Was sind meine rechte, und welche Rechte hat der Förster?
Moin zusammen,
wir wohnen in NRW, in einer kleinen Gemeinde. Unser Grundstück endet an einem Wald. Diesen Wald bearbeitet der Förster zur Zeit, fällt Bäume etc.
Da in den letzten Jahren viele Anwohner dort ihren Unrat/ Abschnitte in den Wald warfen, will der Förtser nun, dass wir (also alle Anwohner mit Grundstück zum Wald) unsere Gartentore entfernen und somit nicht mehr in dden Wald gehen.
Zudem wird er, laut seiner Aussage, aus dem Holzabschnitt, der gerade durch die Fällung der Fichten) einen ca 2 meter hohen Wall aus Ästen errichten, Angrenzend an unsere Grundstücke. Zudem soll die Entfernung des Mülls von den Anwohnern getragen werden. Hinter (fast) jedem Grundstück ist ein großer Haufen von Abhscnitten, Gras, etc. Den Müllberg der hinter unserem Haus ist, habe ich nicht gemacht; wir wohnen erst seit 4 Monaten hier, haben also mit der Vermüllung des Waldes nichts zu tun.
Was ist aus seiner Sicht rechtens und was nicht?"
4 Antworten
Hier überschätzt der Förster seine Kompetenzen massiv.
Über eure Gartenzäune und damit über die Tore hat der Förster nicht zu entscheiden. Das geht ihn schlicht und einfach nichts an.
Den Müll wird er, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, auf eigene oder auf Kosten des Waldeigentümers entsorgen müssen. Eine Gemeinschaftshaftung auf Anscheinsbasis gibt es nicht. Bei Haufen von Gartenabfällen ist es das Gleiche. Nur dann, wenn er den Verursacher zweifelsfrei ermitteln kann, ist eine Inanspruchnahme rechtens.
Einen meterhohen Wall aus Geäst wird er nicht errichten dürfen. Dazu müsste er entsprechenden Abstand halten.
Verlangen kann er viel, machen musst du nichts, vor allem nichts, was ist deine eigenen Rechte eingreift. Also bleibt das Gartentor wo es ist.
Wegen des Unrats ist er in der Beweispflicht, den Verursacher zu benennen.
Den Wall musst du nicht hinnehmen, sollte er ihn aufschütten, solltest du die Ordnungsbehörden um HIlfe bitten.
Ist er eigentlich ein öffentlich-rechtlicher Förster oder privater?
Es ist ganz sicher rechtens, daß die Anwohner ihren Müll aus dem Wald entfernen. Mit dem "nur entfernen müssen" seid ihr noch gut dran. Es könnte auch Bußgelder geben.
Ihr wohnt erst kurz da, mag sein, aber der Förster wird wohl nicht den Vormieter/Besitzer ermitteln und ihm den Auftrag geben, den Müll zu entfernen. Das könnt ihr tun, oder ihr entfernt das Zeug selber.
Welche Rechte deinerseits meinst du denn? Das Recht, den Wald zu betreten, ja das hast du. Das Recht, dort irgendwas zu hinterlassen hast du nicht. Welche Rechte meinst du?
Es ist richtig, dass die Anwohner ihren Müll nicht im Wald abladen dürfen. Es ist auch richtig, dass der/die Verursacher mit Aufräumkosten und mit einer Anzeige rechnen müssen.
Allerdings gibt es keine Sippenhaft. Das heisst, der Förster kann sich nur an den tatsächlichen Verschmutzer halten. Diesem muss er im Streitfall sein Vergehen nachweisen. Ein Müllhaufen an sich ist kein Schuldbeweis, solange der Verursacher nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann.
Im Übrigen gehen den Förster die Zäune und die Tore nichts an.
1. Muss ich meinGartentor entfernen
2. Darf er mir nen 2 Meter hohen Wall aus Ästen vor mein Grundstück bauen?
3. Da ich den Müll nicht verursacht habe, sehe ich mich nicht in der Pflicht dafür aufzukommen, oder ihn selbst zu entfernen- Rechtens ist es sich nicht, dass ich für irgendeinen Müll, von irgendeinem Vorbesitzer(wenn er es denn überhaupt war?!) entfernen muss. Dafür kann er mich doch nicht ankreiden?
Um jemanden Kosten auferlegen zu können, muss der Förster denjenigen schon auf frischer Tat erwischen oder durch Beweise; Briefe mit Adressen finden. Den Zugang zum Wald kann er keinem Verbieten.