Was passiert wenn der Exfreund beim gemeinsamen Sorgerecht ins Ausland zieht?
Mein Exfreund denkt darüber nach, sobald es möglich ist, wieder nach Schweden oder Finnland zu ziehen weil er dort mehr verdient. Vielleicht auch zurück nach Estland zur Familie erstmal. Wir haben Schluss gemacht und er ist jetzt hier alleine, ausserdem kommt er mit dem wenigen Geld was ihn noch übrig bleibt auch nicht klar. Für ihn wäre ein Neuanfang wirklich das Beste. Aber was würde das für mich bedeuten wenn er ins Ausland zieht? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, dass heißt ich kann nichts alleine bestimmen. Beim Sparkonto musste er mit unterschreiben, beim Kindergarten Antrag, beim Antrag des Reisepass musste er seine Unterschrift auf einen "Ich bin einverstanden Zettel" hinterlegen. Aber wie soll das dann gehen wenn er nicht da ist um Sachen zu unterschreiben wenn wieder etwas ansteht? Das sind grade meine Sorgen, und dass wenn er zur Familie zieht erstmal kein Geld bekommt weil er noch keine Arbeit hat und mir und den anderen keinen Unterhalt zahlen kann. Bevor er ins Ausland zieht, muss er dann im Ausland lückenlos eine neue Arbeit anfangen?
8 Antworten
als Laie würde ich mal sagen, dass er Dir dann das vollständige , alleinige Sorgerecht übertragen läßt
Was ist wenn er plötzlich von heute auf morgen gehen würde ohne mir bescheid zu sagen. 😬 Das sind da meine Sorgen dass er geht ohne dass wir vorher zum Jugendamt gehen
Du kannst beim Gericht das alleinige Sorgerecht beantragen. Kostet Zeit und Geld. Und wenn er das nicht will, klappt es evtl. auch nicht.
Du kannst Dir von ihm auch eine Generalvollmacht unterschreiben lassen. Wo eben sinngemäß drinsteht, daß Du in allen Belangen (und dann kurz aufzählen: Gesundheitsfragen, Paß-und Meldeangelegenheiten usw...) allein entscheiden darfst. Dabei müßte Dir das Jugendamt weiterhelfen können, was die Formulierung betrifft. Zur Not ein Rechtsanwalt.
Das sind sehr viele Fragen auf einmal.
Die Bedingungen bezüglich seines Umzuges ins Ausland sollte er für sich herausfinden. Jedenfalls ist er weiter unterhaltspflichtig.
Für die Zeit, in der er eventuell nicht zahlen kann, hast du die Möglichkeit, Unterhaltsvorschussleistungen beim zuständigen Jugendamt zu beantragen.
Es wäre sicher sinnvoll, wenn du das alleinige Sorgerecht beantragen würdest.
Wende dich mit deinen Fragen an das zuständige Jugendamt- Sachgebiet Beistandschaft-, die dich sicher gut beraten können.
Beistandschaft – Unterstützung vom JugendamtSollte diese Beratung und Unterstützung keine Erfolgsaussicht haben, kann jeder Elternteil einen Antrag auf Beistandschaft stellen, wenn ihm die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht oder wenn sich bei gemeinsamer elterlicher Sorge das Kind in seiner Obhut befindet. Das bedeutet, dass auch dann eine Beistandschaft von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. der das Kind überwiegend betreut, beantragt werden kann, wenn die Singlemamas und alleinerziehenden Väter nach Trennung und Scheidung die elterliche Sorge gemeinsam fortführen.Beistandschaft Jugendamt - wir-sind-alleinerziehend (wir-sind-alleinerziehend.de)
Folgende Optionen habt ihr:
- Er überträgt dir bindend das alleinige Sorgerecht... das Jugendamt hilft euch dabei
- Ihr lasst es beim gemeinsamen Sorgerecht und im Bedarfsfall ersetzt das Jugendamt seine Unterschrift. Bedeutet für dich aber eine ewige Rennerei zum JA
Strikt davon zu trennen ist das Unterhaltsrecht! Er ist auch bei AuslaNdsaufenthalt dem Kind zum Unterhalt VERPFLICHTET! Sicherheitshalber solltest du nach seiner Ausreis (egal wohin) beim Jugendamt die Beistandschaft beantragen und auch Unterhaltsvorschussgeld. Denn wenn er zB nach Estland geht und dir dann nach seinen dortigen Möglichkeiten nur einen Bruchteil an Unterhalt zahlt, was dann? Das JA wird erst einmal mit Unterhaltsvorschussgeld einspringen, das sind entsprechend dem Kindesalter 174/232/309 €/mtl und vom Kindsvater die Zahlungen fordern.
Noch ein anderer Baustein ist das Umgangsrecht. Der Kindsvater hat das Recht, sein Kind zu sehen. Hier wäre ich aber vorsichtig. Das ALLEINIGE Sorgerecht gibt dir das Mittel in die Hand, eine Auslandsreise des Kindes zu untersagen... wenn Bedenken bestehen sollten, dass er das Kind nicht zurück bringt!
Fang an beim Sorgerecht. Mach dem Vater klar, dass es dir nur um dass Vermeiden ständiger Rennereien zum Jugendamt geht, weil er nicht vor Ort ist, wenn SEINE unterschrift gebraucht wird.
Wenn dann sein Umzug akut wird, klärt das mit dem Kindesunterhalt. Am ersten Tag nach seiner Abreise gehst DU zum Jugendamt und beantragst die Beistandschaft UND das Unterhaltsvorschussgeld.
Ja und? Erst mal wäre das Kind weg. und bei gemeinsamen Sorgerecht ohne Spezifizierung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bliebe der Mutter nur der Klageweg, um das Kind zurück holen zu können mithilfe der Exekutive des anderen Landes!
er kann seine zustimmung auch per post oder mail geben. für die wenigsten sachen brauchst du als alleinerziehender die zustimmung des vaters. für den reisepass brauchst du keine und bestimmst 95% der entscheidungen des kindes alleine
wenn Bedenken bestehen sollten, dass er das Kind nicht zurück bringt!
Der Vater des Kindes zieht nicht nach Pakistan, sondern in ein EU Land.