Ehemaliger Chef beschuldigt mich des Diebstahls (Rufmord)
Hallo, vor kurzem habe ich in meiner Firma gekündigt, womit mein Chef nicht sehr zufrieden war und mir nun seit Aussprache meiner Kündigung versucht mein Leben zur Hölle zu machen.
Nach Ablauf der Kündigungsfrist und nach nun ausscheidenden Arbeitsverhältnisses kam diese Woche ein Schreiben, das mich beschuldigt, Musterleuchten, welche ich im Lager abgegeben hatte, unterschlagen hätte, da diese angeblich nun verschwunden wären. Heute kam dann die Rechnung dazu. Der Lagerist der die Lampen lagern sollte weis nun von nichts mehr sowie 2 Azubis, welche zu dieser Zeit im Lager arbeiteten.
Auf mein Überstundengeld sowie Urlaubsentgeltung warte ich noch bis heute. Ich finde das eine Frechheit und bitte nun um Ratschläge wie ich mich wehren sollte. Muss ständig zu meiner alten Firma fahren und mich ärgern, sowie zahllose Briefe schreiben, was einfach nur Blödsinn ist, und viel Zeit kostet.
Vielen Dank
8 Antworten
Zunächst kann dein Chef geschuldeten Arbeitslohn zurückbehalten, wenn er ihn gegen Rechnung der Musterleuchten aufrechnet.
Sei froh, dass er keine Strafanzeige stellt, sondern mit Ausgleich zufrieden wäre. Wenn sowohl der Lagerist als auch zwei Auszubildende die Lagerfehlmenge und damit Anschuldigungen des Chefs bestätigen, und du "dämlich" genug warst, die Rückgaben unquittiert vorzunehmen, kannst du dir einen Anwalt getrost sparen - wortwörtlich.
G imager761
Nimm nen Anwalt ! Der kann dich beraten ! Erzähle ihm alles haargenau ! Der kann dir helfen ! Gar nicht lange rummachen ! Nimm nen Anwalt ! Was anderes würde ich dir nicht raten !
Eine Erstberatung darf maximal 90€ kosten.
Alles weitere, wenn nötig, wird sich danach regeln.
Auf mein Überstundengeld sowie Urlaubsentgeltung warte ich noch bis heute. Der Rat mit dem Anwalt ist o.K. Er wird bestimmt dazu raten, zunächst Ihre Forderungen aus dem AV durchzusetzen. Dann mag der Anschuldiger aus dem Unternehmen ruhig seinen Vorwurf vortragen. Ist es eine unwahre Behauptung, wird sich der AG hüten die Straftatbestände des StGB vor den AG zu erfüllen. Aber die Ausschlussfrist vor dem AG beachten: 3 Wochen nach Bekanntwerden in diesem Fall, der Ablehnung von Gewährung des Überstundengeld sowie Urlaubsentgeltung. Grüße Berliner 11
Diesseits wird dir empfohlen, dich an einen Arbeitsrechtler zu wenden. Denn ohne dessen Hinzuziehung wirst du dich noch lange ärgern müssen. Per Vollmacht kann dieser von deinem Arbeitgeber verlangen, dass die gesamte Korrespondenz an seine Adresse zu richten ist.
Ich würde dir raten, das Arbeitsgericht einzuschalten, denn ich denke, daß du es alleine nicht schaffen wirst. Liebe Grüße von bienemaus63
Was kostet so ein Anwalt? Hab sowas noch nicht durchmachen müssen.