Ausbildung fertig, Studium folgt erst in 2 Monaten: Was nun? (Versicherung, Arbeitslosengeld)

7 Antworten

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Melde dich jetzt schon beim Arbeitsamt. Die Bearbeitung deines Antrages kann dann schon im Voraus erfolgen und du musst nicht so lange auf den Bescheid warten. Du hast während der Ausbildung Sozialabgaben geleistet, also hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wahrscheinlich wird man dich versuchen, für die zwei Monate zu vermitteln (Urlaubsvertretung u.ä.). Damit musst du klarkommen.

Spargelsalat 
Beitragsersteller
 15.06.2011, 12:45

Okay.

Sollte ich dort auch angeben, dass ich ... eigentlich gar nicht auf der Suche bin, oder wäre das kontraproduktiv?

Irgendwo meine ich nämlich gelesen zu haben (Achtung: Gefährliches Halbwissen!), dass nur arbeitssuchende Ansprüche auf ALG haben.

Muss ich zumindest guten Willen zeigen - oder wie läuft das?

Reservist  15.06.2011, 12:54
@Spargelsalat

Korrekt, nur arbeitssuchende haben Ansprüche auf ALG

Schuhu  15.06.2011, 12:57
@Reservist

Du sucht ja offiziell für zwei Monate. Da kann doch niemand sagen, du wärst nicht auf der Suche. Sag, du würdest gerne eine Urlaubsvertretung oder ähnlich Befristetes machen.

IchWissen  15.06.2011, 13:41
@Schuhu

Wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, darfst Du keine Leistungen von der Arbeitsagentur beantragen. Das wäre dann Betrug! Du darfst dann natürlich keinen Tripp ins Ausland machen oder auch nur Urlaub! Du musst jederzeit parat stehen!

Spargelsalat 
Beitragsersteller
 15.06.2011, 18:44
@IchWissen

Mit dem Urlaub ist ja total bescheuert!

Sonst: Vielen Dank!

Spargelsalat 
Beitragsersteller
 15.06.2011, 18:44
@Schuhu

Danke für Ihre Antworten. Es waren die besten.

Gruß

Hallo, Du kannst Dich jetzt schon online arbeitslos melden. www.arbeitsagentur.de Aber nur wenn Du auch arbeitsuchend bist (also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst) kannst Du Leistungen beantragen. Zur Überbrückung von Ausbildung zum Studium müssten Deine Eltern einen Antrag auf Familienversicherung bei ihrer Krankenkasse stellen. Wenn Du ein normales Studium aufnimmst, läuft diese, bis zu 25 bist. Danach musst Du Dich selber über den Studententarif krankenversichern. Wenn Du arbeitssuchend bist, dann hättest Du Anspruch auf ALG1 und die KV/PV und Rentenbeiträge würden von der Arbeitsagentur übernommen. Falls Du ein duales Studium aufnimmst, bekommst Du sowieso Gehalt. Dann werden hier auch die ganzen Beiträge gezahlt.

Spargelsalat 
Beitragsersteller
 15.06.2011, 18:42

Okay, vielen Dank!

Es ist ein "normales Studium" und ich muss mich also wieder über meine Eltern versichern lassen - okay! Danke!

Spargelsalat 
Beitragsersteller
 15.06.2011, 18:42

Okay, vielen Dank!

Es ist ein "normales Studium" und ich muss mich also wieder über meine Eltern versichern lassen - okay! Danke!

Hallo Spargelsalat,

ganz ehrlich - der Normalfall ist: Man lässt dich die 2 Monate Alg beziehen und gut ist.Dafür gleich den Vertrag bei der Meldung vorlegen.

Und zum Thema Urlaub. Richtig ist: kein Urlaubsanspruch, aber 21 Tage im Jahr Ortsabwesenheit - bedeutet hast du was gebucht gibts in der Regel keine Probleme, denn du konntest ja nicht wissen das dich dein Ausbildungsbetrieb nicht noch diese 2 Monate beschäftigt ;-)

Aber klar: Es kann dir passieren das du einen Vermittlungsvorschlag für die 2 Monate bekommst - das ist aber die Ausmahme.

Grüße Bali

Spargelsalat 
Beitragsersteller
 15.06.2011, 18:38

Wenn das so ist, ist das fein.

Ich bin tatsächlich vom 15.08 bis zum 15.09 im Urlaub. Soll ich das so angeben, oder nicht?

Denke am besten ist es, zu sagen, dass ich der Annahme war, übernommen zu werden!

BAligator  15.06.2011, 20:31
@Spargelsalat

Ich würde es sagen - kenne genug Fälle in denen das kein Thema war, aber Achtung wenn du über 21 Kalendertage weg bis, bekommst du nur 21 Kalendertage Arbeitslosengeld - auf den Rest wirst du wohl verzichten müssen.

Wichtig wäre bei einem so langem Zeitraum vielleicht auch eine Buchungsbestätigung. Ein Restrisiko bleibt natürlich immer.... muss letztendlich dein Vermittler entscheiden.

Du kannst AlG 1 beantragen, musst dann aber auch für einen kurzfristigen Job zur Verfügung stehen. Gerade in der Urlaubszeit suchen viele Firmen Aushilfen.

Spargelsalat 
Beitragsersteller
 15.06.2011, 19:24

Okay, vielen Dank! (:

Hallo,

wenn Arbeitslosengeld bewilligt wird, zahlt die Arbeitsaagentur für diesen Zeitraum auch die Krankenversicherung.

Falls nicht, kann man als Stellenloser bis zum 23. Geburtstag kostenlos über die Eltern versichert werden. Als Student ist das bis zum 25. Geburtstag möglich. In beiden Fällen ist die Einkommensgrenze von 365 bzw. 400 Euro zu beachten. Gerade bei Studentenjobs ist die Grenze sehr wichtig (sonst fallen 78 Euro Studentenbeitrag monatlich an). § 10 SGB V

Bei Auslandsurlauben rechtzeitig vorher bei der jeweiligen Krankenkasse über den Versicherungsschutz im Ausland erkundigen.

Gruß

RHW

RHWWW  16.06.2011, 19:41

Ergänzung: in diesem Sonderfall (Lücke zwischen Ausbildung und Studium und max. 4 Monate) gilt auch für die "Lücke" die Altersgrenze von 25 Jahren (Rundschreiben der Krankenkassen vom 09.12.1988)