Muss ich einen Geldgewinn melden wenn ich Hartz IV beziehe?
Was passiert wenn ich zb im Fernseher 3000€ Gewinn. Muss ich das den jobcenter sagen ?
11 Antworten
Geld- und Sachgewinne werden als Einkommen angerechnet - bei Geldgewinnen ist das einfach, bei Sachgewinnen gilt Folgendes:
Der aktuelle Wert eines Gegenstandes wird auf die Leistung angerechnet - der Gewinn ist dem Jobcnter unverzüglich nach Erhalt zu melden - man kann einen gegenstand dann auch direkt verkaufen oder dem Jobcenter die ernsthafte Absicht darlegen den Gegenstand zu veräußern - dann kann, bis der Gegenstand verkauft ist, das ALG-II vorübergehend als Darlehen gewährt werden - der Verkaufspreis muß angemessen sein.
Natürlich musst du das melden !
Das ist dann einmaliges Einkommen und würde hier in diesem Fall bei 3000 € Gewinn auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt,weil der Betrag die monatliche ALG - 2 Leistung übersteigt und eine einmalige Anrechnung so nicht erfolgen kann.
Dann würden dir pro Monat max.die 30 € Versicherungspauschale ( ab 18 ) abgezogen,wenn nicht schon anderweitig Freibeträge oder diese Pauschale geltend gemacht würden.
Sollte der Bedarf diesen anrechenbaren Betrag über diese 6 Monate nicht aufbrauchen,dann wird der Rest des Gewinnes zu Vermögen und bis auf Höhe deines Schonvermögens nicht angerechnet.
Es müssen dann auch evtl.Beiträge für die Kranken und Pflegeversicherung berücksichtigt werden,die bei einem völligen Leistungsausschluss dann von dir zu zahlen wären,deshalb wird das in der Regel auch nicht gemacht,du würdest dann zumindest eine kleine monatliche Leistung bekommen,so das du im Leistungsbezug bleibst.
Wenn das Geld auf dein Konto kommt und du dann ja irgendwann wieder deine Auszüge dem Arbeitsamt vorlegen musst, währ es doof, wenn da dann steht, du hast gewonnen, denn dann musst du dem Arbeitsamt Geld zurückgeben, das du von ihnen bekommen hast oder die kürzen dir sehr viel Geld...
Den Betrag auf ein anderes Konto überweisen lassen...(Mutter/ Vater/ Kumpel)
Muss man natürlich deren Knt.Nr. haben- die Bankverbindungen m. Eltern hab ich z.b. in einem alten Taschenkalender notiert.
Sachgewinn angeben- ,,Müssen" tuste das schon, aber ob du es machst... Kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand das dem JC mitteilt...
Ja, solltest du. Am Gewinnspiel teilnehmen kannst du trotzdem, weil du dir für viele Monate das gute Gewissen erspielen kannst, dass du nicht das Geld anderer Leute verbrauchst.