Sorgerecht: Darf ich ihm das Kind "unterschlagen"?

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ok dann fangen wir von vorne an.Du bist schwanger und nicht mit dem Kindevater verheiratet stimmts?somit hast du auch alleine nach der entbindung das alleinige sorgerecht und das aufenthaltsbestimmungsrecht von deinem Kind.Der Vater kann erstmal solange bis er nicht gegen dich eine klage erhebt keinerlei rechte.Das heißt in Deutschland ist es erstmal so.In Spanien kenne ich mich mit den rechten nicht so genau aus,aber ich denke mir wenn du eh nach Deutschland kommen willst,was natürlich vor der entbindung geschehen sollte,hast du alle recht was dein kind betrifft nur für dich alleine.Das heißt du mußt das Kind hier in Deutschland gebären,den wenn du in Spanien entbindest,hat der Vater gute möglichkeiten.Und wenn du hier in Deutschland bist und entbunden hast,gehst du zum jugendamt,und sagst das der Vater deines Kind so und so heißt und in Spanien lebt.Somit hast du die angaben über den vater beim jugendamt angegeben.Da sie aber keinen Vaterschafts test machen können,weil er ja im Ausland ist,brauchst du keinerlei bedenken zu haben.Du hast deine ruhe und dein Kind lebt bei dir.Aber zumindestens hast du den namen vom Vater angegeben,das ist nähmlich sehr wichtig das du es auch tust.Du bist dann quasi alleinerziehend,und natürlich gehe ich davon aus das du auch erstmal nicht arbeiten gehen wirst.So steht dir oder deinem kind zumindestens unterhaltsvorschuss zu,da du ja den namen des Vaters genannt hast.Klar wirst du jemanden kennelernen gar keine frage,willst ja schliesslich keine Nonne werden.Nachdem der Vater nach Deutschland kommen sollte so wird sich das Jugendamt eh um ihn kümmern wegen der Vaterschaftstest.Oder er bemüht sich selber darüm.Ich gehe nicht davon aus das er gelich nach Deutschland reisen wird um gegen dich zu klagen.Das wird erstmal eine lange zeit dauern bis er hier ist.Wichtig ist aber fürs Kind das es weiß wer der leibliche erzeuger ist verstehst du.Und wenn der Vater kommt dann wird eh endweder klagen oder ihr einigt euch so aber das kind kann er dir nicht einfach so nehmen oder sonstiges,dazu müßen gravierende gründe wie Kindeswohlgefährdung vorliegen.Und wenn er das geteilte Sorgerecht bekommt mein Gott was solls es ist doch sein kind,dann werdet ihr euch einigen müssen.In der regel läuft es so denke ich so wie ich das jetzt hier auch mit bekommen habe das jede 14 tage der Vater sein kind übers wochenende bekommen kann.Sorry damit kenne ich mich absolut nicht aus wie der umgang wirklich läuft da ich dieses problem nie hatte und die Väter meiner kinder ihre kinder jederzeit tag und nacht sehen können,und umgekehrt meine kinder den vater auch.Ich verstehe deine angst nicht,die ist für mich einfach unbegründet.Alleine schon wenn ich lese unterschlagen,ich bitte dich wo leben wir hier.Denke an aller erste stelle an dein kind,und nicht was mal war.Es heißt nicht umsonst vergangeheit,und vergangenheit sollte dein weiteres leben oder deines Kindes nicht beeinflussen.Wenn etwas passiert oder auf dich zu kommt,dann wird es sowieso geschehen,wenn nicht heute,oder morgen aber spätestens übermorgen wirst du mit dem Kindes vater damit konfrontiert.

SharonK 
Beitragsersteller
 02.11.2010, 19:12

Danke. Auf so eine Antwort habe ich gewartet. Diese hat mich wirklich weitergebracht.

sumba  02.11.2010, 21:38
@SharonK

hm genau das haben andere dir auch gesagt. und hält dich das jetzt von den straftaten ab die du so planst?

sumba  02.11.2010, 19:12

tampres: grins billigflieger mit easy oder rhyan fliegen recht billig und zügig her.

also wenn du angibst dass der vater unbekannt ist, dann bekommst du nicht mal unterhalt für eurer kind. du solltest dem kind den vater nicht vorenthalten, wenn du das alleinige sorgerecht möchtest gibst du es nach der geburt so an das ist dann das bekannte "negativzeugnis" das besagt dass du das alleinige sorgerecht hast. er müsste es sich dann einklagen, aber er hat auf jeden fall ein umgangsrecht das bedeutet du musst ihm ein regelmäßiges besuchsrecht einräumen. tut eurem kind einen gefallen und regelt es wie erwachsene menschen, ein kind braucht seinen vater und seine mutter und das geht auch wenn man getrennt ist.

