Eltern haben beide das Sorgerecht. Vater ist im Gefängnis. Mutter will mit den Kindern ins Ausland ziehen. Ist das möglich?
6 Antworten
Sorgerecht hier irrelevant; zu klären ist einzig, welches Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt. Derjenige entscheidet allein über den Umzug ins Ausland.
dann wird die Zustimmung benötigt
Antrag beim Familiengericht auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. Ehepartner leben ja -zwangsweise- getrennt!
Sind beide Eltern sorgeberechtigt, üben sie auch regelmäßig gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Das gilt ebenso bei Trennung und Scheidung. Nur dann, wenn die getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern sich über das Recht über die Aufenthaltsbestimmung nicht einigen können, kann jeder Elternteil beim Familiengericht ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Maßstab ist dabei dasKindeswohl. Das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile wird davon jedoch nicht berührt.
Möglich ja. Aber da gibt es den Interessenkonflikt mit dem Vater. --> Klären.
klar kannst du das machen, aber wenn der vater das rausbekommt, gibt es streß
So klar ist das aber nicht
Der Vater hat das Recht sein Kind zu sehen, und das geht wohl schlecht wenn die Mutter ins Ausland zieht.. der Vater kann vor Gericht und eventuell auch das ganze Sorgerecht beantragen, einer der Gründe wird wohl sein das das Kind aus seinem gewohnten Umfeld herausgerissen wird.
Kann das Jugendamt aber vorübergehend das Sorgerecht übernehmen. Muss ja nicht zwingend der Vater, das Jugendamt will ja sicher nicht das das Kind weg vom Vater ist, es geht allein um das Wohl des Kindes und dazu brauch es beide eltern
er hat doch das sorgerecht gemeinsam mit der mutter. mehr bekommt er nicht. da er einsitzt, wird er garnix weiter bekommen. macht auch keinen sinn, da die kids nicht in die zelle mit einziehen.
Wenn der Vater zustimmt dann ja.
Auch wenn die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat braucht sie das Einverständnis des Vaters, denn dieser hat ein Umgangsrecht. Ansonsten währ es ein entzug des Umgangsrechtes.
falsch. wenn die mutter das alleinige abr hat, benötigt sie überhaupt keine zustimmung mehr für umzüge. das umgangsrecht hat mit dem sorgerecht überhaupt nichts zu tun.
Doch. Wenn das Umgangsrecht dann nicht mehr wargenommen werden kann, kann der Umzug untersagt werden vom Jugendamt.
Bis zu einer Entfernung von ca 150 km kann die Mutter ohne Probleme umziehen. Darüber hinaus ist erst das Umgangsrecht zu klären bevor man wegzieht.
wenn beide das haben?