Was passiert, wenn man bei einer Polizeikontrolle seine Personalien nicht preisgibt?

12 Antworten

...doch, die können Dich festhalten, bis Deine Identität geklärt ist. Könnte ja sein, dass nach Dir gefahndet wird! Und welchen Grund, außer dem, aus solchem Grund unerkannt zu bleiben, sollte "man" sonst haben, die Angaben zu verweigern?

Rekordmaus 
Beitragsersteller
 03.04.2020, 21:01

Nur theoretisch angenommen es gäbe mal einen Polizeistaat oder richtig groteske Maßnahmen bezüglich Corona. Dann bin ich nicht bereit jeden Zirkus mitzumachen. Wenn ich Herzschmerzen habe werde ich mich wohl noch kurz auf eine Bank setzen und mich nicht von der Bank entfernen lassen wie sie es mit meinem alten kranken Vater gemacht haben...

Tuedelsen  04.04.2020, 09:40
@Rekordmaus

...kein Polizeibeamter wird Dir notwendige medizinische Hilfe verweigern....im Gegenteil: sobald bemerkt wird, dass Du gesundheitliche Probleme hast, wird man auch gegen Deinen Willen einen Arzt/Rettungswagen rufen. Und Maßnahmen bezüglich Corona: Es ist der Job der Polizei, den "Zirkus", der von den entsprechenden Stellen beschlossen wird, durchzusetzen. Ob Du dazu bereit bist, interessiert dann herzlich wenig. Und dass das nicht unbedingt freundlich zugeht, liegt dann i.d.R. an Dir selbst. Du raubst den Polisten in diesem Fall Zeit (die sie sinnvoller nutzen könnten und dem Steuerzahler Geld kostet) und Nerven.

Rekordmaus 
Beitragsersteller
 04.04.2020, 15:43
@Tuedelsen

Eine schwache Person die sich auf einer Bank in menschenleerer Umgebung ausruht stellt kein Risiko dar für die "aktuelle Lage" wie es immer so schön heißt. Wenn die Polizisten sich mit dem Bürger dann intensiv befassen unterstelle ich den Beamten Schikane oder Geltungsdrang. Es geht also nicht um das Verweigern von Hilfe, sondern der Belästigung einer Person die lediglich kurz Ruhe braucht.

Tuedelsen  04.04.2020, 15:57
@Rekordmaus

..richtig: Du unterstellst! Nichts weiter!

Dafür musst du das jeweilige Polizeiaufgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes konsultieren.

Bei uns in Bayern würde auf solch ein verhalten ein Verwaltungsakt nach Artikel 14 PAG folgen (Erkennungsdienstliche Maßnahme). Der Gewahrsam ist nach Artikel 20

Dauer der Freiheitsentziehung
Die festgehaltene Person ist zu entlassen,
3.
in jedem Fall spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen, wenn nicht vorher die Fortdauer der Freiheitsentziehung durch richterliche Entscheidung angeordnet ist.In der richterlichen Entscheidung ist die Dauer der Freiheitsentziehung zu bestimmen.Sie darf nicht mehr als drei Monate betragen und kann jeweils um längstens drei Monate verlängert werden.

zu beschränken. Kein Richter würde wegen Nichtangabe der Personalien den Gewahrsam verlängern (zumindest keinen mit dem ich bislang Kontakt hatte :D). Also wenn ich dich heute in Gewahrsam nehmen würde, müsste ich dich spätestens morgen um 23:59 Uhr wieder "rauslassen".

Es würde desweiteren eine Anzeige nach §111 OWiG vorgelegt werden (bis zu 1000€ Bußgeld) in der Hoffnung, dass mit deiner ED Behandlung deine Personalien doch noch ermittelt werden können.

Eine Straftat wäre dieses Verhalten, wie du richtig geschrieben hast, nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Rekordmaus 
Beitragsersteller
 03.04.2020, 21:07

Und wenn sie meine Personalien nicht erfahren, dann können sie das verhängte Bußgeld doch später auch nicht eintreiben, oder? Ich bin ja dann entlassen...

Dommie1306  03.04.2020, 22:57
@Rekordmaus

Hab ich doch schon in meiner Antwort vorweggenommen?

 in der Hoffnung, dass mit deiner ED Behandlung deine Personalien doch noch ermittelt werden können.

Wenn du Lust hast, mindestens 24, maximal 48 Stunden in Gewahrsam genommen zu werden und du noch nie bei der Polizei oder einem anderen Amt aufgetaucht bist (zwecks ED-Datenabgleich, also im Idealfall auch im Einwohnermeldeamt kein Bild von dir hinterlegt ist), würdest du in deinem Szenario mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit straffrei rausgehen, jo.

Sie können einen ja nicht wenn man keine Straftat begangen hat ewig festhalten.

Richtig. Du bist verpflichtet, Angaben zur Person zu machen. Machst du keine, ist das nur eine Ordnungswidrigkeit. Man wird dich erkennungsdienstlich behandeln und, nach ein paar Stunden, wieder frei lassen, wenn du keiner Straftat beschuldigt wirst.

