Muss der Arbeitgeber nach Ende des Arbeitsverhältnisses, die Zeugnisse zurück geben?
Hallo, kurze Frage die mich nicht betrifft, aber nen Kumpel von mir. Folgende Situation. Mein Kumpel hat im Mai die Ausbildung zum Industriekaufmann erfolgreich beendet und wurde hat ab August eine Festanstellung bei einem neuen Unternehmen. Jetzt möchte der neue Arbeitgeber, zu den restlichen Unterlagen noch eine beglaubigte Kopie seines Schulzeugnisses. Alles normal nur das Problem ist, er findet sein Original Zeugnis nicht mehr und die letzten beglaubigten Kopien hat sein alter Ausbildungsbetrieb in der Personalakte, da er vor 3 Jahren damals welche eingereicht hat. Er hat heute seinen alten Betrieb kontaktiert und gebeten die beglaubigten Zeugniskopien von damals ihm zurück zu geben (Arbeitsverhältnis ist seit Mai beendet, da Prüfung bestanden). Der Personaler seines alten Betriebs möchte das aber nicht. Kann man darauf bestehen oder dürfen die das behalten?
4 Antworten
Wird schwierig... der Betrieb ist nicht verpflichtet das Zeugnis rauszugeben, jedoch könnten sie es aus kulanz machen...
Man kann jedoch auch problemlos bei der Schule, in der man seinen Abschluß gemacht hat, ein Zeugnis beantragen, und die wird es einem auch Ausstellen.
Originalk Dokumente und somit auch beglaubigte Kopieen kann der Arbeitgeber zur Einsichtnahme verlangen, aber es ist dann absolut unüblich, daß der Arbeitgeber diese dann behält. - Ich würde da mal das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.
Das ist falsch, @FragendesWeb!
Der Arbeitgeber hat beglaubigte Kopien, und die gehören ihm!
Danke! Ja, wir gehen da morgen zusammen hin und im Notfall mitem Brecheisen die Dinger holen. Seine Schule könnte ihm neue Zeugnisse erst nach den Ferien ausstellen und das wäre zu spät :D
Da es sich um Kopien handelt dürfen diese wohl einbehalten werden, grundsätzlich hat jeder dafür zu sorgen dass das Original bei ihm bleibt. Er sollte sich eher mit seiner Schule die die Zeugnisse ausgestellt hat auseinandersetzen.
Wenn Dein Freund seine Originale verschludert hat muss er sich darum kümmern sich diese bei den ausstellenden Behörden neu ausstellen zu lassen.
Er wird diese ja noch öfter benötigen und auf die Originale passt man auf.
Sein Ex-AG hat die Originale doch nicht und die Kopien sind seine.