Urlaubsbescheinigung bei Arbeitslosigkeit?
Hey, mein neuer Arbeitgeber verlangt eine Urlaubsbescheinigung für das laufende Jahr bevor er mir meinen ganzen Jahresrlaub freigibt.
Allerdings war ich die ersten Monate dieses Jahres nicht angestellt und kann daher auch keine Bescheinigung vorlegen. Ich war allerdings auch nicht arbeitslos gemeldet und kann daher auch nichts vom Arbeitsamt vorlegen.
Wie ist hier jetzt vorzugehen? Hab ich meinen Urlaubsanspruch verloren?
3 Antworten
Du hast sowieso nur Anspruch auf Urlaub bei deinem Ag, solange du auch da gearbeitet hast.
Verstehe. Wenn du nicht arbeitslos gemeldet warst, stellt das Arbeitsamt auch keine Zeiten an die Rentenkasse zu, in der du arbeitslos warst. Meine einzige Idee ist deshalb, dass du vielleicht bei der Rentenkasse fragst, ob sie dir bescheinigen, dass du nicht gearbeitet hast. Ob die das machen, weiß ich leider auch nicht. Ich könnte mich mal informieren , aber ich verspreche dir mal nichts. Es ist nur ein Versuch.
Angelehnt an den guten Kommentar von Timo22
Wenn dir die Rentenkasse das nicht bestätigen sollte, kannst du eine detailierte Rentenauskunft zur Kontenklärung beantragen. Die steht dir auf jeden Fall zu, und aus der wäre ersichtlich, dass du in den ersten Monaten des Jahres nicht gearbeitet hast
Das ist die Lösung. Eine solche Bescheinigung, wird laut ersten Informationen von mir, nicht ausgestellt. Man will nicht Bescheinigen, dass es nichts zu bescheinigen gibt, so ein Mitarbeiter der deutschen Rentenversicherung. Man könnte zwar, tut dies aber nicht, so klang es für mich
Nachtrag: Wenn du länger als ein halbes Jahr dort gearbeitet hast, steht dir der gesamte Jahresurlaub zu.
Seit wann arbeitest Du denn im Betrieb?
Wenn es bis Jahresende nicht mehr als sechs Monate sind, steht Dir für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses 1/12 des im Betrieb gewährten Jahresurlaubs zu.
Sind es bis Jahresende mehr als sechs Monate, wird Dein AG wissen wollen, ob er Dir mindestens den gesamten gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub von vier Wochen geben muss, weil dieser Dir zustehen würde, wenn Du in diesem Jahr noch bei keinem anderen AG Urlaub genommen hast.
In Deiner Bewerbung/Lebenslauf ist doch ersichtlich, dass Du in diesem Jahr keinen anderen AG hattest. Woher sollst Du dann eine Urlaubsbescheinigung haben? Rede noch mal mit Deinem AG und erklär ihm das.
Seit Mitte Mai.
Ich habe ihm schon gesagt, dass ich nicht gearbeitet habe, aber er besteht darauf, dass er ohne Urlaubsbescheinigung nicht den ganzen Jahresurlaub freigibt, sondern nur den anteiligen seit Mai.
Wenn der AG so uneinsichtig ist, wird Dir wohl nur der Klageweg bleiben.
Warum warst Du nicht arbeitslos gemeldet? Hast Du nirgends einen Nachweis, dass Du dieses Jahr vorher noch nicht gearbeitet hast?
Ich hatte etwas Geld davor gespart und war reisen.
Ich verstehe nicht, was für eine Bescheinigung er will. Dein Urlaubsanspruch ergibt sich ausschließlich aus Deinem neuen Vertrag. Selbst wenn Du erst am 1.11. dort angefangen hast und bis Ende Oktober dauergeurlaubt hast, erwirbst Du 2/12 den Jahresurlaubsanspruchs bei Deiner neuen Arbeit.
Es geht um den Anspruch auf den ganzen Jahresurlaub nach 6 Monaten. Den anteiligen würde er gewähren.
Das ist nicht ganz richtig. Hätte er den gesamten Jahresurlaub schon bei einem anderen Ag genommen, würde er keinen neuen Urlaubsanspruch erwerben.
Klar gibt es solch einen urlaubsbescheinigung. Dadurch wird ungabgen das der AN mehr Urlaub erhält als er darf.
Beispiel: Mitte des Jahres wechselt AN von einer zur anderen Firma. Die Urlaubstage sind vertraglich gleich, jedoch hat sich der AN seinen gesamten Jahresurlaub bereits in der ersten Hälfte genommen. Ihm steht somit kein urlaub mehr zu
Wie Timo22 sagt, arbeite ich seit Mai und werde damit bald die 6 Monate voll haben.