Kann ich,wegen -angeblicher- Bedrohung bestraft werden...

11 Antworten

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Hallihallo EvaParadies!

Keine Sorgen,der Typ kommt nicht weit mit seiner "Mini-Anzeige".

Wegen sowas doch nicht, das kommt ja nicht mal zur StA (Staatsanwaltschaft) Ich arbeite an einem Landesgericht in Österreich, weiß zwar nicht wie das in Deutschland ist aber guck doch da mal rein http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stgb01.htm

Du könntest ihn zB wegen Beleidigung anzeigen (oder Mobbing ist da gleiche)

Hör auf deinen Anwalt und warte ab. Vielleicht wird das Verfahren auch eingestellt. Besorg dir für den Notfall Zeugen, die das "Mobbing" bezeugen können.

EvaParadies 
Beitragsersteller
 15.03.2012, 12:06

Ich habe sogar schriftliche Beweise gegen den Typ und die habe ich bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, als ich meine Anzeige, gegen ihn, gemacht habe...aber die Staatsanwaltschaft stellte, trotz meiner Beweise, die Anzeige gegen den Typ ein :-(

DerMasterWayner  15.03.2012, 12:30
@EvaParadies

Dann behalte sie dennoch falls aus seiner Anklage ein Gerichtsverfahren hervorgeht.

Sehr wahrscheinlich wird Dein Verfahren auch im Sand verlaufen. Weil Du zu jemandem anderes gesagt hast, Du könntest einem eine klatschen ist strafrechtlich völlig unrelevant.

Für den Staatsanwalt relevant ist lediglich, daß Du angeblich jemanden mit einem Messer bedrohst hast - da Du das aber nicht gemacht hast, könnte Dir eigentlich nichts besseres passieren, als daß es da zu einer Verhandlung gegen Dich deswegen kommt und der Sachverhalt mal geklärt wird und Du mit einem blitzsauberen Freispruch rauskommst - und als erfreulicher Nebeneffekt die Kumpels, die der Polizei was von dem Messer erzählt haben sich dann doch noch einen schönen Ärger einhandeln wegen falscher Verdächtigung.

Semmel76  15.03.2012, 13:24

Für den Staatsanwalt relevant ist lediglich, daß Du angeblich jemanden mit einem Messer bedroht hast...

So ist es. Dieser beachtliche Umstand ist im Beitrag treffend herausgestellt. Auch ansonsten einwandfreie Antwort. DH!

Das gleiche wie dein Anwalt: abwarten. Wahrscheinlich wird auch das Verfahren eingestellt.

Geh gelassen und vor allem vernümpftig angezogen zur Verhandlung. Nie laut werden. Mache sachlich, aber korrekt Deine Aussage. Ebenso OHNE Absprache Deine Zeugen. Die Zeugen des anderen (Mobbers - Mobben ist erfüllt den Tatbestand einer strafbaren Handlung) werden vom Richter ermahnt nur das Wahre zu sagen, sonst wird es für die sehr unangenehm. Lügen vor gericht kann mit bis zu 5Jahre Gefängnis bestraft. Schildere auch in Deiner ersten Anhörung das Mobben des anderen! Wenn Du unterbrochen wirst, bitte den Vorsitzenden, daß Du in Ruhe deine Version darstellen darfst. Ein Messer hast Du nie bei Dir, wozu auch. Auf jeden Fall entschuldigst Du Dich!!!!! für die "Drohungen", die auf keinen Fall so gemeint sein sollten. Besprich das alles in Ruhe mit Deinem Verteidiger.