Was passiert, wenn ich Alg2 (Hartz4) haben möchte und die sog. Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibe?

8 Antworten

Dann wird die EGV einseitig angeordnet, in Verwaltungsjuristischer Sprache: "im Wege des Verwaltungsakts".

(Vermeintliche) Verstösse können dann ebenso sanktioniert werden, allerdings hast du dann die Möglichkeit, Rechtsmittel zu erheben. Hast du gegen einen Vertrag selbstverständlich nicht.

NityaDevas 
Beitragsersteller
 03.01.2021, 20:22

Danke Doktor.
Hab das nun einige Male gehört... Und mich wohl dazu entschieden, einfach möglichst gute Konditionen auszuhandeln. Werde sowieso voraussichtlich nicht mehr allzu viele Monate in der BRD sein. Und ich fürchte bei einer Verweigerung der Unterschrift könnte der Sachbearbeiter eventuell böse werden. Da erscheine ich doch lieber vordergründig möglichst kooperativ.

geheim007b  04.01.2021, 08:59
@NityaDevas

verhandeln? Du kennst deine Position schon? Mit was möchtest du bitte verhandeln?

Und ja... es ist normal dass man erstmal auf Kooperation setzt (vertrag) iund erst wenn das nichts bringt den Verwaltungsweg geht... das ist bei Jobcenter so, das ist aber z.B. auch bei parkverwarnungen und blitzerfotos im unteren bereich so... du hast recht.... man muss nicht unterschreiben.... das ist vollkommen freiwillig..... ansonsten wird es bescheidet.... dann hat man auch klagemöglichkeit.

Welches Problem hast du mit der Vereinbarung konkret? Und wie willst du deine klage dagen begründen? Ich kann mir schon vorstellen dass da auch fragwürdige dinge drin stehen... die mittel der Klage stehen jedem offen. Du willst aber scheinbar nur pauschal nichts unterschreiben weil du Geld ohne Gegenleistung erwartest. Das gibt es aber nicht.... da darfst du dich gerne als BGE anhänger politisch engagieren.

Meine persönliche Lösung gerade für leute wie dich: Bedingungslose Arbeitsstelle (bei abschaffung von H4). Der Staat bietet diverse stellen an und bezahlt die auf Grundsicherungsniveau... ohne bedingungen außer die Arbeit eben zu leisten.

Das verlassen des landes ist übrigends eine möglichkeit... du kannst dich aber auch innerhalb deutschlands aufhalten so lange du dich finanzieren kannst ohne straffällig zu werden.

Hallo,

soweit ich weiss ist bei den meisten Transferleistungen, die der Staat liefert, grundsätzlich erstmal Mitwirkungspflicht vorgeschrieben, unterschiedlich geregelt je nach Gesetz.

Ich vermute, dann wirst Du sanktioniert oder die Leistungen werden verweigert, je nach dem. Theoretisch sollte eine Leistungkürzung auf Null nicht mehr sein, genau weiss ich das nicht.

Du kannst bestimmt klagen, wenn dort unzumutbares verlangt wird. Ich finde das ganze Systenm ALG2 daneben, dass ist aber nicht die Frage hier.

Dan tricksen sie dich mit Dem Verwaltungsakt aus und wen du dan mit Widerspruch und notfalls vor Gericht gehst kann dir gar nichts passieren!

Aber Vorsicht die EGV muss das Amt nicht einhalten !

Aber wen es nur um die Bewertungszahl geht dan sollte man dagegen vorgehen!

Im Falle das man eine Massenarmee machen soll sollte man sich erstmal vor ort informieren den nicht alles ist sinnlos! Aber wen es sinlos ist oder einen nichts bringt dan verweigert man einfach bei der EGV und beim Träger die Unterschrift den das kann man nicht umgehen das du unterschreibst beim träger!

Deswegen haben sie kein recht dir alg2 zu streichen wen es dir zusteht im normal falle steht es dir nur zu wen du 25 bis ! Aber es gibt ausnahmen!

Die Erstgenate EGV ist Eine Betrugsnummer um Gelder streichen zu können die man sonst wegen rechtswiedrigkeit nicht streichen kann!

Auch wen man Arbeitslos ist hat man rechte nur informieren sich viele nicht mal selber oder lesen die Broschüren im amt wo das auch steht!

