Was sollte man beachten beim medizinischen Dienst beim Arbeitsamt?

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Wenn du nicht mehr in der Lage bist zu arbeiten bleibt nur der Weg in die Rente. Du wirst ausgesteuert und dann ist Ende mit den Zahlungen.

Warst du schon in einer Reha, die festgestellt hat, ob noch eine Restarbeitsfähigkeit (mind. 3 Std. am Tag) besteht?

Ob du in Rente gehen willst oder nicht interessiert niemanden. wenn du nicht mehr arbetisfähig bist, ist das der einzige Weg auf Dauer noch Geld zu erhalten.

Das Arbeitsamt erwarte von dir, dass du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. es gibt da die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung, die als Übergangslösung dient. Dafür mußt du aber auch einen Rentenantrag stellen.Wenn der positiv beschieden wird, bekommst du Rente, wenn nicht, mußt du wieder arbeiten.

Eine Erwerbsminderungsrente wird übigens meistens nicht entgültig ausgesprochen, sondern befristet, in de Regel auf 2 Jahre.

Die Ärzte werden deine Motorik testen. Dann wird es über deine Krankengeschichte gehen. Sie können dich auch wieder in die Arbeit "zwingen". Springender Punkt aus meiner Sicht ist die enorm lange Krankschreibung. Bist du nun zur Arbeit fähig oder nicht? Das wird dann wohl der Dreh- und Angelpunkt. Denn deine Situation, ist den Ärzten durchaus bekannt.

LG 

Thus 

Andreas2707 
Beitragsersteller
 03.08.2017, 10:53

Ich bin weiter arbeitsunfähig und krankgeschrieben

Hallo Andreas2707,

Sie schreiben:

Was sollte man beachten beim medizinischen Dienst beim Arbeitsamt?

Hallo ich bin 52 Jahre alt und seid 08.03.16 krankgeschrieben. Jetzt am 4.9.17 werde ich von der Krankenkasse ausgesteuert bin dann 18 Monate krankgeschrieben. War beim Arbeitsamt und die wollen erstmal ein medizinischen Gutachten machen , ob ich noch erwerbsfähig bin.das Arbeitsamt meinte ich solle einen Antrag auf erwerbsunfähigskeitsrente stellen.deswegen das Gutachten.

Antwort:

2017 - 52 = ca. ca. 1965 geboren!

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente müßen Sie deshalb an Hand Ihrer eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert nachweisen, daß Ihre Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist!

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Krankengeld maximal 78 Wochen!

Im Anschluß daran folgt in der Regel das ebenfalls zeitlich individuell befristete ALG 1!

Die zeitliche Befristung des ALG 1 kann ggf. im Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren auf Erwerbsminderungsrente für die Dauer des Antragsverfahrens ausgedehnt werden!

Stichwort:

"Nahtlosigkeitsreglung!"

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War beim Arbeitsamt und die wollen erstmal ein medizinischen Gutachten machen , ob ich noch erwerbsfähig bin.das Arbeitsamt meinte ich solle einen Antrag auf erwerbsunfähigskeitsrente stellen.deswegen das Gutachten.

Antwort:

Wenn Sie über die 78 Wochen Krankengeldbezug hinaus ALG 1 erhalten wollen, dann müßen Sie in der Regel pro Arbeitstag über 3 Stunden belastbar und am allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar sein! 

Dies wird der MDK des Arbeitsamtes natürlich an Hand Ihrer Krankenakten prüfen!

Die Agentur für Arbeit will logischerweise den Schwarzen Peter an die DRV weiterreichen, um nicht leisten zu müßen!

Wenn Ihnen die Agentur für Arbeit zur Auflage macht, daß Sie bei der DRV einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente einreichen müßen, dann müßen Sie dieser Aufforderung im Rahmen Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten Folge leisten, wenn Sie Ihr ALG 1 nicht gefährden wollen!

Ich muss sehr starke Medikamente nehmen . Das sind pikante und die beeinflussen meinen Alltag sehr. Ich möchte noch nicht in Rente gehen da die Rente dann zu wenig ist Wie soll ich mich beim Gutachter verhalten

Antwort:

Sie werden außer der Erwerbsminderungsrente nicht viele Alternativen erhalten, wenn Sie nicht mehr belastbar/nicht mehr leistungsfähig sind!

Wenn Ihnen die Höhe der Frührente als zu gering erscheint, so interessiert dies die Sozialversicherungsträger nicht!

Verhalten bei der Begutachtung!

Siehe hierzu die folgenden Merkblätter:

Basis der Begutachtung sind Ihre vorliegenden Krankenakten!

http://www.rentenburo.de/sites/default/files/merkblaetter/merkbl-vorbereitung-auf-gutachtenstermin-nf.pdf

http://www.rentenburo.de/Merkbl%C3%A4tter

https://erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

https://www.youtube.com/user/hubkon

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Auf jeden Fall ne Begleitperson/ Zeugen mitnehmen !

Rüberbringen dass du die Zukunftsprognose bei dir selbst als positiv einschätzt !

Sag, dir geht's in nem halben Jahr bestimmt wieder besser und dass du keinen Grund für Verrentung siehst... 

Du hast in sofern “Glück“, daß Du zum medizinischen Dienst zur Beurteilung Deiner Arbeitsfähigkeit erscheinen sollst. Die entscheiden nämlich oft nur nach Aktenlage ohne den Betreffenden überhaupt gesehen zu haben. Was aber zu bedenken ist, wenn der MD Dich nur für stundenweise arbeitsfähig beurteilt, bekommst Du auch nur dementsprechend ALG.