Abhauen, Kind vorerst beim Vater lassen? NOTFALL

9 Antworten

wenn du gehst und das kind zurück lässt, dann wird das kind dort bleiben. du kannst es dann nicht nach ein paar wochen einfach nachholen. das funktioniert nicht. schon garnicht sehr weit weg von ihm. ohne seine ausdrückliche erlaubnis kannst du das kind nicht einfach mitnehmen. weder jetzt und schon garnihct in einigen wochen. wenn du also gehen willst, dann geh. aber verabschiede dich dann von deinem kind und sei dir sicher das er unterhalt fordern wird für sein kind. du kannst mit einem kind nicht einfach gegen den willen des anderen sorgeberechtigten in ein anderes bundesland ziehen. sprich wenn du jetzt gehst, siehst du das kind vielleicht nur noch einmal im monat auf eigene kosten.

Ich würd mein Kind niemals zurücklassen. Du weißt nie wie dir das hinterher ausgelegt wird. In der Zeit in der du weg bist, kann es sein das sie so gegen dich aufgebracht wird das du keine chance mehr hast an sie ran zu kommen- Mama ist weg- sie hat dich nicht mehr lieb usw usw. Wenn es so schlimm ist ie du beschreibst dann geh mit ihr in ein Frauenhaus- von da aus kannst du alles weitere regeln. Viel Glück und Kraft

Kann vielleicht mal jemand einen Gedanken daran verschwenden, wie es dem Vater geht, wenn sein Kind plöätzlich weg ist? Sind hier nur selbstsüchtige und selbstgefällige Mütter am Werk? "Eine Mutter verlässt nie ihr Kind..." warum sollte es dann ein Vater tun. Gibt es irgendeinen Grund, das Vater "Eltern 2ter Klasse sind, mit denen jede Mutter machen kann, was sie will? Das Kind gehört nicht einem Elternteil alleine und nicht ein Elternteil kann alleine entscheiden, wo des Kind lebt! Eure Einseitigkeit ist perwers.

Wenn das Kind dort gut aufgehoben ist, ist das ok, wenn du das begründen kannst.

Du beantwortest Dir die Frage doch eigentlich schon selbst:

Meine Tochter ist bei ihm & seiner Familie sehr gut aufgehoben, und ich müsste sie bei ihnen lassen, bis ich in einem anderen Bundesland - weit weg von IHM- alles geregelt habe.

Da Du Dich also anscheinend aus persönlichen Gründen Deinerseits von Deinem Mann trennen willst, haben sich Deine Bedürfnisse nach dem Wohl des Kindes zu richten! Deine Hebamme hat schon recht damit, dass man ein Kind, dass man zurück lässt, nicht mehr wieder bekommt.

Ausserdem wäre es auch nicht im Interesse des Kindes, fernab eine neue Existenz aufzubauen und damit das Kind aus seinem gewohnten Umfeld zu entreissen und den Menschen, denen es vertraut ist.

Alles in einem: Ganz schlechte Karten für Dich, wenn Du einen Sorgerechtsstreit bzw. ein Verfahren für das Aufenthaltsbestimmungsrecht einleiten würdest!

Im übrigen: So lustig es klingt, wenn Du Dein Kind später ebenso heimlich zu Dir holen würdest, wie Du selbst schon in einer Nacht- und Nebelaktion abgehauen bist, handelt es sich um Kindesentführung, auch wenn es das eigene Kind ist.

BRINCHEN82  18.10.2011, 00:15

Und hier ein Gesetzestext, falls es keiner glaubt, dass es sich um Kindesentführung handeln würde:

Wann liegt eine Kindesentführung vor?

Eine Kindesmitnahme ist eine Sorgerechtsverletzung. Sie liegt vor, wenn ein Elternteil, der nicht im Besitz der alleinigen elterlichen Sorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechtes ist, das gemeinsame Kind gegen den Willen des anderen Elternteils mitnimmt. Gemeinsam sorgeberechtigte Elternteile müssen gemeinsam über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden, d. h. dass auch ein Elternteil der zwar im Besitz der elterlichen Sorge ist - aber eben gemeinsam mit dem anderen Elternteil - nicht das Recht hat, mit dem Kind seinen Aufenthaltsort zu verlegen, selbst wenn das Kind normalerweise bei ihm / ihr lebt. Es handelt sich im Übrigen auch um eine Kindesentführung, wenn ein Kind nach einem vereinbarten Besuch nicht zurückgeschickt wird.

timbatal  18.10.2011, 15:06
@BRINCHEN82

das ist nicht der gesetzestext, das ist irgendeine freie kommentierung. es handelt sich dabei nicht um entführung sondern wäre kindesentziehung. nur mal so zur info. wo ist nun die seite von der du abgeschrieben hast?

Eva, Support24  18.10.2011, 18:35
@timbatal

Liebe/r BRINCHEN82,

bitte achte in Zukunft darauf die Quelle anzugeben, wenn Du zitierst. Die Beachtung der Urheberrechte ist uns wichtig! Bitte schau diesbezüglich noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy.

Die Beiträge werden sonst gelöscht.

Vielen Dank für Dein Verständnis,

Herzliche Grüße,

Eva vom gutefrage.net Support

BRINCHEN82  19.10.2011, 00:19
@timbatal

Falschaussage!

timbatal  20.10.2011, 10:28
@BRINCHEN82

na dann ist ja gut, wenn du das schon selbst erkennst.

BRINCHEN82  21.10.2011, 20:50
@timbatal

Pff... Sprach der Multi-Fake-Account (sumba / jumba / timbatol / timbatal)

timbatal  23.10.2011, 13:46
@BRINCHEN82

besser als ständig falschantworten zu geben :)