Darf ein Förster Wildkamera entfernen?

5 Antworten

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Du hast die Kamera auf einem fremden Grundstück aufgestellt. Dies stellt eine "verbotene Eigenmacht" dar (§ 858 BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/858.html). Du darfst den Wald zwar nach § 14 Bundeswaldgesetz betreten, das Aufstellen von Gegenständen muss der Besitzer des Grundstücks jedoch nicht dulden.

Nach §§ 859 f. BGB darf der Besitzer und sein Diener (hier der Förster) sich dagegen mit Gewalt wehren, also die Kamera wieder entfernen. Wenn dazu das Durchschneiden des Schlosses notwendig ist, dann darf er auch das tun. Da sein Handeln also nicht widerrechtlich war, kommt ein Schadenersatzspruch nach § 823 BGB nicht in Frage.

Auch wenn ich nicht ganz verstehe, was der Förster gegen das Aufstellen einer Kamera hat (sie stört das Wild ja nicht), ist er dennoch im Recht.

davidb445 
Beitragsersteller
 16.03.2013, 19:51

MUSS er mir eigentlich die Kamera zurückgeben oder könnte er sie theoretisch einfach behalten?

Ratirat  16.03.2013, 23:36
@davidb445

Ja das muss er. Der Anspruch steht in § 812 I BGB.

Du kannst da nicht einfach irgendwelche Kameras aufstellen. Für sowas benötigt man (in DEUTSCHLAND-Behördenland) immer eine Genehmigung. Der Jäger hat ja nichts aus Spaß die Kamera entfernt, sondern gute Gründe, die er in Ausübung seiner Amtspflicht wahrgenommen hat. Deshalb fürchte ich, dass es wohl rechtlich schlecht für dich aussieht Schadensersatz zu bekommen.

Ratirat  16.03.2013, 18:59

Du kannst da nicht einfach irgendwelche Kameras aufstellen. Für sowas benötigt man (in DEUTSCHLAND-Behördenland) immer eine Genehmigung.

Das ist so pauschal nicht richtig. Es gibt kein Gesetz, dass das Aufstellen von Kameras von einer behördlichen Genehmigung abhängig macht.

davidb445 
Beitragsersteller
 16.03.2013, 17:30

Das dachte ich mir schon. Er hätte ja wenigstens einen Zettel schreiben können.... Aber ich seh schon, hat vermutlich keinen Zweck. Danke für die schnelle Anwort.

User00100  16.03.2013, 17:33
@davidb445

Einen Zettel? :D Etwa so: Lieber anonymer Wilderer, Sie haben in dem Zeitraum...von bis...hier unbefugt eine Kamera aufgestellt, die ich schweren Herzens entfernen musste. Sie können sie am...beim Forstamt...abholen. Hochachtungsvoll ihr Forstamt....;-))

davidb445 
Beitragsersteller
 16.03.2013, 17:38
@User00100

:) Genau! Das nenne ich vorbildliches Verhalten! :) Immer noch besser als die Kamera einfach abzunehmen. (Finde ich)

hattest du die genehmigung vom waldbesitzer, dies zu tun?

wenn nein, keine chance

davidb445 
Beitragsersteller
 16.03.2013, 17:35

Ich war wohl ein bisschen naiv.(Zu meiner Verteidigung: Bin erst 14) Tja, aus Fehlern lernt man; so schnell werd ich keine Wildkamera einfach irgendwo im Wald befestigen.

Du hättest Dir vom Förster ein Ja holen müssen.Irgendwo in oder an fremden Eigentum eine Kamera anbringen ist nicht erlaubt.

wenn Du mitten in anderer Leute Eigentum Kameras anbringst kannst Du froh sein, sie zurück zu bekommen

davidb445 
Beitragsersteller
 16.03.2013, 17:54

Es war mitten im Wald. Ich war erstaunt, dass sie überhaupt jemand bemerkt hat. Aber wahrscheinlich hast du recht, ich war, wie gesagt, naiv.