Darf die Polizei Informationen über eine Straftat an die Schulleitung weitergeben?
Schönen Guten Tag,
ich wollte fragen, ob die Polizei, wenn man eine Straftat begangen hat, den genauen Tatbestand an die Schulleitung weitergeben darf, wenn die Schulleitung damit nichts zutun hat, weil es nicht in der Schule passiert ist.
Wenn nein, was kann ich gegen den Polizei Beamten tuhen, der es getan hat?
6 Antworten
Kommt darauf an welches Delikt.
Dann kommt es eben auch darauf an wo die Ermittlungen überall stattfinden. Der Weg führt schnell in die Schule.
Als ich noch im Elternforum der Schule mitgearbeitet habe, war es so, dass sich Schule und Polizei zusammengetan haben bei Gewalt und Mobbing.
Nein dürfen sie nicht.
Grundsätzlich nein. Du könntest eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
Allerdings gibt es Ausnahmen. Welches Delikt hast du denn begangen ?
Eingriff in den Bahnverkehr
nein, darf sie nicht. Du, bzw. deine Eltern müssen Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung -gegen Unbekannt!- einreichen. Auf keinen Fall gegen eine namentlich genannte Person!
kommt drauf an ... Welches Delikt?