Fahren ohne Führerschein Mittäterschaft?

7 Antworten

Das könnte ( und wird wohl unter Betrachtung des nachgenannten § ) durchaus auch als A-Verstoß gewertet werden. Heißt es könnte ein Aufbauseminar auf Dich zukommen plus eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

§21 Abs.1 Nr.2 StVG

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

usw. usw.

lvnalmn 
Beitragsersteller
 04.10.2018, 02:22

Ich bin nicht die Halterin sondern meine Mutter, daher wurde ich erstmal als Zeugin aufgenommen. Der eine Polizist war sehr nett und hat alles verstanden, der andere hingegen war mega unfreundlich und deutlich auf der Seite der anderen.

ZuumZuum  04.10.2018, 07:31
@lvnalmn

Da du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis bist, hättest Du wissen müssen, das man ohne Fahrerlaubnis kein KFZ im öffentlichen Straßenverkehr führen darf. Deine Mutter wird dir den Wagen ganz bestimmt nicht überlassen haben, damit Du Anderen das Fahren beibringst. Das sie deiner Freundin den Wagen anvertraut hat, wage ich zu bezweifeln.

Richte dich mal auf eine Geldstrafe in Höhe eines halben Monatsgehaltes ein, einem Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Vielleicht hast Du Glück das das Verfahren auch gegen eine Geldauflage eingestellt wird. Deine Mutter wird sicherlich auch noch zur Sache angehört, sie ist der Halter und sie betrifft auch der § 21 StVG. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Sirius66  04.10.2018, 07:54
@lvnalmn

Freundlich hin, freundlich her. Das ändert am Gesetz nichts.

Deine Mutter als Halterin ist mit dran. Sie muss dafür sorgen tragen, dass man mit ihrem Auto keinen Blödsinn macht.

Es wird so kommen, wie wilees es sagt. Dazu braucht es nicht mal ein Gerichtsverfahren.

2012jane  04.10.2018, 08:29
@Sirius66

Die Mutter muss hier gar nichts.

Weder müsste sie ihren Schlüssel in einen Hochsicherheitstresor packen, wenn das eigene Kind noch keine Fahrerlaubnis hat (sie dürfte diesen einfach auf die Kommode legen und blind darauf vertrauen, dass ihr eigener Nachwuchs keinen Blödsinn macht - heftig, oder?) - geschweige denn, wenn der Nachwuchs schon einen Führerschein besitzt und dann damit ganz legal unterwegs ist.

Was soll sie tun? Einen DNA-Test vor die Zündung schalten lassen, der nur berechtigte Familienmitglieder zulässt?

Sirius66  04.10.2018, 11:57
@2012jane

Deine Meinung ändert nichts an den Paragraphen.

Uuuy...das war nicht gut

Ich meine das nicht als Vorwurf. Nur ist das einfach total schlecht gelaufen. Das hat auf jeden Fall einschneidende Konsequenzen. Aber Du bist Erst- "Täter" falls man das überhaupt so nennen kann, Kopf hoch!!!

Der Richter wird ein Einsehen haben das versichere ich Dir, er wird Dich mit einer Geldstrafe davonkommen lassen! Ich hoffe das Beste für Dich und drücke Dir ganz fest die Daumen!!

lvnalmn 
Beitragsersteller
 04.10.2018, 04:18

Ich habe das gesamte Gespräch aufgenommen und von dem einen Polizisten wurde geäußert dass ich erstmal nur Zeugin bin, von dem anderen dass ich beschuldigt bin (eventuell). Bin mir mega unsicher. Ich möchte ungern eine Geldstrafe erhalten bzw vor Gericht gehen, meinst du ich soll mir vorab schonmal rechtliche Hilfe holen? Hab mega Angst wegen meinem Führungszeugnis. Und vielen Dank! Ja leider alles nicht toll. Ich habe halt geäußert dass sie NICHT gefahren ist weil es keine Beweise gibt. Lediglich ist sie auch nur hinter dem Steuer gewesen ohne dass das Auto an war. Aber ich sagte dass die Zündung an war. Ich war mega unter Druck und hatte keine Ahnung dass es eine Straftat ist, dass ist das größte Problem

latinlover68  04.10.2018, 04:23
@lvnalmn

Du hast einen Fehler gemacht, ja. Aber lasse nicht Dein ganzes momentanes Leben davon bestimmen. Du musst das outsourcen, such Dir rechtichen Beistand, das hilft Dir auf jeden Fall über die Unsicherheit hinweg wenn Du die Verantwortung erst mal abgeben kannst. Der wird dafür bezahlt fertig.

Wenn es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt, prima! Aber sich erst einen Anwalt zu suchen wenn der Gerichtstermin feststeht ist der falsche Weg!

lvnalmn 
Beitragsersteller
 04.10.2018, 04:33
@latinlover68

Also meinst du jetzt schon einen Anwalt suchen? Kann weder schlafen, noch habe ich ruhige Gedanken. Ich habe bevor er mich belehrte eine Aussage getroffen aber zum Schluss sollte ich richtig aussagen, was ich dann doch nicht tat.

Zu dem, wenn ich den Anwalt besorge, sind wir alle aus der Sache raus oder nur ich? Selbstverständlich habe ich auch Angst um meine Freundin..

Sirius66  04.10.2018, 07:50
@lvnalmn

Du hast das AUFGENOMMEN????

