Neuer Arbeitgeber verlangt Urlaubsbescheinigung des letzten Arbeitgebers?

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Dabei geht es nur darum, ob aus dem "alten" Arbeitsverhältnis noch Urlaubsansprüche bestehen.

In der Bescheinigung steht also nur der Resturlaubsanspruch oder das eben keiner mehr besteht.

ja, damit du nicht mehr als den gesetzlichen urlaub im jahr bekommst - wenn du bei deinem alten arbeitgeber bereits deinen gesamten jahresurlaub genommen hast, hast du in den letzten beiden monaten keinen anspruch mehr - solltest du noch vom alten AG resttage haben, so kannst du die in den letzten beiden monaten noch nehmen

Hallo, gerade bei einer sog. Überlassung hat der Arbeitgeber das Recht und die Pflicht, die genommenen bzw noch zustehenden Urlaubstage des Kalenderjahres zu erfragen.Das wann und wo ist nicht wichtig, aber das wieviel! Gruß, Jaschko1967

Die wollen wissen, wieviel Urlaub Dir in diesem Jahr noch zusteht. ZVK gebunden sind die ja nicht, soviel ich weiss.

hab ich auch noch nie gehört. spreche einfach nochmal mit deinem neuen arbeitgeber