Mietwohnung - Auszug des Kindes
Vor 3,5 Jahren zog mein Kind aus meiner Mietwohnung aus. Ich meldete dies meinem Vermieter, meldete außerdem, dass ich zukünftig nur noch eine Nebenkostenpauschale monatlich überweisen würde, und nicht wie bisher zwei. Darauf habe ich nie eine Antwort erhalten und alles lief. Bis auf die Tatsache, dass ich weiterhin in der jährlichen Nebenkostenabrechnung mit 2 Personen veranschlagt werde. Jedes Jahr hat der Mieterbund ein entsprechendes Schreiben an den Vermieter gesandt. Ohne Erfolg. Vor 2 Jahren verlangte der Vermieter eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt, die ihm aber laut Mieterbund nicht zustehe. Mein Kind gilt nicht als Mit-Mieter. Ich bin alleinige Mieterin. Mittlerweile ist mein Kind das 3. Mal umgezogen. Was kann ich tun?
4 Antworten
Was ist denn genau vertraglich zu Nebenkosten vereinbart?
Pauschale pro Person wäre sehr ungewöhnlich.
Bestenfalls Pauschale gesamt.
Vor 2 Jahren verlangte der Vermieter eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt, die ihm aber laut Mieterbund nicht zustehe.
Na ja, nicht der Vermieter muß nachweisen das Deine Tochter nicht mehr da wohnt, sondern Du.
Manchmal gibt der Mieterbund schon sonderbare Ratschläge.
Wieso muss ich das nachweisen, dass mein Kind nicht mehr bei mir wohnt?
Du willst doch weniger Nebenkosten zahlen nicht der Vermieter.
Bei NK-Pauschale gibt es übrigens keine Abrechnung.
Na, man nicht so kühn! Für die Verteilerschlüssel ist immer noch der Vermieter zuständig und der hat mit seiner AR den Mietern gegenüber zu belegen.
Was heißt hier kühn? Ich habe lediglich gefragt was im Mietvertrag dazu steht und meine Meinung geäußert.
Ganz einfach. Dann rüge doch die AR als nicht ordnungsgemäß und der Vermieter möge belegen, wie er auf die Bewohnerzahl kommt. Hier in München hat die Stadt hochkannt verloren, weil sie die Daten aus dem Melderegister heranzog und das Gericht diese Vorgehensweise nicht unterstützte. Wenn denn ein Vermieter abweichend von den gesetzlichen Vorgaben so einen Schlüssel nutzt, hat er auch regelmäßg, also ein Mal pro Monat, durch die Mietgegenstände zu robben und nachzuschauen, wer denn dort so wohnt. Viel Glück und eigentlich sollte dies auch dein Mieterverein wissen. Aber du stützt praktisch auch meine Erlebnisse, daß die keine Ahnung haben vom Mietrecht.
Danke für den Hinweis. Aber noch gibt es kein Gerichtsverfahren und die Daten aus dem Melderegister will mein Vermieter ja von mir haben. Ich selbst kann sie nicht besorgen. Mein Kind will das 3,5 J. nach Auszug nicht mehr machen. Demnächst habe ich nochmals einen Termin beim Mieterbund, denn ich will mich nicht mehr gedulden und Anzeige gegen die 4 falschen Abrechnungen und die zuviel berechneten Kosten erstatten.
Du bist aber ja kein Hiwi des Vermieters und auch nicht verpflichtet, diesbezügliche Angaben zu machen. Er muß selbst ermitteln, ansonsten kann ja der Nachbar erzählen, was er für richtig hält, und ich bin der Gelackmeierte. Und merke: Dein Einspruch gegen eine BK-Abrechnung verfristet nach 12 Monaten ab Eingang der AR bei dir und "traue" dem Mieterverein nicht. Die kennen nicht einmal ihr eigenes Lexikon.
Ja ich traue denen allmählich auch nicht mehr viel zu. Werde demnächst einen Mietrechtsschutzvers. abschließen und dem Mieterbund kündigen. Ich hatte mir versprochen, so manche Differenz ohne Klage beilegen zu können. Den jeweiligen Einspruch gegen die BK habe ich rechtzeitig gemacht und jedes Jahr daran erinnern lassen. Hat auch nichts gebracht.
Das hört sich doch schon einmal gut an und der Vermieter kann dann ja nun nicht mehr berichtigen, weil eben seine Fristen abgelaufen sind. Rechne die fehlerbehafteten Kostenstellen nun selber heraus, der BGH hat aktuell dem Mieter diese "Erlaubnis" erteilt und ziehe die Beträge ggf. von der Miete (Anteil Vorauszahlungen) ab. Teile dem Vermieter deine Berechnungen mit und warte ab. Achte auch auf etwaige Änderungen bei den Abschlägen. Die können nur angepaßt werden, wenn denn die AR ordnungsgemäß ist. Viel Glück.
Wenn die nächste Nebenkostenabrechnung kommt und ist wieder nicht ok, bezahl gar nichts.
Und lass durch den Mieterbund ein Schreiben aufsetzen mit dem du um eine korrekte Abrechnung bittest.
Und solange du die nicht hast, gibt es kein Geld.
Werden deine Nebenkosten nicht anhand des tatsächlichen Verbrauch errechnet? Da wäre es ja dann überwiegend nicht so schlimm. Vielleicht hilft ja ein Schreiben vom Anwalt. Ducrh den Mieterbund müsstest du doch einen Rechtschutz für so etwas haben.
es fallen ja noch kosten an z.b. für allgemeinstrom (keller/treppenhaus beleuchtung) die nach der pro kopf anzahl der hausbewohner abgerechnet wird.
Es ist ein Nebenkostenpauschale, die als Vorauszahlung gilt. Die genaue NK-Abrechnung kommt dann nach Jahresende und dort wird die vorausgezahlte Pauschale dann verrechnet. Wieso muss ich das nachweisen, dass mein Kind nicht mehr bei mir wohnt? Es ist volljährig, ausgezogen und ich habe den Auszug meinem Vermieter mehrfach mitgeteilt. Er hat 2 J. damit gewartet, einen amtlichen Beleg dafür zu fordern.