Was sind die praktischen Folgen einer Zeugnisfälschung bei einer Azubi-Bewerbung?
Hallo ihr Lieben, folgende Situation:
Ein Auszubildender hat sich mit einem gefälschten Hauptschul-Abschlusszeugnis beworben. Er hat eine Lehrstelle im technischen Bereich bekommen und diese Lehre auch gemacht, allerdings bestand er 2 x die Abschlussprüfung nicht.
Der Arbeitgeber hat nch Rücksprache mit der Berufsschule erfahren, dass dem Jungen die schulischen Grundlagen eines normalen Hauptschülers fehlen. Sie sahen kaum Chancen, dass er die Ausbildung schaffen könnte.
Daraufhin wollte der Arbeitgeber das Original des Hauptschul-Abschlusszeugnisses sehen und der junge Mann musste Farbe bekennen.
Der Arbeitgeber war natürlich fuchsteufelswild. Er hat angedroht, dass er das Arbeitsverhältnis nicht nur fristlos kündigen, sondern es auch anfechten kann. Dies würde bedeuten, dass das Arbeitsverhältnis nie bestanden hat.
Meine Frage: wie sehen da die praktischen Folgen für den Azubi aus? Hat er erin Recht auf ein Arbeitszeugnis? Muss er Teile seines Lohns zurückzahlen?
Es geht mir nicht um den strafrechtlichen Teil, der ist ja eine juristische Sache und läuft davon unabhängig. Was kommt an praktischen Konsequenzen auf den jungen Mann zu?
4 Antworten
Ser Vertrauensverlust berechtigt zwar zur fristlosen Kündigung. Das Azubi-Verhältnis hat aber trotzdem bestanden und es wurde ja auch gearbeitet. Also ist das Entgelt zu Recht verdient gewesen.
Ich würde versuchen, einen Aufhebungsvertrag zu bekommen. Damit wäre f beide Seiten alles beendet. Eine Aufhebung wäre anzufechten, das gibt längeren Stress. Eine fristlose Kündigung ist sicher durchsetzbar. Ist ein Kündigung überhaupt notwendig? Der Vertrag ist doch ausgelaufen?
Ob es zivilrechtliche Ansprüche gibt, wage ich zu bezweifeln. Auch strafrechtlich kommt nur was auf ihn zu, wenn es eine Anzeige gibt. Da er seine Zeit dort abgearbeitet hat, ist dem Betrieb kein Schaden entstanden.
Kleine Brötchen backen, freundlich bleiben. .... und mit Arbeitsagentur Kontakt aufnehmen.
Da er dort Geld verdient und Sozialbeiträge abgeführt wurden, ist Rente etc Safe. ,
Es ist dem Betrieb definitiv ein Schaden entstanden. Den Arbeitgeber kostet ein Azubi Geld. Wieviel etwa steht in IHK Tabellen. Wenn der Arbeitgeber auf Rückabwicklung klagt, werden auf denn Azubi wohl Schadensersatzansprüche zukkommmen.
inwiefern ist dem betrieb ein schaden entstanden ?? der junge mann hat ja wohl in seine rlehrezti fast alles richtig gearbeitet, sonst hätte man ihm doch schon von seiten des betriebens nahegelegt den azubievertrag aufzulösen ,weil eine weiterführung der ausbildung keinen zweck hätte.. dass der junge mann die prüfung nicht besteht , ist doch der schaden des azubi und nicht des betriebes, der hat dem azubi lediglich die chance einer rausbildung gegeben,die der azubi aber nicht zu seinen gunsten genutzt hat.
Diesem jungen Mann muss man eine Chance zum auslernen lassen, alles andere waere reineweg unzumutbar. Inwieweit das noch geahndet werden kann, dazu gehoert Augenmass.
Beispiele aus der Politik. Hier wurde nicht gefaelscht, sondern Grade .Dr. z.B., sich einfach dubios selber zugeordnet. Was ist passiert?
Hallo Rheinflip,
danke, das ist schon klar. Es betrifft allerdings nicht mich, sondern einen Azubi in unserem Betrieb. Ich kann mir im Moment einfach nicht vorstellen, wie die praktischen Konsequenzen auch im Hinblick auf die Rente und so aussehen.