Was passiert wenn ich Urlaubsbescheinigung nicht einreiche beim neuen Arbeitgeber?
Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problem.Ich werde ab 01.08 eine neue Arbeit anfangen. Ich bin seit Januar 2013 arbeitslos und habe aber beim Vorstellungsgespräch gesagt das ich noch angestellt bin, weil das natürlich besser rüberkommt beim AG. Klar ist das eine Lüge gewesen. Das weiss ich auch. Daher bitte keine moralischen Zeigefinger.
Meine Frage ist nun was passiert wenn ich keine Urlaubsbescheinigung einreiche beim neuen Arbeitgeber und einfach sage ich habe meinen kompletten Urlaub für das Jahr bereits aufgebraucht und werde auch keinen weiteren Urlaub bis zum Jahresende benötigen. Somit bin ich doch eigentlich raus aus der Sache. Oder ruft mein neuer Arbeitgeber beim alten an um diese Urlaubsbescheinigung dann zu erfragen?
Es darf halt nur nicht rauskommen das ich arbeitslos war. Daher brauche ich auch kein Urlaub für das laufende Jahr.
Ich danke euch für eure Hilfe. Vielleicht sind ja ein paar Personaler unter euch.
10 Antworten
Du bekommst anteilig Urlaub ab 01.08., also 5/12 des Jahresurlaubes. Was hat das mit deinem alten Arbeitgeber zu tun?
nein. Ein neuer Arbeitsvertrag ist neu. Da ist es völlig egal, wieviel Urlaub in einem alten, nicht mehr gültigen Vertrag genommen wurde.
Völlig falsch!
Es ist ja schön, wenn Du meinst, so "gut" Bescheid zu wissen und "Ahnung" zu haben - aber Du solltest Dich lieber tatsächlich auskennen
Noch besser wäre es allerdings, Du würdest Dich ein wenig mit den gesetzlichen Bestimmungen auskennen - hier mit dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG, speziell der § 6 "Ausschluß von Doppelansprüchen":
(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.
Reicht das???
Wenn keine Urlaubsbescheinigung eingereicht wird, darf der neue Arbeitgeber unterstellen, dass du bereits den vollen Jahresurlaub in Anspruch genommen hast und muss dir für das laufende Kalenderjahr keinen anteiligen Urlaub mehr gewähren. Du kannst auch sagen, du hast deinen vollen Jahresurlaub bereits bekommen, ohne eine schriftliche Bescheinigung darüber vorzulegen.
Sollte dein Schwindel auffliegen, ist dein Arbeitsvertrag wegen Irrtum anfechtbar.
also bist du dir sicher wenn ich beim neuen AG sage das ich den vollen Urlaub bereits genommen habe das die von mir keine Urlaubsbescheinigung mehr wollen??bist du Personaler oderßgrüße
Dein neuer Arbeitgeber WIRD rausfinden, das du arbeitslos war...
Spätestens, wen er dich anmeldet....
Hallo nochmals,
ich danke euch allen für eure antworten. ich habe jetzt mit einem personaler eines großen unternehmens gesprochen. und der sagte mir wenn ich zum neuen arbeitgeber hingehe und sage das ich meinen urlaub vom alten arbeitgeber bereits anteilig genommen habe und mir ledeglich der gesetzliche mindesturlaub beim neuen arbeitgeber zusteht dann fragt keiner mehr nach einer urlaubsbescheinigung.
ferner fragte ich extra nochmal ob es dem neuen AG möglich ist herauszufinden (über steuernummer, sozialversicherungsnr ,lohnsteuerkarte gibts nicht mehr!!) ob ich arbeitslos war. Das ist vollkommen ausgeschlossen da dies ins Datenschutzgesetz fällt. Info kommt aus der Personalabteilung eines großen deutschen Dax Unternehmens....
Danke euch!!
Du hast also Deinen Lebenslauf gefälscht?
Denn darin wirst Du ja schriftlich angegeben haben, dass Du da und da arbeiten würdest.
Damit kannst Du sogar nach der Probezeit jederzeit entlassen werden, wegen Täuschungsversuch und Vertrauensbruch......
Super Sache....
Und JA, das wird raufkommen. Der Urlaubsanspruch ist hier Dein kleinstes Problem.
Hallo nochmals,
ich danke euch allen für eure antworten. ich habe jetzt mit einem personaler eines großen unternehmens gesprochen. und der sagte mir wenn ich zum neuen arbeitgeber hingehe und sage das ich meinen urlaub vom alten arbeitgeber bereits anteilig genommen habe und mir ledeglich der gesetzliche mindesturlaub beim neuen arbeitgeber zusteht dann fragt keiner mehr nach einer urlaubsbescheinigung.
ferner fragte ich extra nochmal ob es dem neuen AG möglich ist herauszufinden (über steuernummer, sozialversicherungsnr ,lohnsteuerkarte gibts nicht mehr!!) ob ich arbeitslos war. Das ist vollkommen ausgeschlossen da dies ins Datenschutzgesetz fällt. Info kommt aus der Personalabteilung eines großen deutschen Dax Unternehmens....
