Warum zieht das Jobcenter mein Bafög ab?
Ich habe gerade angefangen zu studieren und mir wurde Bafög, der Höchstsatz, bewilligt. Meine Mutter bezieht Hartz4 und wir leben mit meinen jüngeren Geschwistern zusammen in einer Wohnung. Nun rechnet das Jobcenter fast mein gesamtes Bafög als Einkommen an, sodass wir unterm Strich nach wie vor die selbe Summe auf dem Konto haben. Das Problem ist, dass ich wirklich auf das Bafög angewiesen bin, muss sehr teure Lehrbücher und einen Laptop besorgen. Außerdem zahle ich ja die Hälfte des Bafög nach Abschluss meines Studiums zurück, dabei hat das Jobcenter dieses ja kassiert und nicht ich. Wie kann ich dieses Problem lösen? Warum bin ich, obwohl ich volljährig bin immer noch Teil der Bedarfsgemeinschaft? Muss ich ausziehen, um mein volles Bafög zu erhalten bzw. meinen Eltern miete zahlen? Wie spreche ich das beim Jobcenter an, wie weise ich den Auszug nach bzw. dass ich die Miete zahlen will?
4 Antworten
Ein Teil des Bafögs wird beim Jobcenter angerechnet, da du ja für deinen Lebensunterhalt selbst über das Bafög sorgen kannst und nicht mehr voll deinen Eltern auf der Tasche liegst.
Anschaffungen wie Bücher oder Computer deckt das Bafög nur zu einem geringen Teil ab. Dafür gibts in der Uni Bibliotheken und PC-Säale. Das ist leider so.
Wenn du ausziehst, bekommst du natürlich das Geld anrechnungsfrei, denn es zählt dein Wohnsitz. Allerdings hast du dann auch nicht mehr sooo viel übrig, weil du davon ja Nahrungsmittel, Nebenkosten etc. bezahlen musst.
Hi.
dass ihr jetzt das gleiche Geld wie vorher habt, ist auch so gedacht. Du bekommst jetzt eben nicht mehr Geld aus Topf A, sondern aus Topf B. Teure Bücher oder Laptop kann man sich mit einem Nebenjob finanzieren (das wird nicht angerechnet bis zu 5400€)
Das Jobcenter kassiert gar nichts ein. Es zahlt eben nicht mehr für dich, weil du ja Bafög erhälst und damit deinen Lebensunterhalt zahlen musst. Und ausziehen kannst du ja, wenn dir das Bafög und Kindergeld dafür reicht. Nachweisen kannst du es zB mich der Meldebescheinigung.
Das wird wegen diesen Änderungen angerechnet:
§ 11a Abs. 3
Leistungen des BAB und Bafög, jeweils mit Ausnahme des
Kinderbetreuungszuschlages, werden als Einkommen angerechnet, ebenso
Reisekosten zur Teilhabe am Arbeitsleben.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-das-aendert-sich-ab-1-august-2016.php
Dir wird wohl nur der Auszug bleiben.