Darf ein Förster Wildkamera entfernen?
Hallo, ich hatte im Wald eine Wildkamera befestigt. Hat alles gut geklappt, bis ein Förster sie irgendwann bemerkte, das Schloss durchschnitt und mitnahm. Ich habe bereits angerufen, E Mail geschrieben usw., so habe herausgefunden, wer der "Übeltäter" war. Ich kriege die Kamera zwar wahrscheinlich zurück, aber das Schloss ist hin. Der Förster begründet sein Handeln indem er meint, ich hätte "Wild nachgestellt". Lohnt es sich, darum zu kämpfen, dass man mir das Schloss (40 Euro) ersetzt oder war, was ich getan habe, echt illegal, sodass der Förster das Recht hatte das Schloss durch zu schneiden und die Kamera mitzunehmen??
P.S: Bin kein Jäger!
5 Antworten
Du hast die Kamera auf einem fremden Grundstück aufgestellt. Dies stellt eine "verbotene Eigenmacht" dar (§ 858 BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/858.html). Du darfst den Wald zwar nach § 14 Bundeswaldgesetz betreten, das Aufstellen von Gegenständen muss der Besitzer des Grundstücks jedoch nicht dulden.
Nach §§ 859 f. BGB darf der Besitzer und sein Diener (hier der Förster) sich dagegen mit Gewalt wehren, also die Kamera wieder entfernen. Wenn dazu das Durchschneiden des Schlosses notwendig ist, dann darf er auch das tun. Da sein Handeln also nicht widerrechtlich war, kommt ein Schadenersatzspruch nach § 823 BGB nicht in Frage.
Auch wenn ich nicht ganz verstehe, was der Förster gegen das Aufstellen einer Kamera hat (sie stört das Wild ja nicht), ist er dennoch im Recht.
Ja das muss er. Der Anspruch steht in § 812 I BGB.
Du kannst da nicht einfach irgendwelche Kameras aufstellen. Für sowas benötigt man (in DEUTSCHLAND-Behördenland) immer eine Genehmigung. Der Jäger hat ja nichts aus Spaß die Kamera entfernt, sondern gute Gründe, die er in Ausübung seiner Amtspflicht wahrgenommen hat. Deshalb fürchte ich, dass es wohl rechtlich schlecht für dich aussieht Schadensersatz zu bekommen.
Du kannst da nicht einfach irgendwelche Kameras aufstellen. Für sowas benötigt man (in DEUTSCHLAND-Behördenland) immer eine Genehmigung.
Das ist so pauschal nicht richtig. Es gibt kein Gesetz, dass das Aufstellen von Kameras von einer behördlichen Genehmigung abhängig macht.
Das dachte ich mir schon. Er hätte ja wenigstens einen Zettel schreiben können.... Aber ich seh schon, hat vermutlich keinen Zweck. Danke für die schnelle Anwort.
Einen Zettel? :D Etwa so: Lieber anonymer Wilderer, Sie haben in dem Zeitraum...von bis...hier unbefugt eine Kamera aufgestellt, die ich schweren Herzens entfernen musste. Sie können sie am...beim Forstamt...abholen. Hochachtungsvoll ihr Forstamt....;-))
:) Genau! Das nenne ich vorbildliches Verhalten! :) Immer noch besser als die Kamera einfach abzunehmen. (Finde ich)
hattest du die genehmigung vom waldbesitzer, dies zu tun?
wenn nein, keine chance
Ich war wohl ein bisschen naiv.(Zu meiner Verteidigung: Bin erst 14) Tja, aus Fehlern lernt man; so schnell werd ich keine Wildkamera einfach irgendwo im Wald befestigen.
Du hättest Dir vom Förster ein Ja holen müssen.Irgendwo in oder an fremden Eigentum eine Kamera anbringen ist nicht erlaubt.
wenn Du mitten in anderer Leute Eigentum Kameras anbringst kannst Du froh sein, sie zurück zu bekommen
Es war mitten im Wald. Ich war erstaunt, dass sie überhaupt jemand bemerkt hat. Aber wahrscheinlich hast du recht, ich war, wie gesagt, naiv.
MUSS er mir eigentlich die Kamera zurückgeben oder könnte er sie theoretisch einfach behalten?