Anspruch auf Urlaubsbescheinigung wenn Vertrag am 31.12. endet

5 Antworten

Eine Urlaubsbescheinigung verfolgt ausschließlich den Zweck Doppelansprüche ausschließen zu können für den Fall, dass ein AN vor einem AG-Wechsel bereits mehr Urlaub genommen hat, als ihm bis zum Ausscheiden zugestanden hätte bzw. bereits den kompletten Jahresurlaub bekommen hat (ob in Geld oder in Freistellung spielt keine Rolle) wenn er die Wartezeit erfüllt hatte und in der zweiten Jahreshälfte ausgeschieden ist.

Ein nicht gewährter Urlaubsanspruch beim Vorarbeitgeber wird nie vom neuen AG übernommen.

Ausserdem ist das Kalenderjahr und damit das Urlaubsjahr abgeschlossen und erledigt. Dir steht die Abgeltung des Resturlaubs zu.

Eine Urlaubsbescheinigung ist in diesem Fall vollkommen überflüssig und sinnlos.

Vielen Dank für die Antworten, die das Wesentliche der Frage auch beantwortet haben. Aber jetzt zum Unwesentlichen: Aufgrund bestimmter Aspekte der Mitarbeiterführung und der innerbetrieblichen Disskusionskultur sind sinnlose Dinge nicht notwendig sinnlos, wenn mein Ex-Chef die tuen muss. Da ich ja sowieso noch die Aushändigung der sonstigen Arbeitsunterlagen einfordern muss - und unabhängig vom nicht vorhandenen Nutzen für die weiteren Schritte - besteht da ein Anspruch auf diese Bescheinigung oder nicht?

hauseltr. hat recht. lass ihn dir auszahlen. beanstande die letzte abrechnung 12/2011 einfach und reklamiere den fehlenden betrag für die entgangenen urlaubstage.

Was willst du mit einer solchen Bescheinigung? Kein neuer Arbeitgeber wird dir diesen Urlaubsanspruch anrechnen! Die Gewährung von nur 2 x 4 Tagen gleich = 8 Tage widerspricht dem Urlaubsgesetz.

Die Frage ist ausserdem, wurde dein Urlaub nach Werktagen (lt. Bundesarbeitsgesetz 6 Tage pro Woche) oder nach Arbeitstagen (5 Tage pro Woche) gewährt.

Dein Urlaubsanspruch ist eigentlich verfallen, aber:

„Solange die Kündigungsfrist noch läuft, muss der Mitarbeiter den restlichen Urlaub auf Weisung des Arbeitgebers so weit als möglich abfeiern. Nur wenn die Zeit bis zum endgültigen Ausstieg nicht genügt, um alle verbleibenden Tage abzubauen, muss der Arbeitgeber den nicht in Anspruch genommenen Urlaub ausbezahlen.“

http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/tid-13845/arbeitsrecht-angestellte-koennen-sich-ungenutzte-urlaubstage-auszahlen-lassen_aid_386231.html

Von so einer Urlaubsbescheinigung kannst du dir nichts kaufen.Wozu also?

Wenn du im Laufe eines Kalenderjahres das Arbeitsverhältnis beendest,dann ist der Arbeitgeber verpflichtet,dir eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.

Aber das Kalenderjahr 2011 ist abgeschlossen,also bedarf es keiner Bescheinigung,denn eventuellen Resturlaub muss dir der bisherige Arbeitgeber auszahlen,nicht der neue Arbeitgeber.