Dommie1306  03.04.2020, 17:21

*Mindestens 24 Stunden (bei uns in Bayern) Aber ja, ansonsten alles korrekt :)

HaudeginAlexa  03.04.2020, 17:24
@Dommie1306

Na ja, ihr Bayern seid halt immer etwas krasser drauf. Hier in Berlin sind wir lockerer. Arm, sexy und fürchterlich unorganisiert. :D

Dommie1306  03.04.2020, 17:25
@HaudeginAlexa

Das passt aber auch auf meine aktuelle Dienststelle - außer das "sexy"^^

Rekordmaus 
Beitragsersteller
 03.04.2020, 21:05

Was heißt erkennungsdienstlich? Wenn sie nicht herausfinden wer ich bin können sie das Ordnungsgeld auch nicht eintreiben. Hehe

ichweisnix  03.04.2020, 21:21
@Rekordmaus
Was heißt erkennungsdienstlich?

Foto machen, Fingerabdrücke nehmen, ...

Rekordmaus 
Beitragsersteller
 03.04.2020, 22:44
@ichweisnix

Und wohin schicken sie die Rechnung für das Ordnungsgeld?

Sie untersuchen dich solange bis sie deine Personalien anderweitig festgestellt haben.

Rekordmaus 
Beitragsersteller
 03.04.2020, 20:53

Wie denn? Wenn es kein DNA oder Fingerabdrücke bei der Polizei von mir gibt, gibt's auch keine Rückschlüsse.

Fidreliasis  03.04.2020, 20:54
@Rekordmaus

Dann lassen sie sich solange sitzen bis du mit den Daten raus rückst oder der kurzsichtige Beamte kurz vor Ruhestand alles Ausweise durchgesehen hat ob du jemanden ähnlich siehst.

Rekordmaus 
Beitragsersteller
 03.04.2020, 21:24
@Fidreliasis

Ich habe ja nix verbrochen.

Nur theoretisch angenommen es gäbe mal einen Polizeistaat oder richtig groteske Maßnahmen bezüglich Corona. Dann bin ich nicht bereit jeden Zirkus mitzumachen. Wenn ich Herzschmerzen habe werde ich mich wohl noch kurz auf eine Bank setzen und mich nicht von der Bank entfernen lassen wie sie es mit meinem alten kranken Vater gemacht haben...

Fidreliasis  03.04.2020, 22:37
@Rekordmaus

Was du willst oder nicht spielt dabei keine Rolle.

Rekordmaus 
Beitragsersteller
 03.04.2020, 22:48
@Fidreliasis

Die Polizei muss sich an Gesetze halten und kann auch nicht machen was sie will. Sie darf denjenigen nicht schlagen oder foltern um an die Identität zu kommen. Irgendwann müssen sie ihn frei lassen, wenn sie keine Übereinstimmung mit Akten Krimineller haben. Sie werden ihn wohl kaum lebenslang auf der Dienststelle behalten.

Fidreliasis  04.04.2020, 12:43
@Rekordmaus

Naja wenn du eine Straftat begehst (z.B. Gegen das Infektionsschutzgesetz verstößt) und dann auch noch äußerst unkooperativ bist dann kann die Polizei dich gewaltsam mitnehmen und die ED auch gegen deinen Willen durchführen du bist verpflichtet sämtliche Maßnahmen passiv zu dulden (d.h. Du musst nicht aktiv mitwirken aber die Polizisten können dir gewaltsam Fingerabdrücke abnehmen dich vermessen, Fotos machen usw.) wenn du dabei deine Attitüde beibehältst werden die dich auch dabehalten, es ist ja da on auszugehen dass du die gleiche Straftat wieder begehst sobald sie dich gehen lassen.

Rekordmaus 
Beitragsersteller
 04.04.2020, 15:38
@Fidreliasis

Ich würde mich kooperativ verhalten. Also Fotos machen lassen, Fingerabdrücke geben etc. Aber nur nicht meine Personalien verraten. Und sollten sie mich später wieder erwischen das gleiche Spiel. Vom unzähligen Fingerabdrücke nehmen und Fotos machen bekommen sie meine wahre Identität auch nicht heraus.

Fidreliasis  04.04.2020, 15:51
@Rekordmaus

Wenn sie dich ein zweites Mal wegen dem Infektionsschutzgesetz hood nehmen erkennen die das an deinen Fingerabdrücken sehr schnell das du es wieder bist und dann liegt spätestens eine Straftat im Raum und bis zu 2 Jahren Gefängnis, dann ist ihnen im Zweifel auch egal wie du heißt, dann bekommst du ne Nummer und kannst mit denen diskutieren und welches Land sie dich ausweisen ;)

Halte die Polizei nicht für blöde. Die werden dich mit zur Wache nehmen, und dich dort erkennungsdienstlich behandeln. Dann haben sie bis zum Ablauf des folgenden Tages Zeit, deine Identität zu ermitteln, und das werden sie auch schaffen. Danach wirst du entlassen und es erwartet dich ein Bußgeldverfahren. Wenn du darauf Lust hast, dann versuche dieses Spielchen.