Was passiert, wenn eine Überwachungskamera den Gehweg filmt?
Nehmen wir an eine Überwachungskamera eines Privaten Objektes auf Straßenseite X filmt den öffentlichen Gehweg(Fußgänger laufen, Frau mit Kinderwagen usw.)
der Straßenseite Y. Zwischen den beiden Straßen ist ein Straße/Fahrbahn für Autos(=Es ist davon auszugehen das es ein öffentlicher Bereich ist)
Auf den Aufnahmen ist z.B.: zusehen wie eine kleine Straftat begangen wird. Darf die Überwachungskamera als Beweismittel genutzt werden ? Und wenn nein hat man dann somit keine Beweismittel und man darf nicht verklagt werden obwohl man ein Video hat?
2 Antworten
Ich habe mein Haus mit erinigen Kameras zur Überwachung ausgestattet. Die Kameras sind so ausgerichtet, dass diese nur mein Anwesen überwachen.
Eines Tages wurde im Nachbarhaus eingebrochen. Da kam auch die Kripo zu mir und hat gefragt, ob ich Überwachungskameras am Haus hätte.
Das habe ich mit ja beantwortet. Da fragte mich der eine Kripobeamte, ob der mal dei Aufzeichnungen sehen dürfe. Das habe ich auch erlaubt. Doch es gab keine Aufzeichnungen vom Nachbargrundstück.
Schade, sagte der Kripobeamte, das hätte uns geholfen, wenn die Kamera auch den Eingangsbereich des Nachbarhauses aufgezeichnet hätte. Ist doch verboten sagte ich zu dem Kripobeamten. Der lächelte und sagte nur na ja.
Dann habe ich mich mit meinem Nachbarn unterhalten und er war damit einverstanden, dass eine meiner Kamers auch den Eingangsbereich seines Anwesens kontrolliert.
Es ist zwar verboten über das eigene Grundstück hinaus Aufnahmen zu machen,. Wird aber im Einzelfall nicht so eng gesehen, vorallem wenn es zur Aufklärung von Einbrüchen helfen kann. Da meine Kameras auch bei Dunkelheit sehr gute Aufnahmen machen, hätte man vielleicht die Einbrecher überführen können.
Sobald öffentliche Bereiche gefilmt werden benötigt man eine Genehmigung. Es handelt sich also um eine Straftat.
Meist entscheidet der Richter, ob er das Video zulässt oder nicht. Deshalb haben sich bei uns auch die Dashcams in Autos (noch) nicht durchgesetzt.