Nächste Straftat ....

latinlover68  04.10.2018, 07:58
@lvnalmn

Das Problem ist doch jetzt schon dass Du Dich um Kopf und Kragen redest, Dich in Widersprüche verstrickst! Du brauchst einen Anwalt!!!

lvnalmn 
Beitragsersteller
 04.10.2018, 07:59
@Sirius66

ich darf Filmen, dass ist gesetzlich erlaubt

lvnalmn 
Beitragsersteller
 04.10.2018, 07:59
@latinlover68

Okay, Dankeschön. Ich werde mir einen suchen :)!

Sirius66  04.10.2018, 08:00
@lvnalmn

Denkst du .... Du hast bist jetzt nur Blödsinn gemacht, weil du irgendwie gar nicht Bescheid weißt, was Recht und Unrecht ist.

latinlover68  04.10.2018, 08:02
@Sirius66

Was gibt Dir denn das Recht so von oben herab zu urteilen?

Sirius66  04.10.2018, 08:03
@latinlover68

Das wird nichts nützen. Das ist die übliche Leier von Jugendlichen, die dem Irrtum aufsitzen, dass sie alles dürfen und ihnen niemand was kann.

Und wenn doch, holen wir mal die Angst vor. Als Frau. Wegen dem bösen Bullen. Oder Rassismus - zieht immer. Und überhaupt. Es war dunkel. Und nur böse Menschen unterwegs. Man war unter Druck. Wurde gar genötigt ....

Sirius66  04.10.2018, 08:06
@latinlover68

Was führt dazu, dass du meinst, dich UNTEN zu befinden?

lvnalmn 
Beitragsersteller
 04.10.2018, 08:39
@Sirius66

Trauriger, sehr trauriger Kommentar von Ihnen. Sie sagte mir und der Polizei dass sie Angst hatte, sogar die Polizei bemerkte worauf es hinaus ging und machten Anmerkungen dazu. Wenn man keine Ahnung hat sollte man schweigen. Ich habe durchaus aus meinem Fehler gelernt und muss selbstverständlich mit Konsequenzen rechnen. Ich habe hier lediglich um Rat gebeten weil es das erste mal ist dass mir sowas widerfahren ist. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag :)

lvnalmn 
Beitragsersteller
 04.10.2018, 08:40
@latinlover68

Dankeschön für die Hilfe!

Sirius66  04.10.2018, 11:55
@lvnalmn

Du steht eben NICHT dazu. Du redest dich raus. Mit immer neuen Begründungen. Und die sind alle an den Haaren herbei gezogen.

Ich verstehe auch den ergebenen Dank an latinlover, schließlich redet er dir nach dem Mund. Ist aber keine Hilfe.

lvnalmn 
Beitragsersteller
 04.10.2018, 20:48
@Sirius66

Lass gut sein liebes, an deinen Kommentaren merkt man wie du drauf bist ;)

latinlover68  04.10.2018, 20:52
@Sirius66

Die Wahrheit liegt möglicherweise, wie so oft, in der Mitte und nicht in den Extremen. Den Vorwurf lasse ich mir gefallen

Sirius66  05.10.2018, 06:54
@lvnalmn

"liebes" wird diesem Fall groß geschrieben und der Rest ist gut so! Wenigstens das hast du verstanden.

Ich verachte Menschen, die ihre Fehler nie sehen und statt dessen nur anmerken, wie falsch sich andere verhalten!

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

[...]

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Auswirkungen auf die Probezeit hast das zwar nicht, als Ersttäter wird Dir wahrscheinlich nur eine Geldstrafe auferlegt.

Woher ich das weiß:Recherche
Sirius66  04.10.2018, 07:56

Aber sehr ein ngen auf die Probezeit hat das nicht? Als STRAFTAT????

Leute echt .... Man müsste auf GF mehr drauf achten, dass nicht so ein gefährlicher Unsinn geantwortet wird.

Still  04.10.2018, 06:13

Einer Straftat im Zusammenhang mit seiner FE und das soll keine Auswirkung haben? Eine rote Ampel reicht da schon.

lvnalmn 
Beitragsersteller
 04.10.2018, 02:28

Dankeschön!

Wer ist den Halter des PKW? Als Kind des Halters könntest du durchaus in einer Garantenstellung sein, denn als Halter darf man keine Person ohne FE ans Steuer lassen.

lvnalmn 
Beitragsersteller
 04.10.2018, 07:56

Tochter der Halterin

du bist komplett gestochen

für sie ist es eine straftat und für dich auch und den schein bist du los

warum habt ihr das nicht abgestritten?

nimm einen guten anwalt, der sich mühe gibt

lvnalmn 
Beitragsersteller
 04.10.2018, 02:18

Wir haben gesagt dass sie nicht gefahren ist und das Auto aus war.

ich sagte dass ich ihr aber zeigte wie man anfangen kann ohne dass das Auto an war.

Die Zeugin sagte selber unsere Lichter waren aus.

Zudem meinte ich zu dem Polizisten wie Rassistisch sie war und die haben das komplett ignoriert. Gelogen haben die teils auch dazu. Als ich fragte wieso wir beobachtet werden sagte sie weil sie Angst hat um ihr Auto und sie nicht versteht wie solche wie wir Auto fahren dürfen oder ein Auto besitzen.

Sie saß jedoch auf dem Fahrersitz. Wir standen mega unter Druck und hatten Angst.

Braunkohleruled  04.10.2018, 02:20
@lvnalmn

dann sagt man gar nichts, für die zukunft

nimm einen tüchtigen anwalt