Eine Unterschrift kann das Amt nicht erzwingen und auch keine Kürzung deswegen das hat das Bundesverfassungsgericht unterbunden da die Erste EGV Als Sittenwidrig eingestuft worden ist weil genau da man so bestraft worden ist wen man nicht unterschrieben hat!

Comp4ny  03.01.2021, 18:20
Dan tricksen sie dich mit Dem Verwaltungsakt aus und wen du dan mit Widerspruch und notfalls vor Gericht gehst kann dir gar nichts passieren!

Oh gott...

Aber Vorsicht die EGV muss das Amt nicht einhalten !

OH MEIN GOTT...

Die Erstgenate EGV ist Eine Betrugsnummer um Gelder streichen zu können die man sonst wegen rechtswiedrigkeit nicht streichen kann!

OH MEIN F**KING Gott...

Eine Unterschrift kann das Amt nicht erzwingen

Das bisher einzige was richtig ist....

und auch keine Kürzung deswegen das hat das Bundesverfassungsgericht unterbunden da die Erste EGV Als Sittenwidrig eingestuft worden ist weil genau da man so bestraft worden ist wen man nicht unterschrieben hat!

OH MEIN......

........ wie kann mur so abgrundtief falsche Aussagen treffen, die sowas von fern der Realität sind und du hier dazu so viele falsche Infos gibt, dass man fast schon glauben kann du glaubst es sogar selber was du da schreibst.

Bitte sag mir nicht du glaubst das wirklich was du da geschrieben hast.

.... ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll.
Fangen wir am besten mal beim dem 1. an:

deswegen das hat das Bundesverfassungsgericht unterbunden da die Erste EGV Als Sittenwidrig eingestuft worden ist

FALSCH. Am 15.11.2019 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass SANKTIONEN zum teil rechtswidrig, jedoch legitim sind.
Hier ging es primär um SANKTIONEN nicht um die Eingliederungsvereinbarung. Diese galten erst für Ü25, später auch für U25.

Eine EGV ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, den beide Seiten gestalten MÜSSEN.

Aber Vorsicht die EGV muss das Amt nicht einhalten !

SELBSTVERSTÄNDLICH müssen beide Seiten sich an die Vereinbarungen halten. Denn BEIDE SEITEN müssen diesen Vertrag gestalten. Sind beide Seiten mit den Rahmenbedingungen einverstanden, wird unterschrieben. RECHTSVERBINDLICH.

Die Erstgenate EGV ist Eine Betrugsnummer um Gelder streichen zu können die man sonst wegen rechtswiedrigkeit nicht streichen kann!

Aber selbstverständlich kann das Jobcenter Gelder streichen! Dabei ist es völlig unerheblich ob man nun Unterschrieben hat oder nicht.

Dan tricksen sie dich mit Dem Verwaltungsakt aus und wen du dan mit Widerspruch und notfalls vor Gericht gehst kann dir gar nichts passieren!

Der Verwaltungsakt ist zum Vorteil FÜR DEN LEISTUNGSBEZIEHER. Dieser kommt immer dann zum Einsatz, wenn man keine gemeinsame Einigungen des Vertrages findet. Vorher nicht!

Sollte ein SB ohne persönliches Gespräch direkt eine EGV p.V. machen, dann ist das rechtswidrig, denn der Leistungsbezieher MUSS die Gelegenheit bekommen an diesem Vertrag mitarbeiten zu dürfen.

Der Unterschied zwischen einer EGV per Unterschrift und der EGV per Verwaltungsakt ist einfach:

  • EGV p.U. = Man kann nicht Widersprechen & nicht gegen Klagen, weil man mit seiner Unterschrift diesem Vertrag SO in der Form zu gestimmt hat
  • EGV p.V. = Man kann Widerspruch gegen diese einlegen & gegen diese Klagen
  • In beiden Fällen ist eine EGV aber rechtsverbindlich gültig!
  • Beide Parteien, egal ob p.U. oder p.V., müssen sich an die Bedingungen halten

Das war´s. Mehr ist das nicht.
Hält man sich nicht an die EGV, können Sanktionen drohen. Maximal 30%. Eine 100% Sanktion gibt es noch immer, aber diese ist wesentlich schwerer seit Nov. 19 zu erreichen. Neu ist auch: Die Sanktion kann auch unterhalb 3 Monate wieder entfernt werden.

herakles3000  03.01.2021, 18:44
@Comp4ny

Mal wider Typisch von Leuten die keine Ahnung haben oder nur eine halbe haben!

