Was passiert, wenn ich wegen einer Falschaussage vor Gericht ins Gefängnis komme?
Beispiel: Jemand sagt gegen mir aus, ich komme fünf Jahre in die JVA, dann stellt sich raus, dass ich unschuldig bin. Welche Strafe bekommt der Aussager/die Aussagerin?
4 Stimmen
5 Antworten
Zum einen wird eine Aussage alleine dir keine 5 Jahre Haft bringen . Dort werden weitere Indizien und Beweise benötigt .
Der Zeuge der falsch aussagt muss mit einer Haftstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren Rechnen .
§ 153 STGB
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Wird der Zeuge vereidigt sieht es anders aus
§ 154 STGB
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Wo hast Du denn das her?
Wenn der Zeuge vorsätzlich handelt wäre das eine Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft. Das Gesetz sieht hierfür eine Strafe von 1-10 Jahren vor. Daneben kommen natürlich noch diverse Aussage- und Ehrverletzungsdelikte hinzu.
Angesichts der hohen Zahl von 25 % an Fehlurteilen hat die Justiz eine Strategie entwickelt, um mit derartigen "Betriebsunfällen" umzugehen. Diese Strategie besteht darin, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Richter dies nicht wahr haben wollen. Sie wollen sich nicht blamieren und blocken alle Anträge auf ein Wiederaufnahmeverfahren ab.
Bei uneidlicher Falschaussage drohen 3 Monate bis 5 Jahre Haft, bei Meineid ab 1 Jahr aufwärts, in minderschweren Fällen 6 Monate bis 5 Jahre.
Ja, und es wird als Freiheitsberaubung für die Gefangenschaftszeit angesehen.
...Wenn man nach bestem Wissen gehandelt hat.
Eher weniger, denn du wirst ja nicht vom Zeugen selber ins Gefängnis gesperrt.
Erst man muss man dem damaligen Zeugen die vorsätzliche Falschaussage nachweisen.
Ja das sagt die Frage aus, denke ich.
Nee, finde ich nicht. Kann ja sein, dass der Zeuge nach bestem Wissen und Gewissen ausgesagt hat. Aber sich trotzdem in der Person des Täters geirrt hat, ohne dass ihm das bewusst war.
Lies mal "Das trügerische Gedächtnis" von Julia Shaw!
Ja gut, dann ist es natürlich nicht die Schuld des Aussagenden, wenn ihm nichts nachgewiesen werden kann.
Ja, und es wird als Freiheitsberaubung für die Gefangenschaftszeit angesehen, wenn man nach bestem Wissen gehandelt hat.