Welche Strafe bekommt man wenn man aus Angst vor den Angeklagten eine Falschaussage gemacht hat, und deswegen jetzt selber angeklagt ist?

7 Antworten

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Wenn du deine Situation mit der Angst erklärst, ein Geständnis ablegst und nicht weiter vorbestraft bist, dann könnte das Gericht das Verfahren auch ohne Urteil einstellen nach § 153a StPO. Mit der Auflage: Geldbuße an gemeinnützige Einrichtung oder soziale Arbeitsstunden ableisten.

Danke für die Antworten..

Ich habe uneidlich ausgesagt.. und der angeklagte in dem verfahren wurde verurteilt und ich habe verschwiegen, das er das opfer geschlagen hat. jedoch hat der angeklagte zugegeben das opfer geschlagen zu haben..

also ist durch meine falschaussage sozusagen keiner durch mich belastet worden..

hab ich dann ne chance auf freispruch oder Geldstrafe?

Dabbel  17.11.2010, 08:20

Die Justiz wird in jedem Fall darauf reagieren, auch wenn die Falschaussage nicht entscheidend war. Sollte die Falschaussage geduldet werden, so können zukünftige Generationen von Lügnern sich ja darauf beziehen, dass ihre Lüge ja nichts kaputt gemacht hat...(meinen sie in ihrer subjektiven Einschätzung). Und wie Pepsi schon schrieb:

"Kein Richter lässt sich gerne anlügen."

und sie haben auch die Möglichkeit, Lügner sehr effektiv zur Rechenschaft zu ziehen.

Falsche uneidliche Aussage ist eine Straftat gem. §153 StGB. Diese Straftat wird mit drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Eine Geldstrafe ist hier nicht vorgesehen. Die Strafe ist deshalb relativ hoch, weil Zeugen vor Gericht ein wichtiges Beweismittel sind, der Wahrheitsgehalt einer Aussage aber oft nur schwer festgestellt werden kann. Aus diesem Grund werden Zeugen vor ihrer Aussage auch nocheinmal besonders durch den Richter belehrt und durch die Strafe sollen Zeugen abgeschreckt werden, falsch auszusagen (was bei Dir wohl nicht geklappt hat).

Wenn Du sagst, dass Deine Angst vor dem Angeklagten der Grund für die Falschaussage war, kannst Du u.U. auf die Milde des Gerichts hoffen ... die Hoffnung stirbt zuletzt ... aber i.d.R. werden diese Straftaten auch recht hart bestraft ... Kein Richter lässt sich gerne anlügen.

bettiknackarsch 
Beitragsersteller
 22.01.2013, 17:21

ich hatte keinen anwalt nur jugendgerichtshilfe und musste 200 euro bezahlen.. aber danke für die antworten :)

Das hängt unter anderem davon ab, ob der Beklagte einen guten Anwalt hat.

Je besser der Anwalt, desto geringer die Strafe.

Dabbel  17.11.2010, 08:21

blödsinn

Entdeckung  17.11.2010, 12:39
@Dabbel

Interessant ... und warum?

Kommt darauf an ob Du vereitigt wurdest od. nicht. Bei Meineid ist die Strafe mind 6 . Manate, kann aber zur Bewaehrung ausgesetzt werden.. Bei uneidlicher Falschausage gibt es es eine Geldstrafe. Bei Jugendlichen meist Sozielstunden. Die Angst kann als verminderte Schuldfaehikeit gewertet werden...

skyfly71  16.11.2010, 19:58

Das is ma ganz schön falsch, was die Strafmaße angeht. Uneidliche Falschaussage fängt bei 3 Monaten an, Meineid bei einem Jahr. Und daß Angst für verminderte Schuldfähigkeit herhalten kann, das erklär mal einem Richter...

Schlauerfuchs  17.11.2010, 12:31
@skyfly71

Unter Stres u. Erpressung kann man sich auf Notstand od. Augenblicksversagen berufen...