auch bei 1 Eurojob-Tätigkeiten, die nachts und an Sonn- und Feiertagen abgeleistet werden müssen, steht den Jobbern folgerichtig eine erhöhte Aufwandsentschädigung für diese Zeiten zu (in der Regel wird das Doppelte anrechnungsfrei ausgezahlt). Auf dein Erachten kommt es hier nicht an (zum Glück!). Lies dir die rechtsprechung und Kommentarliteratur mal genau durch.
das leben ist echt ungerecht als ob du was dafür kannst dass du wenig verdienst und noch leistungen beziehen musst von der arge... naja aber es ist nunmal soo es wird angerechnet. zum trost du bist nicht die einzige es gibt auch andere die pech haben
zb ab 01.01.2011 soll auch erziehungsgeld bei müttern die leistungen vom staat beziehen mit angerechnet werden....
Ja, da Du ja sonst über die Hartz4 Sätze kommen würdest. Du wirst leider für das Arbeiten bestraft. Frag doch mal Deinen Chef, ob es nciht eine andere Lösung gibt, ist zwar auch nicht ganz rechtens aber irgendwie muss man sich ja wehren.