Kann ich,wegen -angeblicher- Bedrohung bestraft werden...
Hallo @All, kann man strafrechtlich verfolgt werden...und bestraft, wegen § 241 StGB Bedrohung, wenn man sagt, dass man jemanden, für seine Verhaltensweise, am Liebsten "eine klatschen" und "gegen eine Wand nageln" würde ?
Ich habe das nämlich geäußert und habe jetzt eine Strafanzeige am Hals und gegen mich laufen die Ermittlungen.
Jemand hat mich, über Monate, gemobbt und mich nervlich echt fertig gemacht...konnte kaum noch schlafen; und da hab ich so einen Satz los gelassen (ich war stinksauer auf den Typ) in seiner Gegenwart....allerdings habe ich das nicht zu ihm selbst gesagt, sondern zu jemand anderen (Freund von mir) und dieser Typ hat das gehört, zusammen mit einem seiner zwei Freunde und behauptet nun, ich hätte ihn bedroht und hat die Anzeige gemacht, gegen mich.
Seine 2 Freunde waren -angebliche- Zeugen der Bedrohung. Ausgesagt hat der Typ sogar, ich hätte ihn mit einem Messer bedroht, obwohl das gar nicht stimmt....aber er und seine 2 Freunde behaupten das aber. Während mein Freund und ich sagen, dass das nicht stimmt.
Habe eine Gegenanzeige gemacht, wegen § 164 Falsche Verdächtigung und § 187 Verleumdung...aber auch diese Anzeigen wurden eingestellt, gegen den Typ. Während mein Ermittlungsverfahren noch läuft. Ich verstehe es nicht. Im Übrigen arbeitet der Typ in unserer Kreisverwaltung als Verwaltungsangestellter...der ist wohl was "Besseres" als ich!
Ob das die Staatsanwaltschaft auch so sieht, dass der Typ was Besseres ist als ich ? Vielleicht sind die ja sehr befangen, weil 1. der Typ fast schon ein Beamter ist und 2. haben zwei direkte Familienmitgleider schon eine Haftstrafe bzw. eine Bestrafung, wegen Körperverletzung, bekommen. Aber was hab ich damit zu tun...gar nichts !?
Sein Verhalten, mir gegenüber, kann ich auch beweisen und habe zuvor den Typ deswegen angezeigt, wegen § 238 Nachstellung und § 263 versuchter Betrug StGB. Aber das Verfahren, gegen den Typ, wurde wegen nicht-öffentlichem Interesse, eingestellt. Meine Beweise, zu diesen Taten, hat die Staatsanwaltschaft nicht interessiert :-(
Ich nehme an, die Anzeige gegen mich ist nun eine Retourkutsche auf meine Strafanzeige gegen ihn. Mein Anwalt sagt : Abwarten ! Die Anzeige gegen mich, ist nun schon 10 Monate her. Bis jetzt ist noch nichts passiert.
Was meint Ihr denn dazu ?
11 Antworten
Hallihallo EvaParadies!
Keine Sorgen,der Typ kommt nicht weit mit seiner "Mini-Anzeige".
Wegen sowas doch nicht, das kommt ja nicht mal zur StA (Staatsanwaltschaft) Ich arbeite an einem Landesgericht in Österreich, weiß zwar nicht wie das in Deutschland ist aber guck doch da mal rein http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stgb01.htm
Du könntest ihn zB wegen Beleidigung anzeigen (oder Mobbing ist da gleiche)
Hör auf deinen Anwalt und warte ab. Vielleicht wird das Verfahren auch eingestellt. Besorg dir für den Notfall Zeugen, die das "Mobbing" bezeugen können.
Dann behalte sie dennoch falls aus seiner Anklage ein Gerichtsverfahren hervorgeht.
Sehr wahrscheinlich wird Dein Verfahren auch im Sand verlaufen. Weil Du zu jemandem anderes gesagt hast, Du könntest einem eine klatschen ist strafrechtlich völlig unrelevant.
Für den Staatsanwalt relevant ist lediglich, daß Du angeblich jemanden mit einem Messer bedrohst hast - da Du das aber nicht gemacht hast, könnte Dir eigentlich nichts besseres passieren, als daß es da zu einer Verhandlung gegen Dich deswegen kommt und der Sachverhalt mal geklärt wird und Du mit einem blitzsauberen Freispruch rauskommst - und als erfreulicher Nebeneffekt die Kumpels, die der Polizei was von dem Messer erzählt haben sich dann doch noch einen schönen Ärger einhandeln wegen falscher Verdächtigung.
Für den Staatsanwalt relevant ist lediglich, daß Du angeblich jemanden mit einem Messer bedroht hast...
So ist es. Dieser beachtliche Umstand ist im Beitrag treffend herausgestellt. Auch ansonsten einwandfreie Antwort. DH!
Das gleiche wie dein Anwalt: abwarten. Wahrscheinlich wird auch das Verfahren eingestellt.
Geh gelassen und vor allem vernümpftig angezogen zur Verhandlung. Nie laut werden. Mache sachlich, aber korrekt Deine Aussage. Ebenso OHNE Absprache Deine Zeugen. Die Zeugen des anderen (Mobbers - Mobben ist erfüllt den Tatbestand einer strafbaren Handlung) werden vom Richter ermahnt nur das Wahre zu sagen, sonst wird es für die sehr unangenehm. Lügen vor gericht kann mit bis zu 5Jahre Gefängnis bestraft. Schildere auch in Deiner ersten Anhörung das Mobben des anderen! Wenn Du unterbrochen wirst, bitte den Vorsitzenden, daß Du in Ruhe deine Version darstellen darfst. Ein Messer hast Du nie bei Dir, wozu auch. Auf jeden Fall entschuldigst Du Dich!!!!! für die "Drohungen", die auf keinen Fall so gemeint sein sollten. Besprich das alles in Ruhe mit Deinem Verteidiger.
Ich habe sogar schriftliche Beweise gegen den Typ und die habe ich bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, als ich meine Anzeige, gegen ihn, gemacht habe...aber die Staatsanwaltschaft stellte, trotz meiner Beweise, die Anzeige gegen den Typ ein :-(