Miete über dem LImit, den das Jobcenter zahlt?
Hallo,
ich habe gehört, dass das Jobcenter die Miete bezahlt, wenn der Mieter ALG II bekommt.
Jetzt frage ich mich aber was passiert, wenn es eine plötzliche Mieterhöhung gibt?
Sagen wir mal der ALG II- Empfänger muss für seine Wohnung 360€ Miete zahlen (was das Jobcenter übernimmt, da die Grenze genau da liegt). Plötzlich kommt durch dem Vermieter eine Mieterhöhung von 40€, also kostet die Miete jetzt 400€ (also zahlt das Jobcenter mehr als die 360€)
Was passiert mit den übrigen 40€? Darf der Mieter die selber bezahlen oder muss er sogar aus der Wohnung ausziehen?
6 Antworten
Die Mieterhöhung übernimmt das Jobcenter, man selbst kann ja nichts dafür. Allerdings wenn die Erhöhung zu hoch ist, kann es sein das man "gebeten" wird in einem bestimmten Zeitraum eine neue Wohnung zu suchen oder die Kosten selbst zu übernehmen.
Die Mietkosten werden auch jedes Jahr an den aktuellen Stand in der Stadt angepasst, sodass es sein kann das die Erhöhung durchaus noch im Rahmen ist.
In diesem Falle darfst Du wohnen bleiben wenn Du die 40€ se3lbst bezahlst oder Du suchst Dir eine andere Wohnung und das Amt zahlt auf Antrag den Umzug.
Ein Hartz4-Empfänger der weder raucht noch Alkohol konsumiert, der die Tafeln und die Kleiderkammern nutzt hat die Möglichkeit das locker zu zahlen und noch jeden Monat etwas Geld anzusparen.
Mag sein, das kann ich nicht beurteilen. Es kommt wohl auch auf den Standort an.
In meiner kleinen Stadt an der Ostsee ist die Situation für Hartz4-Empfänger so :
Es gibt drei Kleiderkammern (Rotes Kreuz, Caritas und eine Private) da Du unter Vorlage des Hartz4-Bescheids alle 4 Monate Dich einkleiden kannst, es sind gute fast neuwertige Sachen , oft besser als in Second-Hand-Geschäften. Gehst Du im Wechsel könntest Du alle 5 Wochen Dich neu ausstatten - oder gute Sachen wie Ledermäntel/jacken auf dem Flohmarkt oder bei Ebay verkaufen. Es gibt zwei Tafeln, die Eine privat, da Du für einen Obulus von 2€ einen Einkaufsrolli randvoll mit Brot, Aufschnitt, Gemüse ect. bekommst, Du darfst zu Jeder zweimal pro Woche gehen - im Wechsel 4mal, soviel kannst Du gar nicht essen. Bei der Tafel gibt es zweimal pro Woche Mittagstisch, von gelernten Köchen bereitet, steht Restaurantessen nicht nach, 2 Portionen insgesamt 1,50, eine Nachbarschaftshilfe dito jeden Samstag 2 Teller 1,-€. Tägliches Essen in der Kantine der ARGE nachdem die Beamten fertig sind, drei Menues für je 2,50€. Und es gibt ein "Sozialkaufhaus" da Du gute gebrauchte Dinge kaufen kannst - Hartz4-Bescheid vorlegen - welche aus Spenden oder Wohnungsauflösungen stammen. Schrankwand incl. Bringen und Aufbau 100 - 150€, Kaffeemaschine 3-6€, Waschmaschine mit Lieferung 100€.
LEIDER wissen das Viele hier, das sie davon besser leben können als von ARBEIT.
Mieterhöhungen muss das Jobcenter auch berücksichtigen und es kommt auch darauf an wie die Wohnsituation in Deiner Gegend ist.
Entweder wird dauerhaft die höhere Miete gezahlt oder man teilt Dir mit, dass Du eine günstigere Wohnung suchen sollst. Die zahlen dann 6 Monate lang die erhöhte Miete und dann nur noch die angemessenen Kosten.
Die 40 € könntest Du dann selber zahlen aber es wird wohl immer wieder Ärger bei den Nebenkostenabrechnungen geben.
Es kommt darauf an weswegen es eine Miteerhöhung gibt zb bei einer Wohnung mit Wbs schein geht das nur wen das zb durch den merh verbrauch zb heizung zustande kommt oder zb durch die erhöhung der kosten durch zb die Stadt In solchen fällen mus das amt das zaheln!
Wen der Vermieter die Erhöhung Willkürlkcih festlegt dan nicht!
Dann musst die Mieterhöhung dem Jobcenter miteilen weil sonst merken die das irgend und dann hat ein richtiges Problem und so was will ja vermeiden
Ein Hartz4-Empfänger der weder raucht noch Alkohol konsumiert, der die Tafeln und die Kleiderkammern nutzt hat die Möglichkeit das locker zu zahlen und noch jeden Monat etwas Geld anzusparen.
Dann mache ich und Millionen anderer etwas falsch..