Zuschläge im Sicherheitsdienst
Meine Situation: Ich arbeite seit längerem in einem Sicherheitsunternehmen ,in dem wir auch öfters als Supunternehmer tätig sind(also im Auftag andera Firmen arbeiten). Mein Chef meinte das mir dort keine Nacht,Sonntags und Feiertagszuschläge zustehen.
Meine Frage hierzu lautet: Ist mein Chef dazu verpflichtet mir diese Zuschläge auszuzahlen oder gibt es da irgend eine Gesetzeslücke?
In meinem Arbeitsvertrag ist das auf jeden Fall nicht geregelt.
Danke im Vorraus :)
2 Antworten
Wenn arbeitsvertraglich nichts geregelt ist, kein Tarifvertrag Anwendung findet und es auch keine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt, muss der AG nach § 11 Arbeitszeitgesetzfür Sonn- und Feiertagsarbeit in einem Zeitraum von zwei, bzw. acht Wochen freie Ausgleichstage gewähren. Zuschläge sind vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben.
Bei Nachtarbeit muss der AG nach § 6 Abs. 5 ArbZG dem AN entweder eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Gehalt geben.
Hat Ihr einen Tarifvertrag? Auch da könnte es stehen!