Muss ich den Strom beim Netzbetreiber zusätzlich bei Auszug abmelden?
Meinen Stromlieferanten (nicht Netzbetreiber) habe ich aufgrund meines Auszuges aus der Mietwohnung gekündigt. Im Übergabeprotokoll vom Eigentümer wurde der Stromzähler am Tag der Übergabe festgehalten. Muss ich zusätzlich beim Netzbetreiber meinen Auszug mit Zählerstand melden? Oder muss sich hier jetzt der Eigentümer darum kümmern, da seine Wohnung ja noch grundversorgt wird?
Ich freue mich auf Antworten.
3 Antworten
Vertragspartner des Netzbetreibers ist der Hauseigentümer.
Vertragspartner des Lieferanten ist der Endnutzer, in Deinem Fall der Mieter.
Erschreckend, welche Unklarheiten es bei den bisherigen Antworten gab.
Günter
Das wäre anzuraten.
Beispiel:
Du ziehst aus der Nächste ein und meldet sich mit Pech nicht gleich an.
Wie willst Du im Nachhinein belegen das die angefallenen Kwh nicht Dein Verbrauch darstellt?
Solltest du tun, du möchtest ja auch eine korrekte Endabrechnung haben. Du bist Vertragsnehmer des Stromlieferanten, also kümmert man sich selbst. Heutzutage ist sowas online möglich, einloggen, Zählerstand angeben, Grund und fertig. Oder ein Postkärtchen schicken. Sowas ist kein Aufwand. Sich auf den Vermieter zu verlassen, wäre mir zu heikel.
Falsch gelesen, nein, beim Netzbetreiber musst du gar nichts abmelden. Das übernimmt m.M.n. dein Stromlieferant.
Ich bin davon ausgegangen, dass die Kündigung beim Stromlieferanten reicht und diese wiederum den Netzbetreiber informiert. Schließlich wurde die Grundgebühr für das Netz ja auch über diesen bezahlt. Wenn man es genau nimmt, habe ich mit dem Netzbetreiber doch keine vertragliche Grundlage, Ich weiß, dass die Wohnung eine Zeit lang leer stand. Ist es denn nicht Sache des Eigentümers, diesen Leerstand beim Netzbetreiber zu melden. Eigentum verpflichtet doch.