Du hast 0 Ahnung von der Realiität! Eine EGV ist kein Vertrag und die wird und wurde schon immer vom amt missbraucht!

Außerdem berufe ich nicht auf eins der ersten urteile des Bundesverfassungsgericht das bis heute bestand hat und nicht auf das das nur 30 % Sanktion zulässt!

Du weist Nichtmal das Das Amt gesetze gerne umgeht oder sich nicht daran Hält!

Ein Verwaltungsakt wird nur gegen den willen des kunden gemacht Nichtmal das weist du!

Denken ist wohl nicht deine Stärke den gegen jeden bescheid kann man in widerspruch gehen und erst recht dan wen der falsch ist oder nur zum da ist um gegen den willen des kunden zu handeln!

Du scheinst zu denken das Arbeitslose Rechtlose sind von wegen!

Wen du andere so an gehst solltest du mit echtem Fakten kommen auch mier Gesetzes artikeln ! Aber Was soll man den erwarten von leuten die sich nicht informieren und nur aus RTL2 ihre Bildung beziehen!

Wen man dämlich genug ist eine EGv zu unterschreiben dan kann das amt Sanktionen verhängen das ist das einzig´ste was aus deine ganzen sinnlosen mist stimmt!

Das Jobcenter steht auch nicht über die Gesetze wie du das darstellst!

Frage dich Doch mal warum die EGV nut bei Schulabgänger gemacht wernden und nicht bei Erwachsene außer es handelt sich da zb um eine umschulung oa!

Comp4ny  03.01.2021, 19:09
@herakles3000
Du hast 0 Ahnung von der Realiität! Eine EGV ist kein Vertrag und die wird und wurde schon immer vom amt missbraucht!
Wen du andere so an gehst solltest du mit echtem Fakten kommen auch mier Gesetzes artikeln !

Oh mein Gott. Okay.. jegliche Diskussion mit dir als Verschwörungstheoretiker ist Sinnlos. Du scheinst echt deinen Unsinn zu glauben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungsvereinbarung#:~:text=Eine%20Eingliederungsvereinbarung%20(EGV)%20nach%20%C2%A7,f%C3%BCr%20Arbeit%20und%20einem%20Arbeitslosen.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__37.html

https://www.hartziv.org/eingliederungsvereinbarung-hartz-iv-ev-nach-15-sgb-ii.html

https://www.hartz4.org/eingliederungsvereinbarung-unterschreiben/

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/basic/eingliederungsvertrag/

Eine kleine Auswahl :)
Bestimmt sagst du gleich "alles Lüge" :D

Wen man dämlich genug ist eine EGv zu unterschreiben dan kann das amt Sanktionen verhängen

Kann es so oder so :) habe ich auch schon erklärt.
Steht in den ganzen Links oben auch drin, warum und weshalb.

Frage dich Doch mal warum die EGV nut bei Schulabgänger gemacht wernden und nicht bei Erwachsene außer es handelt sich da zb um eine umschulung oa!

Du bringst meinen Tag heute zum Lachen.
Nur bei Schulabgängern... ja ne ist klar. Also willst du damit ernsthaft sagen dass die ganzen Studierten, mit Bachelor oder Fachabitur abgeschlossenen in der letzten Maßnahme in der ich mal war also alles "Schulabgänger" waren? xD Da waren Leute dabei gewesen die teilweise sogar Nano-Technologie studiert haben, BWL selbst eine ausgebildete Architektin oder Maschinenbau-Studierte waren bei uns in der Klasse :)

Alles natürlich Schulabbrecher.

Schönen Tag noch.

Um hier mal ein wenig aufzuräumen:

Eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) ist ein ganz normaler öffentlich rechtlicher Vertrag wie andere Verträge auch = Eine Pflicht zur Unterschrift besteht nicht und man darf dafür auch nicht Sanktioniert werden (Grundgesetz Vertragsfreiheit Art. 2 Abs. 1 GG ). Auch der Hartz-IV Antrag darf deswegen nicht abgelehnt werden.

