Was soll man tun, wenn der Beitragsservice (GEZ) die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes fordert?
Meine Eltern, bereits seit über 50 Jahren verheiratet und gemeinsam lebend, zahlten bislang immer die Gebühr über das Beitragskonto, dass auf meinen Vater läuft. Im September hat meine Mutter ein Schreiben erhalten mit einer Aufstellung für offene Beiträge. Einen Kontostand vom 02.04.2015 mit 502,96€ und zusätzlich 105,-€ für den Zeitraum 05.2015-10.2015. Daraufhin habe ich über deren hp einen Einspruch eingelegt und darauf verwiesen, dass die Gebühren bereits bezahlt und das Beitragskonto auf meinen Vater läuft. Meine Mutter hat nun erneut Post erhalten, man hätte sie zum Monat 09.2015 abgemeldet und sie möge eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes innerhalb 4 Wochen vorlegen, dann würde geprüft werden, ob eine rückwirkende Abmeldung möglich ist. Im gleichen Brief wurde die Forderung in Höhe von 590,46€ aufgeführt. Die Meldebescheinigung können wir besorgen, aber gibt es Erfahrung bzgl. dieser rückwirkenden Abmeldung und natürlich dieser Forderungen? Müssen wir uns einen Anwalt nehmen? Wäre für Tipps und Erfahrungen dankbar
9 Antworten
richtig. geht zum einwohnermeldeamt und beantragt eine meldebescheinigung. unter umständen ist die vielleicht sogar kostenlos, wenn sie für soziale belange wie vorlage beim beitragsservice ist.
aus der meldebescheinigung sollte hervorgehen dass die beiden seit zeitpunkt x zusammenwohnen. dann werden sie zumindest bis 1/2013 abgemeldet, die beträge werden dem abgemeldeten zurücküberwiesen. oder die forderung verringert sich um diesen betrag.
kann es sein, dass deine mutter zwangsangemeldet wurde und daher die hohen beträge resultieren? sollte sie die meldebescheinigung vorlegen können, dann wird das konto rückwirkend zur anmeldung abgemeldet.
Schickt einfach die Meldebescheinigung hin und widersprecht der Forderung. An- und Abmelden können die wie sie wollen - Fakt ist, für die Wohnung sind Gebühren bezahlt worden und gut ist.
Daher ist auch keine "rückwirkende Abmeldung" nötig, sondern ein Ausbuchen der unberechtigt geforderten Gebühren. Aber die können das ja intern nennen wie sie wollen.
Denen kommt nur ein Anwalt bei, die bekommen ihre Info über die Meldebehörde und stellen sich ansonsten Stur. Entweder Anwalt oder alles zahlen was sie wollen. Zuviel gezahltes Geld wird grundsätzlich nicht zurück gezahlt.Viel Glück!!!!!!!!
Wer bezahlt den Anwalt?
Welches Geld soll zurück gezahlt werden?
Diese Abzocker schrecken ja vor nichts zurück. Man bezahlt pro Haushalt und Deine Mutter muss hier keine Meldebescheinigung vorlegen, sie wohnt ja schließlich mit ihrem Mann zusammen. Das können die Id.... doch selbst sehen, dass sie in dieser Wohnung lebt und beim Einwohnermeldeamt registriert ist, sonst hätten sie an diese Adresse ja keine Mahnung schicken können.. Ich würde Fotokopien der Bankauszüge hinschicken, das ist Beweis genug (andere Belastungen durchstreichen, das geht die einen feuchten Kehrricht an). Ich würde deshalb nicht auch noch Geld für einen Anwalt zum Fenster rauswerfen. lg Lilo
gefordert wurde eine meldebescheinigung u.das hat auch einen grund. wenn dort irgendwelche bankauszüge geschickt werden, ist das völlig unerheblich und die kosten werden wenn nötig eingetrieben über den gerichtsvollzieher. offensichtlich musst du mal nachdenken oder wenn du keine ahnung hast, schreib nicht blödsinn.
Das würde mich auch stinken, das heißt jetzt nicht mehr GEZ, das nennt sich Rundfunkgebührenbeitrag und auf den Laschriften steht jetzt immer ARD und ZDF. Mir ist grade ein Gedanke gekommen, hat Deine Mutter vielleicht einen neuen Fernseher gekauft? Als wir unseren neuen Fernseher gekauft haben, hatten wir 5 Tage später Post von diesen Abzockern. Die hatten dann auch versucht, uns ein zweites Mal zur Kasse zu bitten. Ich hatte ja damals den Verdacht, dass der Verkäufer da seine Hand mit ihm Spiel hatte.
Ich versteh es nicht so recht: Den Rundfunkbeitrag muss man doch nur pro Haushalt zahlen, wieso fordern die von deiner Mutter noch einmal extra einen Beitrag? Die Einzahlung des Beitrags von deinem Vater kanns du ja belegen. Ich würde mir daher keine Gedanken machen.
Das ist ja der Punkt ... echt eine Frechheit .. und grade ältere Leute neigen ja dann oft dazu ohne zu hinterfragen zu zahlen, da sie eingeschüchtert sind .
Also ich werde denke ich die Meldebescheinigung besorgen, die Bankauszüge meines Vaters und einen Wiederspruch per Einschreiben versenden.
Mich ärgert es maßlos dass ich für diese Verbrecherbande noch Zeit investieren muss
Danke für Eure Hilfe :-)