SharonK 
Beitragsersteller
 01.11.2010, 22:17

Danke. Ich will ihm das Kind ja nicht wegnehmen, nur eben keine Schwierigkeiten haben, falls ich zB wieder nach Deutschland ziehen will. Das darf ich dann nämlich nicht ohne weiteres ;/ Aber ich werd's mit überlegen wie man das sonst noch regeln kann.

smoky  01.11.2010, 22:33
@SharonK

am besten vorab eine beratung bei der zuständigen stelle holen. so bist auf der sicheren seite, viel glück :-)

sumba  02.11.2010, 09:42
@SharonK

was du willst interessiert vater und kind relativ wenig. entweder du willst nach deutschland, dann erledige das in den nächsten sieben monaten. ansonsten musst du mit dem leben, was das gesetz dir vorgibt.

Ich muss mal was dazu schreiben, auch wenn diese Frage schon etwas älter ist. Ich hoffe, wenigstens Sharon liest das noch. Bitte entschuldigt evtl rechtschreibfehler, ich schreibe mit dem i-phone.

Ihr seit wahrscheinlich in Bilderbuchfamilien aufgewachsen und denkt, Mama Papa Kind ist das einzig wahre koste es was es wolle... Das haben wir damals auch gedacht, als wir meinem Bruder erzählt haben, dass sein Stiefvater, der sich rührend um ihn gekümmert hat, nicht sein Vater ist... Heute leidet er unter massiven psychischen Problemen, weil unser Vater ihn mit einem Wechsel aus Hoffnung machen, dann wieder enttäuschen und laufend gegen die Mutter aufhetzen kaputt gemacht hat, da er uns immer nur benutzt hat, um meiner Mutter eins auszuwischen. auch das gemeinsame Sorgerecht hat er vollkommen ausgenutzt, wir Kinder waren ihm dabei egal. Einmal wollte mein Bruder auf Klassenfahrt und die Schule wollte die Erlaubnis beider Elternteile. Mein Vater sagte natürlich nein, mein Bruder war vollkommen verzweifelt, meine Mutter bettelte ihr am Telefon am, er sagte "hättst mich ja nicht verlassen brauchen" am Ende hat er seine unterschrift gegeben, aber so ging das halt jedesmal, bis meine Mutter uns zuliebe auf Knien bei ihm angekrochen kam.

Ich weiß ja nicht, wie das in Spanien ist, aber ich habe gerade ein Kind bekommen und hier in Deutschland gibt's das gemeinsame Sorgerecht für Unverheiratete nur auf Antrag und mit Zustimmung der Kindsmutter, das hat mir kürzlich ein Mitarbeiter des Jugendamts so gesagt. Mein Freund und ich leben im Übrigen zusammen und ich habe das alleinige Sorger.

Ich finde so etwas kann man nicht so einseitig sehe wie einige Personen hier. Ein Kind hat vor allem ein Recht darauf, geliebt zu werden und in einem heilen und schützenden Umfeld aufzuwachsen. Es brauch LIEBE, ZUVERLÄSSIGKEIT, SICHERHEIT, BESTÄTIGUNG und Personen, die nur in seinem handeln. Besser eine liebende Familie, die nicht dem konservativen Bilderbuch entspringt. Besser kein Vater, als einer, der sein Kind nicht liebt.

Wenn du schon sagst, er hat dich zu einer Abtreibung indirekt hat zwingen wollen, und jetzt benutzt er das Kind als Druckmittel, es tut mir Leid, wie kann so einer ein liebevoller Vater sein.

Du wirst ihm den Umgang nicht verbieten können, verheimlichen bringt nichts, wenn er vor Gericht die Feststellung der Vaterschaft einklagt, dann stehst du am Ende nur als Verbrecherin da und das kann er dann ausnutzen.

Aber gib ihm nie freiwillig das gemeinsame Sorgerecht! Übet die Entfernung ( solltest du nach de ziehen) ist das doch eh Quatsch, wegen jeder Unterschrift Brief nach Spanien und zurück und wie du schon gesagt hast, du bist vollkommen von ihm abhängig!

Also Ich würde erst mal abwarten, wenn er bemerkt, das du so oder so nicht zu ihm zurückkommst und es endgültig ist, wie er dann dazu steht. ( hast ja noch ein paar Monate)

Wenn er nach der Geburt immer noch an dem Kind interessiert ist, lass die Vaterschaft anerkennen, macht ein Besuchsrecht ab, aber behalte auf jeden Fall das alleinige Sorgerecht!

Tragt eure Streitigkeiten niemals vor dem Kind aus und mach ihn nie bei deinem Kind schlecht, auch wenn er noch so ein a* sein sollte, das schadet dem Kind nur immens.

Das Problem bei dieser Sache ist: Nur du, die ihn kennt, kannst beurteilen, ob er es ehrlich meint, oder nicht. Nicht wildfremde Leute vor dem Computer, auch wenn sie es sich einbilden.

Es ist eine schwere Entscheidung, die nur du treffen kannst, aber triff sie im alleinigen Wohl deines Kindes! Wenn du selber Scheidungskind warst stell dir vor, was dir am liebsten gewesen wär damals.

