Was passiert wenn man das JobCenter Betrügt?
Hallo, was passiert wenn das JobCenter nicht über ein auszug (der 7 Monate zurueckliegt) informiert wurde und die Miete weiterhin Kassiert wird?
was kann die betroffene tun wenn das rauskommt? verliert sie ihre Umschulung? kann sie trotzdem ein Antrag auf eine neue Wohnung machen? werden Zahlungen erstmal einbehalten? etc.?? Bitte um Rat
8 Antworten
Das wird auf jeden Fall heraus kommen und dann gibt es eine Anzeige wegen Sozialbetrug. Nicht umsonst bekommt man immer wieder gesagt, das jede Änderung der persönlichen Verhältnisse umgehend zu melden ist. Zudem ist es absolut gerechtfertigt, wenn es Ärger gibt.
Naja, was soll passieren, es gibt eine Anzeige wegen Leistungsbetrug, daraus folgen Vernehmungen bei der Polizei, ggfs. bei der Staatsanwaltschaft, ein Prozeß vor Gericht und in der Regel, wenn keine einschlägige Vorstrafe wegen dem gleichen Delikt vorliegt eine Geldstrafe, bzw. Sozialstunden.
Mit etwas Glück schickt das Jobcenter nur nen Außendienstler zu Gericht, der zwar mit den Ermittlungen vertraut ist, aber keinerlei Ahnung darüber hat was zurückgefordert wird.
Das die Umschulung gestrichen wird halte ich eher für unwahrscheinlich, weil die wurde ja schon bezahlt und hat nichts mit der Wohnung zu tun.
Leistungseinstellung nur bedingt, meiner Meinung nach eigentlich nur durchsetzbar, wenn durch den Umzug aus der eigenen Wohnung ein Zusammenzug mit einer weiteren Person zusammenhängt und man hier einen gegenseitigen Willen füreinander einzustehen vermutet und ersteinmal dieses prüfen muss.
Einfach Gelder einbehalten mit der Begründung, wir haben das Geld ja schließlich zurück zu bekommen, geht nicht, da wir in Deutschland sowas wie Pfändungsfreigrenzen haben.
Anhörung nach § 24 SGB X wegen des Verdachtes des Leistungsbetruges, Strafanzeige wegen Leistungsbetrug (da es 100 % keine gerichtsfesten Gründe gibt, diesen Umzug (der ja nicht verboten ist) dem Amt nicht zu melden.
Und da man als Leistungsempfänger dafür unterschrieben hat, jede die Leistungen betreffende bzw. beeinflussende Veränderung dem JC zu melden, wird es schwierig, aus der Kiste wieder raus zu kommen.
Natürlich werden diese Gelder zurückgefordert + vermutlich eine Geldstrafe bzw. Sozialstunden.
Wenn die FS zum Zeitpunkt der Rückzahlung noch im Leistungsbezug - dann 10% des Regelsatzes, die monatlich einbehalten werden.
In Berlin bekommen solche Leute auch gern eine MAE-Stelle (1,50€ Job), Von den "verdienten" ca.180€, (die ja eine Aufwandsentschädigung sind und voll ausgezahlt werden neben dem ungekürzten ALG II) wird dann ein Betrag von 50-70% einbehalten + die 10%, damit die Schulden beim JobCenter irgendwann mal abbezahlt sind.
Bezüglich einer Geldstrafe aus einer Verurteilung:
Der Hinweis auf die Pfändungsfreibeträge ist ja ganz nett, aber wenig hilfreich. Hier handelt es sich nämlich um Staatsschulden.
Was eine Geldstrafe anbelangt - ich habe schon sehr junge Frauen im Projekt gehabt, die wegen Nichtzahlung einer Geldstrafe (aus einer Verurteilung) ziemlich schnell eine Gefängnisstrafe angedroht bekamen.
Da hat keiner gefragt, woher nehmen. Solche Geldstrafen können auch nicht in Raten abbezahlt werden.
Also ich würde mich eher selbst melden beim JobCenter , da bliebe vermutlich die Anzeige/ das Strafverfahren aus.
Dann dürften Schulden beim JobCenter, die mit 10% der monatlichen Regelleistung einbehalten werden, so gar nicht zurückgeholt werden - denn der Betrag, den du selbst vor Abzug dieser 10% zur Verfügung hast, liegt ja weit unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Und selbst wenn derjenige inzwischen Job und Einkommen hat - wegen vielleicht 2.500 € Privatinsolvenz anmelden?
Steuerschulden, Schulden beim Jobcenter, etc... solange sie nicht aus einer Verurteilung (Strafe) entstehen bekommt man **problemlos** wie alle anderen Schulden auch mit einen privaten Inso vom Hals.
Sachlich richtig, aber irgendwie auch eine Lebenseinstellung? Wenn man schon so an die Sache herangeht ...
Ganz genau so sieht es aus, die Dinge, die mit 10 % vom Jobcenter eingehalten werden, werden immer mit schriftlicher Zustimmung vom Bedürftigen einbehalten. Unterschreibt der nicht, bleibt dem Jobcenter nichts anderes übrig, wie jedem anderen der Geld zu bekommen hat, auch.
Zum Thema Lebenseinstellung, darüber kann man streiten, aber greif mal nem nackten Mann in die Tasche und irgendwie ist sich schließlich jeder selbst der Nächste.
Darüber hinaus, ich habe schon Leute wegen weit geringeren Summen in die Inso gehen sehen.
In dem Fall hier kommt noch hinzu, dass Jobcenter zu solchen Verhandlungen gerne mal schlecht vorbereitete, bzw. schlecht informierte Außendienstler schicken, die zwar voll und ganz über die Ermittlungen im Vorfeld bescheid wissen, aber keinerlei Ahnung zum Thema Rückforderungen haben.
Wenn es der Richter schon mehrfach so erlebt hat, dann sagt er am Ende der Verhandlung nachdem er den Kameraden 3 mal gefragt hat, "gut wenn das Jobcenter nicht weiß was es haben will, dann hat sich das hier jetzt gegessen".
Auch dies habe ich schon live im Gerichtssaal als Besucher miterlebt, Beklagte zwar zur Geldstrafe verurteilt, Jobcenter aber trotzdem A-Karte und kein Geld gesehen, weil der Mitarbeiter keine Aussage zur Forderung machen konnte.
Es gibt eine Anhörung zu dem Sachverahlt, dann einen Rückforderungsbescheid .... und vmit Sicherheit noch eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs
was kann man tun .. sich auf die Anhörung melden, reuig sein, Rückzahlung (in Raten) anbieten ...
die Umschulung wird natürlich nicht abgebrochen .. aber zukünftige Anträge mit Sicherheit in Zukunft genauestens geprüft
Das ist eine Straftat. Entweder diejenige stellt sich, oder es kommt irgendwann raus. Diese Person muss das Geld zurück zahlen und kriegt wahrscheinlich das Geld gekürzt und wird aus Maßnahmen evtl. rausgeschmissen. Da es eine Straftat ist, kann es mit einer Geldbuße oder sogar Haft enden.
Das Bezog sich auf das Geld was das Jobcenter gerne wieder hätte und nicht auf die Geldstrafe, die das Gericht vermutlich verhängt.
Und das Jobcenter hat sich genau wie jeder andere auch an die Pfändungsfreigrenzen zu halten, Staatsschulden sind keine anderen Schulden als andere auch. Steuerschulden, Schulden beim Jobcenter, etc... solange sie nicht aus einer Verurteilung (Strafe) entstehen bekommt man problemlos wie alle anderen Schulden auch mit einen privaten Inso vom Hals.