Was passiert wenn bei Gericht (Strafverfahren) der Einzug von Wertersatz angeordnet wird, aber nichts zu holen ist?
Eine Bekannte wurde nach Jugendstrafrecht wegen Betrug verurteilt. Neben Sozialstunden wurde noch der Einzug von Wertersatz (ca. 800€) angeordnet. Bei den Sozialstunden hat sie eine Frist bekommen, bis zu welchem Zeitpunkt sie sie abzuleisten hat. Sonst steht dabei nur, dass der einzug von Wertersatz angeordnet wird (ohne zeitliche Befristung).
Nun ist es aber so, dass meine Bekannte mittellos ist und nur monatlich von ein paar Euro 'Taschengeld' leben muss. Geldeingang am Konto hat sie nicht. Außerdem hat Sie schon ein P-Konto, da sie hoch verschuldet ist und schon einige Titel/Vollstreckungebescheide gegen sie vorliegen.
Im Internet war nur zu finden, dass ein Vermögensarrest angeordnet werden könnte. Das heißt, dass das Vermögen eingezogen und sozusagen unter Arrest gestellt bzw. beschlagnahmt werden kann. Meine Bekannte hat aber nichts was beschlagnahmt werden könnte. Wo anders war gestanden, dass die Schulden nach 3 Jahren einfach getilgt werden wenn die Betroffene mittellos ist.
Meine Bekannte hat nur die Information bekommen, dass sie maximal 4 Wochen in Arrest genommen werden kann, insofern sie die Sozialstunden nicht ableistet.
Was ist jetzt mit dem Wertersatz den sie nicht zahlen kann?
6 Antworten
Bei den Sozialstunden hat sie eine Frist bekommen, bis zu welchem Zeitpunkt sie sie abzuleisten hat.
Prima - dann leistet man seine Stunden fristgerecht ab und der "Käs ist gegessen". Dann braucht man sich über weitere Dinge keine Gedanken zu machen.
Tja und auch den Preis für den "Wertersatz" muss sie sich denn halt vom Lebensminimum absparen. Auch Sozialleistungsempfänger werden nicht gefragt, wenn ihnen vom Regelsatz 10 % einbehalten werden um Darlehen zurückzuführen.
Sie bekommt ja nicht mal Sozialleistungen. Sie hat keinen Geldeingang und lebt nur von jemanden anders.
Sorry - aber dann wird es Zeit sich um einen Job zu bemühen oder ersatzweise derlei Leistungen zu beantragen.
den kann sie halt nicht zahlen.
1 Sie soll die sozialstuden ableisten!
2 Wen keine werte da sind kann man nichts pfänden und sie kann zb auch in privatinsolvemtz gehen dan ist sie nach 7 jahren schuldenfrei das gilt aber nict für die 800€ strafe! Aber wen sie bis dahin alles andere abgelistet hat hat sie dan wiedsl Luft! Um auch das zu bezhalen!
Wenn der Gläubiger die 800 Euro über Pfändungsbeschluß sichert, ist die Schuld 30 Jahre gültig.
Und der Gläubiger ist in diesem Falle das Strafgericht? Oder wie?
Der Gläubiger ist der Betrogene, nicht das Strafgericht. Der Gläubiger muß sich aufgrund des Urteils den Pfändungsbeschluß besorgen, was über ein Mahnverfahren bei Gericht läuft.
da hat sie dann einen weiteren titel gegen sich, der gilt 30 jahre, nicht 3
sind einfach noch mehr schulden für sie
mehr ist da leider nicht
Sie bekommt ja nicht mal Sozialleistungen. Sie hat keinen Geldeingang und lebt nur von jemanden anders.
Wenn sie vielleicht 25€ monatlich abzahlen könnte, würde sie ja in 2 Jahren immer noch am Zahlen sein.