Jobcenter hat Zahlung von Fahrkosten vergessen, was kann ich tun..?

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Ok, wenn das Geld zwei Wochen später kommt, hast du ja zu dem Zeitpunkt schon deinen Regelsatz und KdU u.s.w. Also könntest du das evtl selbst vorstrecken. Solltest du es dir trotzdem leihen müssen, mach einen schriftlichen Vertrag mit jemanden, der es dir leiht und dafür eine Gebühr von 2€ (oder so) verlangt. Das beantragst du dann beim Amt. Kosten, die zusätzlich auftreten, weil die nicht ordentlich arbeiten oder irgendwas wollen, müssen sie auch ersetzen.

Wird darüber nicht innerhalb eines halben Jahres entschieden, legst du eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht ein. Gegen den (wohl ablehnenden) Bescheid legst du Widerspruch ein. Der muss innerhalb von 3 Monaten entschieden werden. Ansonsten - genau, wieder eine UK beim Sozialgericht. Bestenfalls nimmst du dir für die Uk einen Sozialrechtsanwalt (http://www.my-sozialberatung.de/). Da entstehen auch (eigentlich) keine Kosten, weil Untätigkeitsklagen nicht verloren werden können.

So ähnlich kannst du auch mit anderen Bescheiden umgehen. Mit der Zeit lernen sie dann, dass sie mit dir nicht so umspringen können, wie sie wollen. Bei mehrfach verspäteten Zahlungen: schriftlich anmahnen (Eingang bestätigen lassen) und darin eine Frist setzen. Verstreicht die ereignislos, ist ein Eilantrag beim SG möglich.

Viel Erfolg.

Tari25 
Beitragsersteller
 09.09.2014, 11:10

Vielen Dank, für diese informative Antwort! Ich denke das wird mir weiter helfen.

Warum bist du da nicht persönlich aufgeschlagen und hast dir dein Fahrgeld bar auszahlen lassen,wenn du es mit deinem ALG - 2 nicht vorstrecken konntest,wenn das Ticket zu teuer ist ?

Tari25 
Beitragsersteller
 09.09.2014, 10:32

wäre ich dort nicht vergeblich aufgeschlagen, hätte ich diese Frage hier ja nicht stellen müssen

isomatte  10.09.2014, 06:46
@Tari25

Dann darf man sich nicht gleich an der Info abfertigen lassen und muss denen sagen,was Sache ist,das du auf das Geld angewiesen bist und sonst nicht zur Umschulung kommst !

schlicht und einfach: nein, man kann das jobcenter nicht abmahnen. aber man kann dafür sorgen, das man von denen nicht mehr abhängig ist.

Gerberecht  03.09.2014, 12:09

Das ist deren Ziel, dass man so genervt ist, dass man auch mit kaum oder wenig Einkommen und lausigen Arbeitsbedingungen lieber von denen unabhängig ist (dann ist man eben von einem Arbeitgeber abhängig, der schlecht und ggf auch nicht fristgemäß zahlt - großartiger Deal).

Aber selbstverständlich kann man auf korrekte und pünktliche Arbeitsweise der Ämter bestehen.

Tari25 
Beitragsersteller
 03.09.2014, 11:13

Da bin ich ja gerade dabei, wie du sicherlich gelesen hast, mache ich z. Zt. eine Umschulung!

nö du kannst nix weiter machen, als hinzugehen und die fahrtkosten einzufordern und zwar per barauszahlung. ansonsten kannst ud halt nicht fahren oder musst mit fahrrad fahren.

Tari25 
Beitragsersteller
 09.09.2014, 10:33

Alles schon versucht. Und ein Rad habe ich nicht mehr, da es mir vor ein paar Monaten geklaut wurde! Und abgesehen davon ist das ne Strecke von insgesamt 50km.

Wenn es darum geht Zurückzahlungen zu fordern ist die ARGE schnell, aber wenn sie selbst was blechen müssen, muss es erst zig Instanzen durchlaufen.

Ich habe gehört, dass einige sich persönlich das Geld auch dort abholen gegangen sind. Muss ja so etwas wie eine "Kasse" geben, denn einige lassen sich auch mal einen Vorschuss zahlen.