Danke euch!!
Im Lebenslauf Deiner Bewerbung hast Du aber für den Zeitraum der Arbeitslosigkeit einen Arbeitgeber angegeben, oder?
Was machst Du, wenn Dich die Personalabteilung nach ein paar Wochen im neuen Job darum bittet, der Vollständigkeit halber noch das letzte Arbeitszeugnis des letzten Arbeitgebers nachzureichen? Darauf hat man ja Anspruch nach Kündigung und Verlassen der Firma.
Sagst Du dann, dass es gar keinen Arbeitgeber gab oder schreibst Du Dir dann selber eines?
Du hast auf jeden Fall schriftlich falsche Angaben gemacht und das wäre ein Grund für eine fristlose Kündigung, wenn das rauskommt (selbst nach Jahren noch).
Dir ist bewusst das der Chef alle Unterlagen braucht und dem entsprechend sowas ganz schnell raus findet ? Wegen dem Urlaub musst du dir keine sorgen machen. Nur wenn die Lüge raus kommst
Hallo nochmals,
ich danke euch allen für eure antworten. ich habe jetzt mit einem personaler eines großen unternehmens gesprochen. und der sagte mir wenn ich zum neuen arbeitgeber hingehe und sage das ich meinen urlaub vom alten arbeitgeber bereits anteilig genommen habe und mir ledeglich der gesetzliche mindesturlaub beim neuen arbeitgeber zusteht dann fragt keiner mehr nach einer urlaubsbescheinigung.
ferner fragte ich extra nochmal ob es dem neuen AG möglich ist herauszufinden (über steuernummer, sozialversicherungsnr ,lohnsteuerkarte gibts nicht mehr!!) ob ich arbeitslos war. Das ist vollkommen ausgeschlossen da dies ins Datenschutzgesetz fällt. Info kommt aus der Personalabteilung eines großen deutschen Dax Unternehmens....
Danke euch!!
das bekommt man nicht raus. darüber habe ich mich schon informiert. man muss die lohnsteuerkarte vorlgen(daran erkennt man nichts). nachweis der krankenverischerung(erkennt man auch nichts.)dont worry.von der seite her ist nichts zu erwarten. nur der urlaubsanspruch...da kenn ich mich schon besser aus...
Du liegst SOWAS von Falsch! Ich weiß nicht, wo du deien Infos her hast , aber du bist SOWAS von falsch, das glaubst du nicht (Und ich hab AUCH Ahnung davon!)
NATÜRLICH erkennt man an der Lohnsteuerkarte da! da steht drauf welches zu versteuernede Jahreeinkommen du bisher hattest. Da geliche gilt für Sozialversicherung!
Hallo nochmals,
ich danke euch allen für eure antworten. ich habe jetzt mit einem personaler eines großen unternehmens gesprochen. und der sagte mir wenn ich zum neuen arbeitgeber hingehe und sage das ich meinen urlaub vom alten arbeitgeber bereits anteilig genommen habe und mir ledeglich der gesetzliche mindesturlaub beim neuen arbeitgeber zusteht dann fragt keiner mehr nach einer urlaubsbescheinigung.
ferner fragte ich extra nochmal ob es dem neuen AG möglich ist herauszufinden (über steuernummer, sozialversicherungsnr ,lohnsteuerkarte gibts nicht mehr!!) ob ich arbeitslos war. Das ist vollkommen ausgeschlossen da dies ins Datenschutzgesetz fällt. Info kommt aus der Personalabteilung eines großen deutschen Dax Unternehmens....
Danke euch!!
NATÜRLICH erkennt man an der Lohnsteuerkarte da! da steht drauf welches zu versteuernede Jahreeinkommen du bisher hattest. Da geliche gilt für Sozialversicherung
Abgesehen davon, dass es seit 2010 gar keine Lohnsteuerkarte mehr gibt, werden schon seit 2004 keine Eintragungen mehr auf einer Lohnsteuerkarte vorgenommen, sondern via elektronischer Lohnsteuerbescheinigung die vermeintlich verräterischen Daten gesondert bestätigt. Ein neuer Arbeitgeber hat weder einen Anspruch, noch einen irgendwie gearteten automatischen Zugriff auf diese Daten, sodass deine Ahnung wohl ausgesprochen lange her, sofern überhaupt vorhanden ist. Über die Sozialversicherung ging das auch noch nie, da die Jahresmeldungen einem neuen Arbeitgeber ebenfalls nicht zugänglich gemacht werden.
Insofern, als der "neue" Arbeitgeber vom Urlaubsanspruch dasjenige abziehen kann, was der Fragesteller an Urlaub schon beim "alten" arbeitgeber erhalten hat!