Kinderlosenzuschlag Pflegeversicherung wo Nachweis?
Hallo,
wir haben seid dem 09.09.16 eine Tochter. Habe per Zufall gelesen, dass kinderlose Personen in der Pflegeversicherung einen Zuschlag von 0,25% leisten müssen. Bei mir wird dieser jedoch auch abgezogen obwohl wir ein Kind haben. Nun habe ich gelesen, dass ich einen Nachweis darüber erbringen muss, dass wir ein Kind haben. Wo muss ich diesen denn erbringen und kann ich die Zuschläge rückwirkend zurückerstattet bekommen? Wenn nein wird dieser über die Einkommenssteuererklärung zurück erstattet?
Vielen Dank und viele Grüße
5 Antworten
Den Nachweis erbringst du in Form einer Kopie der Geburtsurkunde bei deinem Arbeitgeber. Der ändert dann den Anteil der Pflegeversicherung bei den Beiträgen- und das rückwirkend ab Geburtsmonat.
Damit solltest du diesen Betrag nacherstattet bekommen. Reich eine Kopie der Geburtsurkunde auch bei deiner Krankenkasse ein, dann speichern die die Elterneigenschaft ab.
Beim Standesamt esorgst du dir eine Geburtsurkunde des Kindes und diese schickst du an deine Krankenkasse. Auch der Arbeitgeber sollte informiert werden, denn er bucht ja die Beiträge von deinem Lohn ab.
Die KK informiert ansich den Arbeitgeber ,die rentenversicherung und das FA dass sich der Familienstatus geändert hat.
Auch das Finazamt wäre zu informieren wegen des Kinderfreibetrages.
Und die Rentenversicherung muss auch informiert werden, wegen der Kindererziehungszeiten.
Aber den Kannst du auch bei der Einkommenssteuererklärung anmelden -- Anlage Kind.
Aber, sicher ist sicher wenn du denen jeweils ein Geburtsurkunde zusendest.
Sofern Du die Steuerklasse I - IV hast wird das Kind ja dort erfasst. Damit sieht der Arbeitgeber, das ein Kind zu berücksichtigen ist. Einen weiteren Nachweis brauchst Du eigentlich nicht.
Bei uns ist es selbstverständlich, daß Änderungen im Familienstand oder der Adresse vom Mitarbeiter der Lohnbuchhaltung mitgeteilt werden, denn dann passiert sowas nicht. Denke in Zukunft dran ;)
Die rückwirkende Anerkennung ist möglich. Die Lohnabrechnungen müssen entsprechend korrigiert werden.
Morpheus99:
Beim Standesamt besorgst du dir eine Geburtsurkunde des Kindes und diese schickst du an deine Krankenkasse.
Auch der Arbeitgeber sollte informiert werden, denn er bucht ja die Beiträge von deinem Lohn ab.
Auch das Finazamt wäre zu informieren wegen des Kinderfreibetrages.
Und die Rentenversicherung muss auch informiert werden, wegen der Kindererziehungszeiten.
Wobei die KK ansich den Arbeitgeber , das FA und die Rentenversicherung informiertdass sich der Familienstatus geändert hat.
Na dann ist ja alles gut :-) - und es sollte dann eine reine Formsache sein, Euch beiden das im Lohnbüro einzutragen.
Schöne Advents- und Weihnachtszeit!
Hallo.
Das macht der AG bei Vorlage einer Geburtsurkunde.
In der Regel wird der Kinderlosenzuschlag vom Arbeitgeber durch Abzug von Lohn oder Gehalt geltend gemacht und im „normalen“ Beitragsentrichtungsverfahren mit abgeführt.
Frag mal bei deinem Arbeitgeber nach.
Alles Gute für dich!
Da meine Frau in der selben Firma arbeitet und sie sich im Moment in Elternzeit befindet, ist die Firma ja über alles informiert.
Außerdem ist es eine kleine Firma bei der man sich persönlich kennt und über sowas Bescheid weis 😀