was passiert mit meinem kredit wenn ich arbeitslos werde?
mein arbeitgeber hat vor mir einen aufhebungsvertrag vor die nase zu halten,und was ich so lese heiste das ja das das sowas wie eine kündigung ist.was passier mit meinem kredit den ch bei der sparkasse hab?den kann ich dann definitiv nicht mehr zahlen
18 Antworten
Aufhebungsvertag.
VORSICHT! Der wird manchmal beim Arbeitsamt wie eine Selbstkündigung behandelt sprich 3 Monate kein Arbeitslosengeld.
Der soll dir lieber kündigen wenn er dich loswerden möchte!
dh, wollte ich auch gerade noch ergänzen. bloss nicht unterschreiben, es sei denn, es winkt die eine enstschädigung.
Der Kredit muss ab bezahlt werden,aber vielleicht kann in einem Gespräch eine Regelung gefunden werden,die deine Situation berücksichtigt.
Aber eine Bemerkung noch zu dem Aufhebungsvertrag.
Den würde ich ja nun nicht unterschreiben,weil der bei der Agentur für Arbeit so behandelt wird,als hättest du selbst gekündigt.Also: Leistungssperre
Wenn der Arbeitgeber auf deine Mitarbeit verzichten will,dann soll er dir fristgerecht kündigen.
danke erstmal für die ganzen aw´s...ich hab mal nachgeschaut ich habe eine art klausel im kreditvertrag von ne arbeitslosenversicherung drin,ist wie die genau aufgebaut ist steht nicht drin
Aufhebungsvertrag heißt das Du zumindest eine Abfindung zur Überbrückung der 3 monatigen ALG I Sperrzeit bekommen solltest. Du solltest einfach auf die Kündigung warten und Kündigungsschutzklage erheben. Dann bleibt Dir die Sperre erspart. Ausserdem hat Dein Kredit nichts mit Deiner Arbeit zu tun. Den musst Du halt einfach weiter bezahlen.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnis in beidseitigem Einvernehmen. So etwas an zu nehmen davon kann ich dir nur abraten wenn du keine neune Job in aussicht hast, das kann nämlich zu Sperrzeiten beim Arbeitsloslengeld führen. Was den Kredit angeht, da mußt du dann ganz schnell mit deiner Bank reden ob du ihn strecken kannst.
trotzdem zahlen, außer du hast ne versicherung abgeschlossen dann kannste glaub bis zu 1 jahr arbeitslos sein und nicht zahlen. Wird dann quasi pausiert..
Und dann natürlich "Kündigungsschutzklage und Abfindung"