Was passiert wenn der Exfreund beim gemeinsamen Sorgerecht ins Ausland zieht?

8 Antworten

als Laie wĂŒrde ich mal sagen, dass er Dir dann das vollstĂ€ndige , alleinige Sorgerecht ĂŒbertragen lĂ€ĂŸt

DortmundLove 
Beitragsersteller
 17.04.2021, 06:18

Was ist wenn er plötzlich von heute auf morgen gehen wĂŒrde ohne mir bescheid zu sagen. 😬 Das sind da meine Sorgen dass er geht ohne dass wir vorher zum Jugendamt gehen

Du kannst beim Gericht das alleinige Sorgerecht beantragen. Kostet Zeit und Geld. Und wenn er das nicht will, klappt es evtl. auch nicht.

Du kannst Dir von ihm auch eine Generalvollmacht unterschreiben lassen. Wo eben sinngemĂ€ĂŸ drinsteht, daß Du in allen Belangen (und dann kurz aufzĂ€hlen: Gesundheitsfragen, Paß-und Meldeangelegenheiten usw...) allein entscheiden darfst. Dabei mĂŒĂŸte Dir das Jugendamt weiterhelfen können, was die Formulierung betrifft. Zur Not ein Rechtsanwalt.

Das sind sehr viele Fragen auf einmal.

Die Bedingungen bezĂŒglich seines Umzuges ins Ausland sollte er fĂŒr sich herausfinden. Jedenfalls ist er weiter unterhaltspflichtig.

FĂŒr die Zeit, in der er eventuell nicht zahlen kann, hast du die Möglichkeit, Unterhaltsvorschussleistungen beim zustĂ€ndigen Jugendamt zu beantragen.

Es wĂ€re sicher sinnvoll, wenn du das alleinige Sorgerecht beantragen wĂŒrdest.

Wende dich mit deinen Fragen an das zustÀndige Jugendamt- Sachgebiet Beistandschaft-, die dich sicher gut beraten können.

Beistandschaft – UnterstĂŒtzung vom Jugendamt

Sollte diese Beratung und UnterstĂŒtzung keine Erfolgsaussicht haben, kann jeder Elternteil einen Antrag auf Beistandschaft stellen, wenn ihm die elterliche Sorge fĂŒr das Kind allein zusteht oder wenn sich bei gemeinsamer elterlicher Sorge das Kind in seiner Obhut befindet. Das bedeutet, dass auch dann eine Beistandschaft von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. der das Kind ĂŒberwiegend betreut, beantragt werden kann, wenn die Singlemamas und alleinerziehenden VĂ€ter nach Trennung und Scheidung die elterliche Sorge gemeinsam fortfĂŒhren.Beistandschaft Jugendamt - wir-sind-alleinerziehend (wir-sind-alleinerziehend.de)

Folgende Optionen habt ihr:

  • Er ĂŒbertrĂ€gt dir bindend das alleinige Sorgerecht... das Jugendamt hilft euch dabei
  • Ihr lasst es beim gemeinsamen Sorgerecht und im Bedarfsfall ersetzt das Jugendamt seine Unterschrift. Bedeutet fĂŒr dich aber eine ewige Rennerei zum JA

Strikt davon zu trennen ist das Unterhaltsrecht! Er ist auch bei AuslaNdsaufenthalt dem Kind zum Unterhalt VERPFLICHTET! Sicherheitshalber solltest du nach seiner Ausreis (egal wohin) beim Jugendamt die Beistandschaft beantragen und auch Unterhaltsvorschussgeld. Denn wenn er zB nach Estland geht und dir dann nach seinen dortigen Möglichkeiten nur einen Bruchteil an Unterhalt zahlt, was dann? Das JA wird erst einmal mit Unterhaltsvorschussgeld einspringen, das sind entsprechend dem Kindesalter 174/232/309 €/mtl und vom Kindsvater die Zahlungen fordern.

Noch ein anderer Baustein ist das Umgangsrecht. Der Kindsvater hat das Recht, sein Kind zu sehen. Hier wĂ€re ich aber vorsichtig. Das ALLEINIGE Sorgerecht gibt dir das Mittel in die Hand, eine Auslandsreise des Kindes zu untersagen... wenn Bedenken bestehen sollten, dass er das Kind nicht zurĂŒck bringt!

Fang an beim Sorgerecht. Mach dem Vater klar, dass es dir nur um dass Vermeiden stÀndiger Rennereien zum Jugendamt geht, weil er nicht vor Ort ist, wenn SEINE unterschrift gebraucht wird.

Wenn dann sein Umzug akut wird, klÀrt das mit dem Kindesunterhalt. Am ersten Tag nach seiner Abreise gehst DU zum Jugendamt und beantragst die Beistandschaft UND das Unterhaltsvorschussgeld.

Dahika  17.04.2021, 12:01

 wenn Bedenken bestehen sollten, dass er das Kind nicht zurĂŒck bringt!

Der Vater des Kindes zieht nicht nach Pakistan, sondern in ein EU Land.

Dea2019  17.04.2021, 14:01
@Dahika

Ja und? Erst mal wĂ€re das Kind weg. und bei gemeinsamen Sorgerecht ohne Spezifizierung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bliebe der Mutter nur der Klageweg, um das Kind zurĂŒck holen zu können mithilfe der Exekutive des anderen Landes!

er kann seine zustimmung auch per post oder mail geben. fĂŒr die wenigsten sachen brauchst du als alleinerziehender die zustimmung des vaters. fĂŒr den reisepass brauchst du keine und bestimmst 95% der entscheidungen des kindes alleine