Muss ich den Strom beim Netzbetreiber zusätzlich bei Auszug abmelden?

3 Antworten

Vertragspartner des Netzbetreibers ist der Hauseigentümer.

Vertragspartner des Lieferanten ist der Endnutzer, in Deinem Fall der Mieter.

Erschreckend, welche Unklarheiten es bei den bisherigen Antworten gab.

Günter

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das wäre anzuraten.

Beispiel:
Du ziehst aus der Nächste ein und meldet sich mit Pech nicht gleich an.

Wie willst Du im Nachhinein belegen das die angefallenen Kwh nicht Dein Verbrauch darstellt?

Mitch1904 
Beitragsersteller
 22.04.2018, 03:26

Ich bin davon ausgegangen, dass die Kündigung beim Stromlieferanten reicht und diese wiederum den Netzbetreiber informiert. Schließlich wurde die Grundgebühr für das Netz ja auch über diesen bezahlt. Wenn man es genau nimmt, habe ich mit dem Netzbetreiber doch keine vertragliche Grundlage, Ich weiß, dass die Wohnung eine Zeit lang leer stand. Ist es denn nicht Sache des Eigentümers, diesen Leerstand beim Netzbetreiber zu melden. Eigentum verpflichtet doch.

Johnbop  22.04.2018, 03:30
@Mitch1904

Ich habe das durch schmerzliche und kostspielige Erfahrung erleben dürfen.

Machs lieber

Solltest du tun, du möchtest ja auch eine korrekte Endabrechnung haben. Du bist Vertragsnehmer des Stromlieferanten, also kümmert man sich selbst. Heutzutage ist sowas online möglich, einloggen, Zählerstand angeben, Grund und fertig. Oder ein Postkärtchen schicken. Sowas ist kein Aufwand. Sich auf den Vermieter zu verlassen, wäre mir zu heikel.

Falsch gelesen, nein, beim Netzbetreiber musst du gar nichts abmelden. Das übernimmt m.M.n. dein Stromlieferant.