Darf man vor einem Gartentor parken?
Hallo,
Ich wohne in einem Haus. Die Straße hat keinen Gehweg und das Gartentor ist direkt vor der Straße auf der selben Höhe. Neben dem Gartentor ist auch noch der Briefkasten. Das Gartentor ist nicht gekennzeichnet. Des öfteren parken nun einfach Leute direkt davor, so dass man nicht ansatzweiße mehr rauskommt . Zudem ist der Briefkasten auch zugeparkt und der Paketbote kommt auch nicht mehr rein. Wir haben zwar noch eine Auto Zufahrt 10m weiter, diese ist aber meistens zu. Haben die das Recht dort zu parken ? Bitte wenn möglich mit Paragraph-
Danke schon mal im vorraus
Liebe Grüße
Hans
Wieso fährst Du durch das Gartentor und nicht die Autozufahrt?
Weil ich nicht jedes mal das große Tor öffne um das Haus zu verlassen. Geschweige denn der Briefträger das machen wird oder zum Briefkasten kommt.
6 Antworten
Im Sinne der StVO darf man auch ohne besondere Weisungs- / oder Verbotsbeschilderung , bzw. Fahrbahnmarkierungen nicht so geparkt werden , daß Zuwegungen zu einem Hauseingang fußläufig nicht mehr normal nutzbar sind .
Es gibt zwar in Deinem Fall keinen längs entlang laufenden Gehweg und damit auch keine darauf anwendbaren Mindestwerte für den Parkabstand , aber unter Rücksicht auf die Zusatzabmessungen des Fahrzeug - Außenspiegels könnte man da durchaus auf einen Mindestabstand von etwa 80 bis 100 cm zwischen PKW und Grundstücksumfriedung bestehen .
Ansonsten könnte es ordnungsrechtlich durchaus eine rücksichtslose und behindernde Parkweise sein , bis ggf. sogar hin zu einer strafrechtlichen Nötigung bei fehlender Möglichkeit einer grundlegenden Nutzung des regulären Hauszuganges .
Fotografiere die Sachlage zur Beweissicherung ( incl. Autokennzeichen ) und informiere dann je nach Grad der Behinderung entweder das Ordnungsamt wegen rücksichtslosem Parkens , oder erstatte bei der Polizei Strafanzeige wegen Nötigung , wenn die direkte Zuwegung überhaupt nicht mehr nutzbar ist .
Die bestehende und verfügbare Ausfahrt des OP steht allerdings einer Anzeige wegen Nötigung diametral entgegen. Ich bezweifle stark, dass sich die zuständige STA dafür interessieren wird. Und selbst wenn, wird es das Problem nicht lösen. Man kann natürlich jedesmal die Polizei rufen, wenn dort jemand falsch parkt, aber so lustig ist das ja nun auch nicht. Wenn es sich baulich nicht lösen lässt, bleibt hier m.E. nur der Weg zur Beantragung einer Halteverbotszone.
Ich würde ein paar Handzettel drucken die an die jeweiligen Autos klemmen mit der Bitte, euren Eingang und Briefkasten nicht zuzuparken.
Auch ans Gartentor kann man ein Schild hängen.
Schon besser.
Nur damit ich das richtig verstehe - es handelt sich um ein gewöhnliches Gartentor, keine zweite Ausfahrt, korrekt? In dem Fall läge ggfs. zwar Behinderung vor, aber ich bezweifle, dass sich daraus ein Anspruch auf Beseitigung ableiten ließe. Wenn man das Tor nicht eindeutig erkennen kann, dann ist es auch kein Wunder, dass jemand dort irrtümlich parkt. Das dürfte daher ohne Einrichtung einer entsprechenden Halteverbotszone kaum zu beanstanden sein (die man aber bei der eigenen Gemeinde / Gebietskörperschaft durchaus beantragen kann). Vielleicht würde es ja auch schon helfen, das Gartentor optisch hervorzuheben.
Ich kann mir die Situation jetzt nicht so richtig vorstellen aber Ich würde sagen § 1004 BGB.
Ja, wenn kein Verbotsschild das Parken einschränkt ist es dort erlaubt.
Einfach die Grenze um einen Meter nach innen legen und schon habt ihr einen Streifen der nicht geparkt werden darf...