Berufspraktikum Erzieherin Urlaub?
Hallo :)
Ich mache zurzeit mein Berufspraktikum zur Erzieherin in einer integrativen Kindertagesstätte. Ich weiß jetzt nicht ob das ne Rolle spielt aber ich mache die Ausbildung in Bayern :D Auf jeden Fall komme ich jetzt zu meiner Frage.
Und zwar steht in meinem Vertrag, dass mir 24 Urlaubstage zustehen. Ich habe einige in meiner Klasse gefragt, wie viel ihnen zusteht und sie hatten alle zwischen 26-29 Urlaubstage. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich zu wenig habe, denn mir ist aufgefallen, dass wir in der Kita 24 Schließtage haben, das heißt, ich kann außerhalb der Schließtage keinen Urlaub nehmen. Im Sommer haben wir die 2. und 3. Woche geschlossen, das bedeutet ich müsste noch extra für die 4. Woche zur Arbeit gehen und dann endet mein Vertrag, weil der geht ja bis zum 31. August und das ist meiner Meinung nach sinnlos, weil man sich ja von allen schon vor den Ferien verabschiedet. Wenn ich in der Woche frei haben möchte, dann bräuchte ich 39 Überstunden und die werde ich auf keinen Fall zusammenbringen, zumal ich auch gerne mal unter der Woche bei dringenden Anliegen früher gehen wollen würde. Dazu kommt, dass der Arbeitgeber schon die SPS-Praktikanten mit dem Urlaub beschissen hat, da diese sogar weniger wie ich hatten. Sie haben sich an die Schule gewandt und die hat das mit dem Arbeitgeber geregelt, sodass ihnen jetzt 29 Urlaubstage zustehen.
Lange Rede kurzer Sinn, wer weiß wie viele Urlaubstage mir gesetzlich zustehen würden?
Ich bin sehr dankbar über Antworten :)
2 Antworten
Also ich hatte damals 30 Tage Urlaub.
Es sind aber viele Urlaubstage auch für interneschließzeiten drauf gegangen.
1. für die ersten drei Wochen in den Sommerferien = 15 Tage
2. für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr = 3 Tage
2. Karneval = 2 1/2 Tage
Also 20 1/2 Tage Urlaub die ich mir nicht aussuchen konnte, sondern festgelegt wurden.
Für gewöhnlich stehen jedem 30 Urlaubstage im Jahr zur Verfügung und das heißt, dass man pro Monat 2 1/2 Tage Urlaub bekommt.
Zumindest ist das bei uns in NRW so
Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen wird bei einer 5-Tage-Woche mit 20 Arbeitstagen Urlaub (= 4 Wochen) erfüllt. Die gesetzliche Regelung soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer pro Jahr mindestens 4 Wochen Urlaub erhalten.