Anfechtung vom Gutachten des Arbeitsamtes

9 Antworten

Du bekommst vom Sozialamt Geld. Leg Widerspruch ein, sowas machen sie sehr gerne. Es sind Gutachter vom Amt, sie versuchen alles nicht zahlen zu müssen.

Ich muss meine vorherige Antwort revidieren. Ich wußte nicht, dass Du schon solange krank geschrieben bist.
Zeige Deinem behandelnden Arzt das neue Gutachten und hole seine Meinung dazu ein. Frage ihn, ob er einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente unterstützen würde. Wenn ja, stelle den unverzüglich, denn die Rente wird auch nach vielem Hin und Her vom Zeitpunkt der Antragsstellung gewährt. (Das kann u.U. kräftige Nachzahlungen geben.)
Du brauchst auf jeden Fall die engagierte Unterstützung Deines Arztes, weil der Rentenversicherungsträger erst einmal gegen schießt. Gutachten hier, Gutachten da. Dann noch eine Kur, bei der der Chefarzt auch Gutachter ist und eventuell zu Deinen Gunsten verfaßte Gutachten widerlegen soll.
Mach Dich stark, da mußt Du durch!! Es werden Tränen fließen, wenn man Dich als Simulant verhöhnt. Du kommst Dir kleiner wie eine Ameise vor. Aber nur Du weißt, wo Deine körperlichen oder seelischen Schwächen liegen und Du mußt das glaubhaft rüber bringen. Die Kur ist das eine, das wirkliche Leben kommt danach.
Der Rentenversicherungsträger übernimmt auch Umschulungen als Reha- Leistung. Vielleicht ist das für Dich günstiger. Die werden aber nur bis zu einem bestimmten Alter genehmigt.
Sollte eine Umschulung abgelehnt werden, ist das für Dich ein Pluspunkt beim Rentenantrag.
Ich wünsche Dir alles Gute und vor allem Erfolg!

tigerdame 
Beitragsersteller
 27.05.2009, 08:08

Hallo Teddyle,

ich war bei meinem HA, hab ihm das Gutachten gezeigt, er war auch neben der Kappe. Er schrieb mir eine ärtzliche Bescheinigung für's AA, welche deutlich aussagt, daß ich arbeitsunfähig bin. Beim AA wird dieses Attest für mich aber negativ ausgelegt, d.h. ich sei damit ja erst recht nicht vermittelbar. Ich werde erst dann Leistungen bekommen, wenn ich mich arbeitsfähig melde. Hammer, oder? Habe nä. Woche einen Termin beim Anwalt, ich hoffe, der kann was bewirken. Vielen Dank für Deine Glückwünsche!

Teddyle  27.05.2009, 09:51
@tigerdame

Bekommst Du von der KK kein Krankengeld mehr?
Hast Du den Antrag auf EU- Rente gestellt?
Toi, toi!!

tigerdame 
Beitragsersteller
 27.05.2009, 17:34
@Teddyle

Seit 19.05. bin ich von der KK ausgesteuert und kriege kein Krankengeld mehr. Antrag auf EU-rente habe ich im januar gestellt, ist aber noch nix entschieden.

Sei froh,daß Du noch arbeitsfähig bist. Viele würden es gerne,dürfen es aber wegen Krankheit nicht.

tigerdame 
Beitragsersteller
 12.05.2009, 13:22

Das ist aber das Problem, ich kann aufgrund meiner Krankheit nicht arbeiten. Deswegen kann ich nicht "froh" darüber sein, das mir das AA was anderes bescheinigt.

bitmap  12.05.2009, 11:53

''Sei froh,daß Du noch arbeitsfähig bist.''

Wir kennen doch die Hintergründe gar nicht. Immerhin gibts ja wohl auch 2 anders lautende Gutachten.

auf jedenfall widerspruch einlegen... meines erachtens hat aber der widerspruch auch aufschiebende wirkung. das heißt: das amt müsste dir weiter geld zahlen... schau mal hier nach: www.tacheles-sozialhilfe.de geh zu einem fachanwalt für sozialrecht

fritzi63  13.05.2009, 06:32

Aufschiebende Wirkung ist seit 1/09 ausgesetzt. Ein Bescheid o.ä. setzt sofort vollein. Sorry

tigerdame 
Beitragsersteller
 12.05.2009, 13:34

Toller Tip, danke! Werd' auf der Website mal ein wenig recherchieren!

hui das wird schwierig: für den widerspruch würde ich auf jeden fall einen anwalt zu hilfe holen - als laie kann man da verdammt viel falsch machen, das problem hier liegt aber das eine erwerbsunfähigkeit ja erst anerkannt wird man quasi den kopf unterm arm trägt - solang du zum beispiel noch 6 stunden am tag in der lage bist einen telefonhörer zu heben bist du vollerwerbsfähig mit leichten einschränkungen und darauf scheint das gutachten ja zu zielen, das gutachten zur bu hat da deinen eigentlichen beruf mit betrachtet, den du offensichtlich nicht mehr ausüben kannst. such dir einen guten anwalt für sozialrecht und schildere ihm den fall (prozesskostenhilfe beantragen - auf gar keine fall vergessen) und wegen deinen lebensunterhaltskosten musst du wahrscheinlich erstmal zur arge gehen und hartz4 beantragen - und eventuell pflegegeld? weiß ja nicht wie schwer deine beeinträchtigungen sind

tigerdame 
Beitragsersteller
 12.05.2009, 13:29

Die Dame vomt Amt meinte, ich würde auch kein Hartz 4 bekommen, weil ich verheiratet bin & mein Mann voll berufstätig ist. Wo beantrage ich Prozeßkostenhilfe?

Trinchen2001  13.05.2009, 10:29
@tigerdame

in dem Fall wird das Einkommen von deinem Mann geprüft und dann entschieden ob du Unterstützung für die Lebenshaltungskosten und Miete brauchst oder nicht - genauso ist es bei der Prozesskostenhilfe - welche über deinen anwalt beantragt wird