Beitragsservice inkl. oder exkl. Umsatzsteuer?
Guten Abend,
habe einen als "Bescheid" gekennzeichneten Brief des Beitragsservice erhalten.
Nun ergeben sich gleich mehrere Probleme
- Bescheide werden von Behörden ausgestellt. Ist die Abgabe daher ohne Umsatzsteuer zu sehen?
- die insgesamt 5 genannten Gläubiger verfügen alle über eine USt-ID und die Abgabe wird als zivilrechtlicher "Beitrag" benannt. Doch Umsatzsteuer enthalten?
- Wieso ist die Forderung eines Unternehmens mit USt-ID ohne USt-Ausweis?
- Gilt hier 19%, oder der ermäßigte Satz von 7%, wie bei Büchern und anderen Medien? Hier ist mir die Regelung nicht ganz klar, da z.B. Musik-CDs mit 19% belegt sind, während Hörbücher auf CD nur mit 7% belegt werden? Was ist nun, wenn einer in dem Hörbuch eine Passage singt...?
Kurz und knapp A) Abgabe / Steuer (Bescheid spricht dafür) oder privatrechtliche Forderung? B) Wie viel Umsatzsteuer ist in dem Betrag enthalten und welcher Steuersatz gilt hier?
Vielen Dank für eure Hilfe! (Bitte nur hochwertige Antworten mit Begründung - vielen Dank!)
4 Antworten
Der Beitragsservice ist die Einzugsstelle für die Rundfunkanstallten.
siehst Du Umsatzsteuer ausgewiesen? (kleiner Tipp: ich kenne keine Beitragsbescheide des Beitragsservices MIT Umsatzsteuer).
es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung
es ist KEINE Umsatzsteuer ausgewiesen, somit der Rest der Fragen hinfällig
Es handelt sich um eine öffentliche gesetzliche Abgabe zugunsten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Diese ist wie alle anderen Abgaben umsatzsteuerfrei; das hat das Bundesverfassungsgericht schon 1971 entschieden. Im Rundfunkbeitrag ist daher keine Umsatzsteuer enthalten. Soweit man für eine Betriebsstätte bzw. ein Kfz einen Rundfunkbeitrag zu zahlen hat, kann dieser aber als Betriebsausgabe steuerlich berücksichtigt werden.
Wenn du, aus welchen Gründen auch immer, den Rundfunkbeitrag nicht zahlen willst, dann darfst du den Bescheid nicht rechtskräftig werden lassen. Du müsstest also innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Deine Aussichten sind aber sehr gering, da bereits 2 Landesverfassungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag für rechtmäßig erklärt haben. Du kannst deine Hoffnung also nur noch auf das Bundesverfassungsgericht setzen. In der Zwischenzeit bist du aber in jedem Fall zur Zahlung verpflichtet.
Perfekte Antwort - vielen Dank!
Dass die Ausgabe zu den Betriebsausgaben gehört, war mir klar.
Wenn mir jetzt noch einer sagen kann, unter welchem Konto die Ausgabe zu verbuchen ist (IHK-Kontenrahmen), wäre ich wunschlos glücklich.
Zu den unproduktiven obigen Kommentaren
"Mit dem Hut in der Hand kommt man durch das ganze Land" - und etwas Anstand vor seinem (virtuellen) Gegenüber tut auch nicht weh...
1. es ist ein behördlicher bescheid - somit ist auch keine umsatzsteuer enthalten. logisch, denn der beitrag ist eine abgabe.
2. nö
3....bis unendlich. zahl deine beiträge und stell keine dummen fragen. sie sind sinnfrei. der beitragsservice ist die einzugstelle des rundfunkbeitrags für die öffentlich-rechtlichen rundfunkanstalten. vielleicht stellst du mal hochwertige fragen, dann könnte man dich auch ernst nehmen. lass die alten und längst überholten hüte hängen.
Hochwertige Antworten sind gefragt - aha.
1. Hat damit nix zu tun.
2. Ist diese ausgewiesen? Nein.
3. Leistungsaustausch? Nein. Demnach keine Umsatzsteuer.
4. ...
Gegenfrage: Was ist der Grund Ihrer Fragen?
Vielen Dank!
er hat das irgendwo im internet auf den pseudo-wissensseiten gegen den beitragsservice gelesen und will hier rumsenfen. das ist alles, nur leeres geschwätz.