Arbeitszeiten als Auszubildende Bäckereifachverkäuferin
Hallo! Ich bin 16 und möchte gerne eine Ausbildung als Bäckerefachverkäuferin machen. Verstehe nicht genau, was da im JArbSchG steht. Stimmt es, dass ich vom Gesetz her nach §14 in der Verkaufsfiliale schon um 5 Uhr anfangen darf ? Eigentlich dürfen Jugendliche ja erst ab 6 Uhr beschäftigt werden, für Bäckerei und Konditoreien gibt es aber Ausnahmen. Verstehe ich richtig, dass ich wenn ich 17 werde bereits um 4 Uhr anfangen darf? Weil da Bäckerei steht irritiert mich das... Heißt das, es geht um die Backstube oder gilt das auch für die Verkaufsfilialen?
Danke für eure Hilfe.
6 Antworten
Hier wird "Bäcker" genannt: http://www.azuro-muenchen.de/azubi-beratung/ausbildungsberater/arbeitszeit-fuer-azubis.html
Nach meinem Verständnis würde dies dann für dich nicht gelten, da du ja keine Ausbildung zur "Bäckerin" machst, sondern zur Verkäuferin. Und da ist es halt nicht unbedingt notwendig, nachts backen zu müssen.
Ja, Du musst auch in der Backstube aus helfen und auch wenn Bestellungen offen sind wie Brötchen eintüten, die dann ausgeliefert werden müssen. Oder Torten dekorieren oder Gebäck Teilchen verzieren usw. Vielleicht auch Brötchen belegen usw.
Eig steht im JArbSchG das Minderjährige unter 18 Jahren also, nicht vor 6 Uhr anfangen dürfen zu Arbeiten. AUßER es handelt sich um eine Situation wie in einem Ausbildungsverhältnis wie z.B. Konditor, Bäcker etc...
viel Glück und viel Erfolg
LG Karo
Ich war bereits 18, als ich angefangen habe zu lernen.Da galt das Jugendschutz Gesetz für mich nicht mehr.Habe wie die anderen mitgearbeitet v.07.00 -18.00 Uhr.Am Freitag war dann aber um 12.00 Uhr Feierabend und Weekend.Die Überstunden wurden bezahlt und es gab noch 25% Zuschlag drauf. Jetzt bin ich bei der Bundeswehr.Da geht der Staat ganz anders um mit seinem Menschenmaterial.Allerdings bin ich schon einige Jahre dabei.Aber die Grundausbildung war nicht lustig ! Wenn ich z.b.Wache habe, dauert die 24 Std.(2.0 Std.Streife,2.0 Std.Bereitschaft und 2.0 Std.Schlaf ) und das im Wechsel wie gschrieben 24 Std..
Die Ausnahmen sind für die Backstube (Produktion). wenn Ihr im Laden produziert (backt / aufbackt) darfst Du auch in den Genuss kommen.