Beitragsservice inkl. oder exkl. Umsatzsteuer?

4 Antworten

Der Beitragsservice ist die Einzugsstelle für die Rundfunkanstallten.

siehst Du Umsatzsteuer ausgewiesen? (kleiner Tipp: ich kenne keine Beitragsbescheide des Beitragsservices MIT Umsatzsteuer).

es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung

es ist KEINE Umsatzsteuer ausgewiesen, somit der Rest der Fragen hinfällig

Es handelt sich um eine öffentliche gesetzliche Abgabe zugunsten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Diese ist wie alle anderen Abgaben umsatzsteuerfrei; das hat das Bundesverfassungsgericht schon 1971 entschieden. Im Rundfunkbeitrag ist daher keine Umsatzsteuer enthalten. Soweit man für eine Betriebsstätte bzw. ein Kfz einen Rundfunkbeitrag zu zahlen hat, kann dieser aber als Betriebsausgabe steuerlich berücksichtigt werden.

Wenn du, aus welchen Gründen auch immer, den Rundfunkbeitrag nicht zahlen willst, dann darfst du den Bescheid nicht rechtskräftig werden lassen. Du müsstest also innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Deine Aussichten sind aber sehr gering, da bereits 2 Landesverfassungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag für rechtmäßig erklärt haben. Du kannst deine Hoffnung also nur noch auf das Bundesverfassungsgericht setzen. In der Zwischenzeit bist du aber in jedem Fall zur Zahlung verpflichtet.

Fennek90 
Beitragsersteller
 06.04.2016, 18:45

Perfekte Antwort - vielen Dank!

Dass die Ausgabe zu den Betriebsausgaben gehört, war mir klar.

Wenn mir jetzt noch einer sagen kann, unter welchem Konto die Ausgabe zu verbuchen ist (IHK-Kontenrahmen), wäre ich wunschlos glücklich.

Zu den unproduktiven obigen Kommentaren

"Mit dem Hut in der Hand kommt man durch das ganze Land" - und etwas Anstand vor seinem (virtuellen) Gegenüber tut auch nicht weh...

1. es ist ein behördlicher bescheid - somit ist auch keine umsatzsteuer enthalten. logisch, denn der beitrag ist eine abgabe.

2. nö

3....bis unendlich. zahl deine beiträge und stell keine dummen fragen. sie sind sinnfrei. der beitragsservice ist die einzugstelle des rundfunkbeitrags für die öffentlich-rechtlichen rundfunkanstalten. vielleicht stellst du mal hochwertige fragen, dann könnte man dich auch ernst nehmen. lass die alten und längst überholten hüte hängen.

Hochwertige Antworten sind gefragt - aha.

1. Hat damit nix zu tun.

2. Ist diese ausgewiesen? Nein.

3. Leistungsaustausch? Nein. Demnach keine Umsatzsteuer.

4. ...

Gegenfrage: Was ist der Grund Ihrer Fragen?

maja11111  06.04.2016, 00:06

er hat das irgendwo im internet auf den pseudo-wissensseiten gegen den beitragsservice gelesen und will hier rumsenfen. das ist alles, nur leeres geschwätz.