Wird der Vertrag unterschrieben zählt der wie andere Verträge auch -> Sanktionen können drohen wenn sich nicht an den Inhalt gehalten wird. Eine bereits unterschriebende EGV kann nicht so einfach angefochten werden (Theoretische Ausnahme: §123 Abs.1 BGB und Kündigung wegen unzumutbarkeit weil sich die Bedingungen geändert haben z.b. wegen Krankheit)

Wird eine EGV nicht unterschrieben kann sie als Eingliederungsverwaltungsakt (EGV-VA) erlassen werden. Gegen eine EGV-VA kann man Widerspruch und ggf. Klage einreichen. Die Erfolgsquote ist gut weil es eine menge Stolpersteine für das Jobcenter gibt.

Unter Vorbehalt zu unterschreiben und dann per Feststellungsklage anzufechten ist völlig sinnlos so ein Vertrag gilt als nicht zustande gekommen -> Das Jobcenter kann eine EGV-VA erlassen. Im Prinzip hat man nur doppelten Ärger ohne Vorteile.

NityaDevas 
Beitragsersteller
 03.01.2021, 20:57

Vielen herzlichen Dank.
Es macht also gar keinen Sinn mit u.V. zu unterschreiben?

TeamStoffcouch  03.01.2021, 21:48
@NityaDevas

Nein macht keinen Sinn. Es gab mehrere Urteile die bestätigt haben das in so einem Fall eine EGV-VA erlassen werden darf.

Besser ist es schwierige Klauseln in der EGV ausfindig zu machen und die EGV mit der Begründung der schwierigen Klauseln nicht zu unterschreiben. Man kann auch einen Gegenvorschlag einreichen. Damit hat man die Unterschrift nicht grundlos verweigert -> Eine EGV-VA kann leichter angefochten werden.

Schwierig ist z.b. immer unausgewogenheit. Beispiel: Du wirst verpflichtet jeden Monat 10 Bewerbungen zu schreiben allerdings ohne erstattung der Bewerbungskosten. Ein entsprechender EGV-VA wäre damit rechtswidrig da sie nur zu deinen Lasten gehen würde.

GerdausBerlin  04.01.2021, 01:29
@NityaDevas

Du kannst deine Miete "unter Vorbehalt" überweisen - und dann später deinen Vorbehalt nennen. Dann kann geprüft werden, ob der Vorbehalt greift. Aber du hast dann zumindest den Termin der Zahlung gewahrt.

Du kannst auch einen Vertrag "unter Vorbehalt" unterzeichnen, wenn du dazuschreibst: "unter dem Vorbehalt, dass der Vertragspartner dies oder das tut"!

Was wäre dein Vorbehalt? Dass das Bundessozialgericht oder das Bundesverfassungsgericht sämtliche Eingliederungsvereinbarungen für unwirksam oder für unzulässig erklärt?

Der Unterschied zwischen einer EGV per Unterschrift und der EGV per Verwaltungsakt ist einfach:

  • EGV p.U. = Man kann nicht Widersprechen & nicht gegen Klagen, weil man mit seiner Unterschrift diesem Vertrag SO in der Form zu gestimmt hat
  • EGV p.V. = Man kann Widerspruch gegen diese einlegen & gegen diese Klagen
  • In beiden Fällen ist eine EGV aber rechtsverbindlich gültig!
  • Beide Parteien, egal ob p.U. oder p.V., müssen sich an die Bedingungen halten

Das war´s. Mehr ist das im groben nicht.

Hält man sich nicht an die EGV, können Sanktionen drohen. Maximal 30%. Eine 100% Sanktion gibt es noch immer, aber diese ist wesentlich schwerer seit Nov. 19 zu erreichen. Neu ist auch: Die Sanktion kann auch unterhalb 3 Monate wieder entfernt werden.

Funfact: Gerichte entschieden auch dass zb. 10 Bewerbungen im Monat vollkommen in Ordnung & legitim sind. Will der AV aber 20 haben oder mehr, dann ist das nicht notwendig. Man bekomm übrigens maximal 240 € für Bewerbungen pro Jahr wieder, wenn man sie beantragt. Das sind im Schnitt 5,00 € pro Bewerbung.