Ich wollte dir meine Geschichte als Gegenpunkt erzählen, wie es halt auch laufen kann.

Aber egal, wie du dich bezüglich des Umgangs entscheidest, bzw. Evtl vom Gericht entschieden wird, ein guter und vollwertiger Vater kann er auch ohne gemeinsames Sorgerecht sein, denn das ist nur eine Formalität..

Abe mach nix illegales, so gräbst du dir am Ende nur selber ein Loch und nachher nimmt er dir das Kind noch ganz weg.

Versuch, deinem Kind soviel sicherheit, Liebe, Geborgenheit und zuverlässigkeit zu geben , wie du kannst, Vllt mithilfe eines neuen Freundes, deinen eigene Eltern, Geschwistern.

Ich wünsch deinem Kind alles Guteund dass sich die Situation zu seinen Gunsten entwickelt! :)

also als erstes den kindsvater am jugendamt gib auf jeden fall an es geht ja um später das das kind erbberechtigt ist,wenn ihr nicht verheiratet seid kann er kein sorgerecht beantragen außer er kann dir irgendwas massives zum nachteil vom kind beweisen.zu seinem verhalten kann ich nichts sagen da ich ihn ja nicht kenne und auch keiner weis was bei euch vorgefallen ist.also ab zum jugendamt und den vater angeben es geht ja auch noch um den unterhalt.

sumba  02.11.2010, 09:40

seit august 2010 gibt es ein urteil des bundesverfassungsgerichtes. dieses urteil ermöglicht ihm einen antrag auf gsr zu stellen. die km muss nachweisen das es kindeswohlgefährdend wäre wenn er gsr hat. dieses kann sie nicht, da sie keine gründe vorträgt dagegen. also würde die entscheidung des familiengerichtes dahingehend positiv für den vater ausfallen.

...was würde wohl Euer Kind davon halten wenn es erwachsen ist und ohne Vater aufwachsen musste?

Kinder sind keine Gebrauchsartikel die man nach belieben hin und her jonglieren kann!

Jeder, der sich mit der Art der Zeugung befasst, sollte sich auch aller Konsequenzen bewusst sein...:-(

Manchmal finde ich es wirklich schade, dass Kinder sich ihre Eltern nicht aussuchen dürfen!!!

SharonK 
Beitragsersteller
 01.11.2010, 22:20

Die Schwangerschaft war ja nicht gewollt... Aber ich konnte nicht verstehen wie man erst so fies sein kann um mich, obwohl er mich anscheinend liebt zur Abtreibung zu zwingen und jetzt darauf beharrt, er gehöre zu mir und dem Kind... :( Ich wünschte auch die Dinge liefen einfacher.

sumba  02.11.2010, 09:38
@SharonK

wer nicht schwanger werden will, der verhütet konsequenz. die ungewollte schwangerschaft nimmt dir kein mensch ab. du bist kein kind sondern solltest erwachsen genug sein zu wissen wie man nciht schwanger wird.

SharonK 
Beitragsersteller
 02.11.2010, 17:04
@sumba

Wir haben verhütet, liebe/r sumba. Sogar doppelt, über Kondom und hormonell. Was wiederum beweist, dass man nie wirklich genug verhüten kann :) Es stellte sich heraus, dass die Hormone nicht in meinem Körper reagierten.

sumba  02.11.2010, 18:10
@SharonK

lol sorry aber über soviel blödsinn muss ich mal ganz laut lachen. dann hast du wohl doch nicht mit pille verhütet und nicht weiter drüber nachgedacht hast. da du erst im zweiten monat, kannst du die situation ja noch korrigieren.

SharonK 
Beitragsersteller
 02.11.2010, 19:01
@sumba

Ich brauche mich sicher nicht vor jemandem rechtfertigen, dem nichts Besseres einfällt als mich bodenlos zu beleidigen. Und ich lasse mir von der gleichen Person nicht einreden, ich müsste mich von einer Abtreibung überzeugen lassen, denn darauf, schliese ich, willst du hinaus. Vielleicht versuchst du dein Glück bei Menschen die deinen Rat hören wollen.

sumba  02.11.2010, 19:08
@SharonK

is doch egal. du versuchst hier erwachsenen und im leben stehenden menschen einzureden wie verhütung DOPPELTE nicht funktioniert. wen willst du denn veralbern. du hast nicht ordnungsgem. verhütet, basta oder vielleicht garnicht? dann steh dazu oder sag nix daz, dann lass es sein und rede nicht von ungewollter schwangerschaft. sieht er aus, als hättest du es drauf angelegt. egal wie: wer gv hat, der weiß das er schwanger werden kann (frau). wer gv hat, der hat nix dagegen schwanger zu werden. wenn doch lässt man sich sterilisieren oder man nimmt entsprechende verhütungsmittel zur hilfe. dann gibts noch die pille danach um einer schwangerschaft aus dem weg zu gehen. somit red mir doch den kürbis nicht ins knie mädel.