Anzeige obwohl unschuldig?
Hallo. Meine Schwester (23) und ihre Freundin (17) haben mich aus - ich vermute Rache - fälschlicherweise wg Körperverletzung u. Beleidigung angezeigt. In Wirklichkeit ist es so, dass diese beiden mich massiv getreten haben und ich Verletzungen davongetragen habe (aber keine äußerlichen). Nun hat die Freundin mich angezeigt und ich habe keine Zeugen, die meine Version bestätigen könnten. Sie hat ja meine Schwester, die dann natürlich eine Falschaussage macht. Wem wird nun geglaubt? Was passiert jetzt? Unterschdl. Bundesländer. (Sie Bayern, ich NRW) Bescheid?Wollte die beiden eigtl. auch erst anzeigen, habe es aber gelassen wegen meinen Eltern. Bin so enttäuscht und ratlos.Btte Hilfe!
9 Antworten
Es ist natürlich schwierig, wenn Du keine Zeugen hast und Deine Schwester gegen Dich aussagt.
Vermutlich wird es aber so sein, dass - falls Du nicht einschlägig vorbestraft bist! - das Verfahren gegen Dich eingestellt wird. Es wäre dann allerdings ein "Freispruch zweiter Klasse", weil Du Deine Unschuld nicht beweisen kannst.
Danke für die Antwort. Nein, ich bin nicht vorbestraft.
dh
@Mietnormade: Es gibt einen Fall in meinem Bekanntenkreis, wo genau das passiert ist: Seine Seite hatte Zeugen - die Gegenseite auch (es ging um einen Schlagabtausch). Das Verfahren wurde eingestellt. Der telefonisch dazu befragte Richter sagte nahezu wörtlich: Die Gegenpartei sei vorbestraft und somit verwarnt worden - für ihn sei die Einstellung somit ein "Freispruch zweiter Klasse". Für meinen Bekannten hingegen gebe es keinerlei Rechtsfolgen.
Daher habe ich meine "Weisheit". Es scheint also unter Juristen diesen Begriff - zumindest gegenüber Laien wie mir - durchaus zu geben.
Das wird sich alles Zeigen. Mache deine Aussage, dies so genau wie möglich und komplett ehrlich, gebe auch zu wenn du provoziert hast, sei einfach ehrlich damit der Beamte sich ein Bild über die Situation machen kann, das liest der Richter dann auch im Bericht und dann wird sich zeigen wie es ausgeht, das entscheidet der Richter und die sind normal keine Unmenschen! Vieleicht wird die Anzeige auch fallengelassen wenn du KOMPLETT ehrlich bist und die Geschichte deshalb glaubwürdig und für den Richter nachvollziehbar ist MFG
nein, mache keine aussage und berate dich zunächst mit einem rechtsanwalt!
Die Beamten machen das schliesslich nicht zum ersten mal, genau wie die Richter! Das vergessen viele. Das ist ihr Job zwischen richtig und falsch zu Unterscheiden.
@Zilla: Ich weiss ja nciht wie alt er ist aber vieleicht kann er sich den garnicht leisten und es ist seine erste Straftat? Wozu braucht er dann bei dem Straffmaß einen Anwalt das verstehe ich nicht. Es gibt wenn er verurteilt werden sollte wahrscheinlich eh nur eine Verwarnung aber wieso sollte er verurteilt werden wenn er doch die wahrheit sagt
wie du sagst, ein richter wird die wahrheit finden. ist er unschuldig und wird freigesprochen, so werden seine auslagen doch eh übernommen. davon abgesehen würde ich grundsätzlich zunächst mal keine angaben machen. ist ja das gute recht eines jeden beschuldigten! und das wird auch nicht zum nachteil ausgelegt.
und das AUCH wenn du provoziert hast! Das steht garnicht zur Diskussion das musst du zugeben, es geht sich darum ob du sie Tätlich angegriffen hast. Selbst wenn! Wenn du nur Provoziert hast und sie dich zuerst getreten haben und du hast dich gewehrt dann bist du immernoch im Recht
Sie haben es sogar öffentlich geschrieben, dass sie mich mit Freuden getreten haben (zuerst, und es immer wieder machen würde...)Habe es kopiert, weiss aber nicht, ob das als Beweis gilt.
@Monika: Auf jedenfall dem Beamten zeigen und fragen ob er das gebrauchen kann, und wie auch immer vor Gericht nochmal einbringen und dabeihaben
Innerliche Verletzungen kann man auch diagnostizieen.
wenn du innere verletzungen hattest (so hab ich das verstanden) dann ist das bei dem arzt dokumentiert wo du warst.
ich würde auf jeden fall eine gegenanzeige machen und schnell einen anwalt aufsuchen.
Ihr habt ja scheussliche Konflikte. Sinnvoller wäre es, mal friedlich darüber zu reden. Die Eltern leiden sicher darunter, wenn Schwestern sich nicht verstehen. Ich hatte auch oft Prügeleien mit meinem Bruder, als wir beide noch jung und dumm waren. Doch heute lieben wir uns. Und ich hoffe, das bleibt auch so. Also versuche mal, ein entspanntes Gespräch zu führen. Oder schreibe einen offen Brief, in dem Du beschreibst, wie schön es wäre, wenn es anders wäre ohne böse Worte und ohne Vorwürfe
Würde ich gerne, bis auf den Tag an dem diese dubiose Freundin kam, war auch alles ok zwischen uns (wir leben allerdings nicht zusammen). Sie verunglimpft und beleidigt mich und meinen behinderten Sohn öffentlich im Internet. Ich begreife es nicht. Habe sogar gestern noch angerufen, sie legte einfach auf.
Es gibt keinen Freispruch 2 Klasse. Entweder erfolgt eine Verurteilung wegen Körperverletzung Beleidigung etc. Oder aber nicht. Und bei keiner Verurteilung ist das kein Freispruch 2 Klasse.