Kann ich ein ärtliches Gutachten anfechten,
Kann ich ein ärzliches Gutachten, dass von der Rentenversicherung für das Sozialamt erstellt wurde, anfechten??? Bekomme Harz 4. Das Arbeitsamt hat den Antrag für Grundsicherung gestellt, aufgrund einer jahrzehntelange Angsterkrankung. Da aber das Sozialamt ein ärztliches Gutachten, dass der Medizinische Dienst vom Arbeitsamt erstellt hat, nicht anerkennt, wurde eine unabhängige Stelle, eben die Rentenversicherung eingeschaltet. In deren Augen bin ich voll erwerbsfähig. Kann ich mich dagegen wehren und wenn ja wie?
5 Antworten
Hallo Sanna21
Natürlich kannst du ein solches Gutachten anfechten, wenn du einen sogennanten begründeten Einwand hast.
da ich aus Erfahrung spreche weiß ich, das die Rentenstelle generell im ersten Anlauf alles abschmettert.
Beispiel: Mein Mann ist 2003 an MS (Multiples Sklerose) erkrankt und kann seit her nicht arbeiten und trotzdem hat die Rentenstelle den ersten Antrag auf Rente mit der Begründung, er sei voll erwerbsfähig, abgelehnt. Wir sind in wiederspruch gegangen und haben eine Neubegutachtung beantragt und siehe da, da hat er seine Rente bekommen.
Also lass dich nicht entmutigen und gehe zu einem Phsychologen und lass dir deine Angsterkrankung bestättigen. Anschließend gehst du mit dem Gutachten nochmals zum Sozialamt und beantragst einfach nocheinmal eine Begutachtung, weil du davon aus gehst das der erste Arzt nicht alle unterlagen zur Verfügung hatte für eine vernünftige Entscheidung.
Ich Drück Dir die Daumen. Viel Glück
Angy275
Eine ärztliches Gutachten kann nicht angefochten werden.
Angefochten werden kann lediglich ein Verwaltungsakt bzw. eine Entscheidung, die aufgrund eines Gutachtens erstellt wurde.
Erfolg verspricht eventuell ein sozialgerichtliches Verfahren. Es kommt eventuell in Betracht, gemäß §109 Absatz 1 Sozialgerichtsgesetz, zu beantragen einen bestimmten Gutachter zu hören.
Ich empfehle Ihnen sich von einem Anwalt beraten zu lassen und prüfen zu lassen ob der von mir vorgeschlagene Weg gangbar ist. Falls Sie nicht über genügend Geldmittel verfügen, können Sie sich einen Beratungsschein holen. Das geht auch über den Anwalt, fragen Sie vorher beim Anwalt Ihrer Wahl nach.
Hier ein hilfreicher Link.
http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=73887&
Peter Kleinsorge
@ Kleinsorge
als Patient kann man jedem Gutachten widersprechen. Selbst wenn eine Adresse falsch ist oder wenn der Gutachter Vorgutachten in sein eigenes mit einfliessen lässt. Dann ist ein Gutachten nicht mehr neutral, denn ein Gutachter darf nur seine eigene Untersuchungsergebnisse auflisten.
Auch einen Gutachter kann ich ablehnen, dann muss ich jedoch Widerspruch dagegen einlegen und das mit stichhaltigen Gründen belegen.
Nicht zu vergessen: beim ersten Gutachten das man als Patient bekommt, ist der letzte Satz ausschlaggebend und wichtig für evtl. folgende Gutachten!
Gegen das Gutachten kannst du keinen Widerspruch einlegen. Widerspruch einlegen kannst du nur gegen einen Verwaltungsakt = Bescheid.
Du holst Dir am besten bei deinem zuständigen Amtsgericht ein Beratungshilfeschein für einen Anwalt! Dann suchst Du dir einen Fachanwalt für Sozialrecht und er soll Widerspruch gegen den Bescheid des Gutachtens am Sozialgericht einreichen.
Der Richter wird dich dann zu einem seiner Ärzte schicken! Was dann dabei rauskommt ist nicht anfechtbar von der ARGE!
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort
Hi, grundsätzlich sollten die Gutachten der Ärzte nicht mit Widerspruch angefochten werden können, da sie ja keine Verwaltungsakte sind! Anfechtbar wäre imho nur eine Amts-Entscheidung, die sich direkt aus dem von Dir beanstandeten Arztgutachten ergibt! Ich rate Dir, Mitglied im VDK zu werden. Die kümmern sich um Dich. Gruß Osmond
Da kannst du nur einen Beratungsgutschein beantragen und zu einem Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht gehen. Selbst kannst du da wenig ausrichten. Ein weiteres Gutachten müsstest du erst mal selbst bezahlen.