Gemeinsames Sorgerecht: Wer haftet für das Verbrechen/ die schlechte Tat des Kindes?
Bei gemeinsamen Sorgerecht wie beschließt ein Gericht im Normalfall das Urteil, wenn das Kind etwas gesetzwidriges gemacht hat? Sucht sich das Gericht aus, ob Vater oder Mutter die Strafe zahlt? Muss die Mutter bzw. der Vater ins Gefängnis statt des Kindes?
9 Antworten
In einigen Fällen wenn es Schadensersatzforderungen oder Bußgelder gibt und die Eltern nicht zahlen können oder wollen, kann die Forderung auch verschoben werden und dann gefordert werden, wenn das Kind ü18 ist und eigenes Geld verdient.
Das… funktioniert alles so nicht.
Du kannst ggf. für etwas das das Kind verursacht hat in Haftung genommen werden. Wenn du es zu dem Zeitpunkt warst der die Aufsichtspflicht ( hat nix mit Sorgerecht zu tun) gehabt hätte, sie aber sträflich verletzt hast. Das ist aber Zivilrecht. Geht nur um Geld.
Strafrechtlich ist ein kind entweder strafunmündig ( bis 14) und das Verfahren wird schlicht eingestellt. Oder aber das Kind ist ab 14 selbst strafmündig und steht selbst dafür gerade was es verbockt hat - im Rahmen des jugendstrafrechts.
Klar, guckt man auch die Eltern schief an, weil bestimmte Dinge die ein Kind so tun könnte dann doch auf offensichtliche Mangel in der Erziehung deuten. Da kann dann was aus Richtung Jugendamt kommen - bis hin zur inobhutnahme des Kindes.
Wenn das Kind Minderjährig ist gibts eh realistisch nur Sozialstunden.
Schadensbeträge usw. sind von beiden Sorgeberechtigten gemeinsam zu tragen.
Die Eltern können nicht "anstat des Kindes" ins Gefängnis, keine Ahnung wo das herkommen soll
Das Kind.
Eltern haften NICHT für die Missetaten ihrer Kinder.
Weder strafrechtlich noch haftungsrechtlich.
Weder Vater oder Mutter haben Strafen zu zahlen oder Schadensersatz zu leisten, sondern das Kind selbst.
Das Kind hat kein Geld? Pech, dann zahlt halt erstmal niemand. Man kann dann einen Titel erwirken, der ist 30 Jahre gültig und irgendwann, wenn das Kind erwachsen ist, kann man seinen Schaden geltend machen.
"Ins Gefängnis statt des Kindes" gibt es gar nicht! das wäre Sippenhaft und die ist nach dem Dritten reich komplett abgeschafft worden!
Geldstrafen... Kinder sind erst mit 14 strafmündig! Und da wird dann in der Verhandlung geschaut, ob und wieviel Taschengeld das Kind erhält. Deswegen gibt es ja die Option der Sozialstunden....Arbeit statt Penunsen